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Bischöfe weisen 'Luzerner-Erklärung' zurück und warnen vor Schisma

25. März 2004 in Schweiz, keine Lesermeinung
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Antwort der Schweizer Bischöfe auf die Erklärung der "Landeskirche des Kantons Zürich", in der "Frauenordination" und Aufhebung des Zölibats gefordert wurden.


Der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Die Erklärung der Synode der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern vom 5. November 2003 zu „drängenden seelsorgerlichen Fragen" ist durch den Vizepräsidenten der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), Bischof Dr. Kurt Koch, den Mitgliedern der SBK überreicht worden. Darin fordern Sie die „Aufhebung der Zölibatsverpflichtung", die „Rehabilitierung der Priester, die wegen der Verletzung des Pflichtzölibates dispensiert wurden", und die „Ordination von Frauen".

Die Schweizer Bischofskonferenz hat an ihrer 262. Ordentlichen Versammlung vom 1.-3. De-zember 2003 Ihre Erklärung zur Kenntnis genommen und in ihrem Mediencommuniqué mit-geteilt, dass sie mit den Mitgliedern der Synode die schmerzliche Sorge um den Mangel an Priestern teilt, dass aber die mit der Erklärung der Synode aufgeworfenen Fragen nur auf der Ebene der Universalkirche angegangen werden können. An ihrer 263. Ordentlichen Ver-sammlung vom 1.-3. März 2004 hat sich die SBK nochmals eingehend mit der Erklärung der Synode befasst. Denn es war uns ein wichtiges Anliegen, dass wir Bischöfe unsere Antwort auf Ihre Erklärung gemeinsam beraten. Aus Achtung vor den Mitgliedern der Luzerner Synode senden wir unsere Antwort zuerst Ihnen und werden sie erst nachher öffentlich zugänglich machen.

1. Wir wiederholen, dass auch für uns der Priestermangel ein sehr grosses pastorales Problem darstellt, weil viele Pfarreien ihr sakramentales Leben, vor allem die Eucharistie, nicht mehr so feiern können, wie es dem katholischen Glauben entspricht. Der Priestermangel ist deshalb für uns nicht nur der Anlass, sondern der wesentliche Grund unserer Sorge, die uns offen macht für die Einführung der Weihe von so genannten „viri probati", d.h. von Männern, die sich in der Ehe und im Beruf, im kirchlichen Leben und in der Öffentlichkeit bewährt haben. Dass diesbezüglich die Meinungen im Weltepiskopat stark auseinander gehen, ist bekannt. Stark ins Gewicht fällt, dass die letzten Päpste auf die Erhaltung der Zölibatsverpflichtung für die Priester des lateinischen Ritus grossen Wert gelegt haben. In seinen Briefen an die Priester auf den Hohen Donnerstag hin betont Papst Johannes Paul II. immer wieder die eminente Bedeutung des Zölibats für die Priester selber wie auch für die ganze Kirche. Es ist sicher nicht damit zu rechnen, dass in der näheren Zukunft die geltende Norm geändert wird.

Die Ermöglichung der Weihe von viri probati hat noch eine weitere Voraussetzung in einer neuen Wertschätzung des Charismas der Ehelosigkeit und des zölibatären Lebens in der Kirche. Denn glaubwürdig kann man für eine Änderung der Zölibatsverpflichtung für die Priester in der lateinischen Kirche nur dann eintreten, wenn man sich zugleich mit derselben Dringlichkeit für das Charisma der Ehelosigkeit in der Kirche engagiert, wenn man damit ein spirituelles Klima ermöglicht, in dem sich Berufungen zum zölibatären Le-ben ereignen können, und wenn man so gute Vorsorge dafür trifft, dass es auch in Zu-kunft in unserer Kirche ehelos lebende Priester geben kann und geben wird. Davon sind wir Bischöfe überzeugt und sind deshalb auch verpflichtet, uns für neue Priesterberufun-gen einzusetzen. Mit diesem Anliegen haben wir uns bereits im Jahre 1998 an alle Pfar-reien mit unserem Brief „an die Gläubigen zu ihrer Mitverantwortung für die Förderung von Priesterberufungen" gewandt und sie gebeten, sich dieses Anliegen zu eigen zu ma-chen. Unsere Einladung, uns Rückmeldungen auf diesen Brief zu geben, ist beinahe ohne Antwort geblieben. Die Sorge um und die Förderung von Priesterberufungen gehört aber zur Mitverantwortung jedes Glaubenden und jeder Pfarrei. Diesem Anliegen sind auch die für 2005 und 2006 vorgesehenen Jahre der Berufungen verpflichtet.

Auf diesem Hintergrund werden Sie verstehen, dass wir uns Ihre absolute Forderung der Aufhebung der Zölibatsverpflichtung nicht zu eigen machen können. Denn erstens vermag uns Ihre vorwiegend negative Motivation wegen der mangelnden Glaubwürdigkeit des zölibatären Lebens nicht zu überzeugen. Angesichts der Krise, in der sich heute auch die Institution der Ehe befindet, liessen sich auch bei dieser Lebensform ähnlich negative Erscheinungen namhaft machen. Wir sind vielmehr überzeugt, dass die Frage der Veränderung der Zugangswege zum priesterlichen Amt positiv, nämlich vom sakramentalen Leben, vor allem von der Eucharistie, her motiviert sein muss. Zweitens lehrt uns die Geschichte, dass alle Kirchen, die den Zölibat freigestellt haben, ihn abgeschafft haben. Dies würde auch in unserer Kirche der Fall sein, zumal bei dem in Kirche und Gesellschaft heute vorherrschenden Klima, in dem sich das zölibatäre Leben selbst in den Pfarreien nicht einer besonderen Wertschätzung erfreut. Ihre Behauptung, dass der Zölibat von vielen Priestern schlecht oder gar nicht gelebt werde, wirkt auf die zahlreichen Priester, die den Zölibat mit Freude und innerer Freiheit leben, verletzend. Der Wiener Pasto-raltheologe Paul M. Zulehner hat deshalb mit Recht immer wieder betont, dass das eigentliche Problem heute nicht im Zölibat an sich besteht, sondern in dem von den Pfarreien nicht mehr gestützten Zölibat. Wir Bischöfe sind aber überzeugt, dass unsere Kirche verarmen würde, wenn es in ihr keine zölibatär lebenden Priester mehr gäbe. Deshalb müssen wir Vorsorge dafür treffen, dass das zölibatäre Leben neu geschätzt wird und dass Berufungen gedeihen können.

Von daher versteht es sich, dass wir auch das mit der Forderung der Aufhebung der Zölibatsverpflichtung von Ihnen verbundene Postulat der „Rehabilitierung der Priester, die wegen der Verletzung des Pflichtzölibates dispensiert wurden", nicht akzeptieren können. Darauf könnte erst zurückgekommen werden, wenn die Zulassungswege zum priesterlichen Dienst insgesamt geändert würden. Wir weisen zugleich darauf hin, dass es inadäquat ist, von „Rehabilitierung" zu sprechen. Denn eine solche ist nur dort angezeigt, wo einem Menschen schweres Unrecht angetan wurde. Bei der Bitte um und der Erteilung der Dispens von den Weiheverpflichtungen handelt es sich aber nicht um ein Unrecht, sondern um ein Verfahren, das sich aus der Zölibatsverpflichtung von selbst ergibt und von beiden Seiten die Zustimmung verlangt.

2. Dass Sie in Ihrer Erklärung die Forderung der Aufhebung der Zölibatsverpflichtung mit der anderen Forderung der Einführung der Frauenordination unmittelbar verknüpft ha-ben, hat uns erstaunt. Denn diese beiden Fragen liegen auf ganz verschiedenen Ebenen, die man nicht vermischen darf. Die Zölibatsverpflichtung ist ein lang bewährtes und frei-williges Zeichen des priesterlichen Dienstes am Volk Gottes, und als solche auch eine - 2 - Frage der kirchlichen Disziplin, die von der Kirche, wenn sie es will, auch teilweise geän-dert werden könnte. Demgegenüber ist die Frage der Frauenordination eine dogmatische Frage, die den Glauben berührt. In diesem Sinne hat Papst Johannes Paul II. unmissverständlich erklärt, dass die Kirche „keinerlei Vollmacht" habe, „Frauen die Priesterweihe zu spenden" und die diesbezügliche Tradition der Kirche zu ändern. Der Papst sieht in dieser Tradition vielmehr den entschiedenen Willen der Kirche, der Intention Jesu selbst treu bleiben zu wollen.

Sie akzeptieren diese Entscheidung des Papstes nicht, sondern wollen sie ändern und erwarten von uns Schweizer Bischöfen dabei eine „Vorreiterrolle". Diesbezüglich müssen wir Ihnen klar antworten, dass diese Frage – wie alle Fragen, die die kirchlichen Ämter betreffen – nach katholischem Kirchenverständnis in keiner Weise in der Kompetenz eines einzelnen Bischofs oder einer Bischofskonferenz liegt, sondern in derjenigen der universalen Kirche. Wir sehen nur eine Möglichkeit, wenn die Kirche meint, auf diese Frage zurückkommen zu sollen oder zu müssen, und diese wäre ein Konzil. Wir sind uns bewusst, dass die Entscheidung des Papstes und vor allem die Frage nach der Intention Jesu in unserer Kirche heftig diskutiert wird. Eine sinnvolle Diskussion kann aber nur weiterführen, wenn diese Frage auf der Ebene behandelt und vertieft wird, wo sie angesiedelt ist. Sie ist nämlich nicht, wie Sie in Ihrer Erklärung behaupten, eine Frage der Gleichberechtigung der Geschlechter und folglich der Menschenrechte. Dies könnte sie nur dann sein, wenn das Priestertum zu den Grundrechten in der Kirche gehören würde und wenn es eine Einrichtung der Kirche wäre, die sie nach den Gesichtspunkten der Zweckmässigkeit und unter Beachtung der Chancengleichheit zu ordnen hätte. In der Sicht unseres katholischen Glaubens ist das Priestertum aber nicht eine Einrichtung, über die die Kirche beliebig selbst verfügen und deshalb das Priestertum als eine von ihr aus eigener Machtvollkommenheit zu vergebende Chance betrachten könnte. Das Pries-tertum ist vielmehr ein Sakrament und setzt die Berufung des Priesters und die Anerken-nung dieser Berufung durch die Kirche voraus. In diesem Sinne kann es kein Recht auf die Priesterweihe – auch für den Mann nicht – geben. Und deshalb kann die Frage der Frauenordination nicht eine Frage der Chancengleichheit und der Menschenrechte sein. Es zeugt in unserer Wahrnehmung zudem nicht von besonderem Einfühlungsvermögen, wenn ausgerechnet Papst Johannes Paul II., der sich in seinem ganzen Pontifikat für die Menschenrechte entschieden einsetzt, mangelndes Sensorium für oder gar Verletzung von Menschenrechten unterstellt wird. Aus Rücksicht auf die Ökumene kann diese Frage zusätzlich auch nur in Absprache mit der orthodoxen Kirche angegangen werden.

Wir können zwar nachempfinden, dass sich Ihnen angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen die Frage des priesterlichen Amtes vor allem auf der Ebene der Gleichberechtigung der Geschlechter stellt. Wir müssen aber zu bedenken geben, dass das Priestertum in unserer Kirche nicht einfach eine gesellschaftliche Institution und auch nicht ein Beruf wie viele andere ist, sondern ein Geschenk Christi an seine Kirche, über das sie nicht einfach nach säkularen Vorgaben und Massstäben verfügen kann. Wir bitten Sie deshalb, diese Fragen im Licht der katholischen Lehre vom Priestertum nochmals zu überdenken und vor allem die Diskussion sorgfältiger zu führen. Wir richten diese Bitte in grosser Sorge an Sie, weil wir aus eigener pastoraler Erfahrung wissen, dass kaum eine Frage die Gläubigen – auch in der Schweiz - so sehr zu spalten vermag wie die Frage der Frauenordination. Zudem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass beinahe alle Kirchen, die die Frauenordination in der jüngeren Vergangenheit eingeführt haben, in grosse Zerreissproben hineingeführt worden sind. Wer beispielsweise die Entwicklungen in den Anglikanischen Kirchen nach der Einführung der Frauenordination aufmerksam zur Kenntnis genommen hat, wird nur zur Vorsicht bei der Behandlung dieser Frage raten können.

3. Wenn wir Ihnen, sehr geehrte Frau Präsidentin, mit diesen Überlegungen einige Grund-überzeugungen unserer Kirche in Erinnerung rufen, dann tun wir dies in der Hoffnung, dass Sie besser nachvollziehen können, dass die von Ihnen ausgesprochenen Postulate in einem grösseren und differenzierteren Horizont zu betrachten sind und dass wir Bi-schöfe uns Ihre Forderungen in ihrer Absolutheit nicht zu eigen machen können. Auch wenn Sie und mit Ihnen Mitglieder der Synode über diese Antwort enttäuscht sein mö-gen, möchten wir Sie dennoch bitten, auch unsere Überzeugungen zu respektieren – wie auch wir Ihre Überlegungen ernst genommen haben. Wir haben dies vor allem deshalb getan, weil wir überzeugt sind, dass hinter der Luzerner Erklärung engagierte Katholikin-nen und Katholiken stehen, die sich um die Kirche sorgen und denen es deshalb „unbenommen" ist, „ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen" (Can. 212 § 2 CIC).

Für uns Bischöfe bleibt dennoch die Frage, ob ein staatskirchenrechtliches Organ wie eine Synode das geeignete und kompetente Gefäss ist, solche Erklärungen, die nicht nur die Seelsorge, sondern die Glaubenspraxis der weltweiten Kirche betreffen, in der Öffentlichkeit abzugeben. Wir richten deshalb die Rückfrage an Sie, wie Sie Ihre Erklärung mit der Aufgabenumschreibung in der „Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern" vom 1. Januar 1994 vereinbaren können, wenn es dort in Par. 6 heisst: „Landeskirche und Kirchgemeinden sorgen für die religiöse Betreuung der Katholikinnen und Katholiken im Kanton Luzern durch die römisch-katholische Kirche und besorgen die der kirchlichen Tätigkeit dienende öffentliche Verwaltung." Mit dieser Bestimmung ist die kanonische und pastorale Kompetenz der „religiösen Betreuung" deutlich von der staatskirchenrechtlichen Kompetenz der administrativen, finanziellen und materiellen Sicherstellung des kirchlichen Lebens klar unterschieden. Wir bitten Sie deshalb, diese Frage nach den Kompetenzen Ihrer Synode zu überdenken.

Diese Überprüfung scheint uns notwendig zumal angesichts von Aussagen der Initiantin der Erklärung der Luzerner Synode, von Frau Paula Beck, die sie seit der Zeit der Veröffentlichung der Erklärung in verschiedenen Interviews und eingehend in der „Sternstunde" im Schweizer Fernsehen am 1. Februar gemacht hat und die wir mit grossem Befremden zur Kenntnis nehmen mussten. Enttäuscht sind wir nicht nur von ihrer Ankündigung, „dass wir in naher Zukunft einen Bruch vollziehen müssen", sondern auch von ihrem öffentlichen Aufruf an die Kirchgemeinden, Seelsorgende auch ohne Missio des Bischofs und gegen den Bischof anzustellen, und an die Synoden, solche Kirchgemeinden zu unterstützen. Da nach dem Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche die Besetzung einer Pfarrei dem zuständigen Ortsordinarius obliegt, die er selbstverständlich in Absprache mit den auf staatskirchenrechtlicher Seite Zuständigen und in Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten vornimmt, wollen wir nicht annehmen, dass die Initiantin diesbezüglich im Namen der Luzerner Synode gesprochen hat. Denn ein solcher Aufruf ist als Anstiftung zu schismatischem Handeln und auch als ein gravierender Verstoss gegen die Verfassung Ihrer Landeskirche zu beurteilen, in der es in Par. 5 heisst, dass „in innerkirchlichen Belangen" Landeskirche und Kirchgemeinden „die Lehre und Rechtsordnung der römisch-katholischen Kirche" anerkennen. Wir erwarten deshalb von der Luzerner Synode eine klare Antwort, wie sie zu den äusserst problematischen öffentlichen Aussagen der Initiantin der Erklärung steht.

Mit diesen Rückfragen nach den Kompetenzen von staatskirchenrechtlichen Institutionen wollen wir in keiner Weise zum Ausdruck bringen, dass die Fragen, die hinter Ihrer Erklärung stehen, nicht besprochen werden dürften, sofern dies in einer gemeinsamen Diskussion und in einer glaubwürdigen Kommunikationskultur geschieht. Davon zu unterscheiden ist aber eine öffentliche Erklärung bei Fragen, die die Universalkirche betreffen, durch eine staatskirchenrechtliche Institution. Dieses Vorgehen hat zudem die unerfreuliche Begleiterscheinung mit sich gebracht, dass die Mitglieder der SBK die Erklärung der Luzerner Synode, die doch im „Pastoralen Orientierungsrahmen" einer glaubwürdigen Kommunikation eine wichtige Priorität einräumt, zunächst aus den Medien erfahren mussten. Für eine gemeinsame Aussprache bleiben wir auch nach dieser Antwort offen und sind überzeugt, dass Ihr zuständiger Ortsordinarius, der Bischof von Basel, für weitere Gespräche bereit sein wird, sofern Sie dies wünschen.

4. Gerne nehmen wir Bischöfe die Gelegenheit wahr, Ihnen herzlich zu danken für alle Arbeit, die Sie zum Wohl und Segen der römisch-katholischen Kirche, die im Kanton Luzern lebt, einsetzen. Wir hoffen, auch weiterhin auf Ihre Mitarbeit zählen zu dürfen, vor allem bei der Ermöglichung und Förderung einer noch intensiveren Zusammenarbeit zwischen Pfarreien und Kirchgemeinden. Denn wir sind überzeugt, dass auf diesem Weg, der Beweglichkeit verlangt, noch einiges an der heutigen Not des Priestermangels gelindert werden kann, indem beispielsweise Seelsorgeeinheiten ermöglicht werden und auf der Ebene der Dekanate für eine gerechtere Verteilung der Möglichkeiten zur Feier der Eucharistie gesorgt wird. Wir stehen heute vor einschneidenden Veränderungen im kirchlichen und pastoralen Leben, die nicht nur durch den Priestermangel hervorgerufen worden sind, sondern auch und vielleicht sogar prioritär durch den Gläubigenmangel, den gravierenden Schwund von engagierten Mitgliedern unserer Kirche. Wir sind überzeugt, dass es für den zunehmenden Priestermangel noch andere und tiefere Gründe gibt als allein die geltenden Zulassungsbedingungen zum Priesteramt; diese Gründe haben es mit der Glaubenssituation bei uns überhaupt zu tun und verdienen es, ebenso engagiert angegangen zu werden. Denn in unseren Breitengraden dürfte es in erster Linie weder an Geld noch an Getauften noch an Seelsorgenden mangeln. Unser grösster Mangel ist vielmehr die fehlende Überzeugung, neue Menschen für den christlichen Glauben in der Gemeinschaft der ka-tholischen Kirche gewinnen zu können. Diese grossen Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, können wir nur mit vereinten Kräften angehen. Hier wäre in der Tat eine „Vorreiterrolle" nicht nur angezeigt, sondern auch wünschenswert.

In dieser Zuversicht und indem wir auf Ihre Antwort auf die uns notwendig erscheinenden Rückfragen an Sie, die wir in diesem Brief formuliert haben, warten, grüssen wir Sie herzlich mit unseren besten Segenswünschen

Bischof Amédée Grab OSB Dr. Agnell Rickenmann
Präsident der Generalsekretär der
Schweizer Bischofskonferenz Schweizer Bischofskonferenz



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