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Nordirland: Christliche Kirchen müssen angeben, ob sie gleichgeschlechtliche Paare trauen oder nicht

30. Juli 2020 in Chronik, 3 Lesermeinungen
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Nachdem die staatliche Behörde diesen Brief ausgeschickt hatte, ruderte sie aber zurück und entschuldigte sich. 


Belfast (kath.net/LifeSiteNews) 
Eine nordirische staatliche Behörde hat einige christliche Kirchen schriftlich aufgefordert, mitzuteilen, ob sie gleichgeschlechtliche „Hochzeiten“ feiern werden und welche Amtsträger dies genau wären, und sie drohte damit, dass die Kirche ihren Status als offizieller Trauungsort verlieren würde, wenn sie nicht innerhalb eines Monats antworte. Nach Intervention eines christlichen Instituts hat das „Generalstandesamt für Nordirland“ (General Register Office for Northern Ireland, GRO) dieses Ansinnen aber zurückgenommen und sich dafür entschuldigt.

 

In Nordirland können religiöse Einrichtungen eigene Mitglieder beim Generalstandesamt registrieren lassen, die dann staatlich anerkannte religiöse Trauungen durchführen dürfen. 
Der Northern Ireland (Executive Formation) Act 2019 – derselbe Rechtsakt, mit dem neue Abtreibungsgesetze eingeführt wurden – hat mit Wirkung vom 13. Januar dieses Jahres auch die gleichgeschlechtliche „Ehe“ legalisiert. Im übrigen Vereinigten Königreich ist dies seit 2013 legal.

 

Einige nordirische Kirchen wurden also angehalten, ein Formular auszufüllen, in dem sie angeben sollten, ob sie nur Eheschließungen zwischen Menschen verschiedenen Geschlechts oder auch gleichen Geschlechts schließen würden. Im Brief des Generalstandesamtes vom 17. Juli heißt es: „Obwohl es in Ihrer Kirche Standesbeamte gibt, die derzeit beim Generalstandesamt registriert sind, um verschiedengeschlechtliche Eheschließungen durchzuführen, schreibe ich Ihnen, damit wir die Datenbank der Standesbeamten mit den Präferenzen Ihrer Kirche für alle Arten von Eheschließungen aktualisieren können.“ 

 

In dem Formular wurden die Kirchen, die Hochzeiten für Gleichgeschlechtliche anbieten, auch gebeten, die Namen und andere Informationen aller ihrer Standesbeamten aufzuführen, die keine Trauung für Gleichgeschlechtliche, aber weiterhin verschiedengeschlechtliche Trauungen durchführen würden. 


 

„Wenn wir bis zu diesem Datum keine Antwort erhalten, wird davon ausgegangen, dass Sie und andere Mitglieder der Kirche nicht mehr als Standesbeamten für irgendeine Art von Eheschließung registriert werden möchten“, so der Brief weiter. „Wir werden die Registrierungen in der Standesbeamten-Datenbank entsprechend löschen, und Sie werden keine Trauungen in Nordirland mehr durchführen können.“ 

 

Einige Kirchen wandten sich daraufhin in ihrer Besorgnis an „Das Christliche Institut“ mit der Bitte um Hilfe bei der Beantwortung des Briefes. „The Christian Institute“ ist eine überkonfessionelle Organisation im Vereinigten Königreich, die sich zu Bibeltreue und der Heiligkeit des Lebens ab der Empfängnis bekennt. 

 

Der Anwalt des Christlichen Instituts, Sam Webster, antwortete mit einem Brief an das Generalstandesamt in Belfast und bat um eine Erklärung. „Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns bitte umgehend erklären würden, warum Sie an religiöse Körperschaften schreiben und drohen, ihre bestehenden Registrierungen zu annullieren, wenn sie das Formular nicht bis August ausfüllen und zurücksenden“, schrieb Webster. „Abgesehen von dem offensichtlichen Fehlen einer rechtlichen Grundlage für Ihren Brief, müssen Sie sich bewusst sein, dass in dieser Ferienzeit die reale Gefahr besteht, dass Ihr Brief von vielen Empfängern unbemerkt bleibt.“ 

 

Das Generalstandesamt hat nun eine öffentliche Erklärung herausgegeben, in der es heißt, dass „ keine Standesbeamten aus dem Register gestrichen werden und alle religiösen Körperschaften, die gleichgeschlechtliche Ehen schließen wollen, sich dafür entscheiden müssen, indem sie das mit dem Brief ausgestellte Formular ausfüllen.“

 

Das Christliche Institut hat auch eine Entschuldigung vom Generalstandesamt erhalten hat, in der es hieß: „Es war und ist nicht die Absicht, die Registrierung von Standesbeamten zu löschen“, und: „Wir sind gegenwärtig dabei, an alle Kirchen zu schreiben, um den Fehler hervorzuheben und uns vorbehaltlos für diesen Fehler zu entschuldigen.“ 

 

Der stellvertretende Direktor für öffentliche Angelegenheiten beim Christlichen Institut, Simon Calvert, erklärt: „Dies ist wichtig, da das Generalstandesamt damit beginnt, den religiösen Einrichtungen zu versichern, dass sie weiterhin Hochzeiten - die Vereinigung eines Mannes und einer Frau - durchführen können und sich nicht erneut registrieren müssen, um sich von der Durchführung gleichgeschlechtlicher Hochzeiten ‚abzumelden‘.“

 

„Das war eine krasse Art und Weise, mit einem Thema umzugehen, das unter den Kirchen höchst umstritten ist, von denen die überwiegende Mehrheit aus tiefer lehrmäßiger Überzeugung glaubt, dass die Ehe die Vereinigung eines Mannes und einer Frau ist“, fuhr Calvert fort. „Die Zahl derer, die sich wahrscheinlich dafür entscheiden werden, ist sehr gering. In England zum Beispiel sind 22.500 nicht-anglikanische Gotteshäuser für Hochzeiten registriert, und nur 250 davon sind für gleichgeschlechtliche ‚Ehe‘schließungen registriert.“ 

 

Anfang dieses Jahres wies der nordirische Politiker Jim Allister darauf hin, dass das neue Gesetz zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher „Ehen“ es Standesbeamten, Hoteliers, Floristen und Hochzeitsfotografen nicht erlauben wird, ihre Dienste gleichgeschlechtlichen Paaren zu verweigern. Allister merkte an, dass Absatz 25 der damals laufenden öffentlichen Konsultation zum neuen Gesetz „ausdrücklich festlegt, dass der den Kirchen und religiösen Amtsträgern gewährte Schutz nicht für Standesbeamte gilt“. „Wir haben hier eine Situation, in der Menschen die Position eines Standesbeamten unter einer Reihe von Bedingungen angenommen haben, und jetzt haben sich diese Bedingungen radikal geändert.“

 

Das Nordirland-Büro (NIO), die für Nordirland-Angelegenheiten zuständige Abteilung der britischen Regierung, antwortete auf Allisters Bemerkungen mit den Worten: „Zivile Ehen und Partnerschaften sind in Nordirland säkular, und Standesbeamte dürfen Paare nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren. Dienstleistungsanbieter sind auch verpflichtet, die einschlägigen Gleichstellungsgesetze in Nordirland einzuhalten.“ Nach weiteren Konsultationen werde es dazu weitere Regelungen geben. 

 

Noch 2018 wurde eine christliche Bäckerei in Familienbesitz in Nordirland vom Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs für nicht schuldig befunden, einen LGBT-Aktivisten diskriminiert zu haben, als sie sich weigerte, einen Kuchen zur Unterstützung seiner Aktivitäten zu liefern. Die Richter urteilten in diesem Fall, dass „die Rechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung durch diesen Fall eindeutig in Anspruch genommen wurden“ und dass „sie das Recht einschließen, nicht verpflichtet zu sein, Überzeugungen zu manifestieren, die man nicht vertritt“.

 


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Lesermeinungen

 Chris2 30. Juli 2020 
 

Ich nehme an, katholische Gemeinden

wurden nicht gefragt? Zumindest hätte man sich das getrost sparen können...


2
 
 Chris2 30. Juli 2020 
 

@girsberg74

Maas hat offenbar auch neulich getwittert, das Recht auf Meinungsfreiheit gelte absolut. Vor wenigen Jahren hatte er selbst noch ein Zensurgesetz verabschieden lassen und ständig gegen Andersdenkende gehetzt. Widerspruch? Nein. "Hass und Hetze" meint ausschließlich andere Meinungen rechts von links. Oder kennen Sie ienen Fall, wo Linke oder Islamisten gemeint waren? Die unfassbaren Entgleisungen in der taz über Polizisten (das "auf den Müll" war noch das harmloseste!) z.B. wurden von fast allen Blättern verteidigt, obwohl es sich um eine reine Hassorgie handelte.


4
 
 girsberg74 30. Juli 2020 
 

Ein Satz, sich zu merken und sich diesen nicht durch Einschüchterungen wegnehmen zu lasseen.

Zitat im letzten Absatz der Meldung:

"Die Richter urteilten in diesem Fall, dass „die Rechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung durch diesen Fall eindeutig in Anspruch genommen wurden“ und dass „sie das Recht einschließen, nicht verpflichtet zu sein, Überzeugungen zu manifestieren, die man nicht vertritt“."


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