Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  5. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  6. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  7. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  8. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  9. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  10. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  11. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  12. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  13. „Das Ende von Maria 2.0“
  14. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  15. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“

Initiativen gegen Eingriffe in die Religionsausübung

11. April 2020 in Kommentar, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Beten der Gläubigen in den Kirchen ist verstummt, der Widerstand gegen die neue staatlich verordnete Wohnzimmer-Kirche beginnt sich Gehör zu veschaffen - Ein Gastkommentar von Veronika Marqués Berger


Wien (kath.net)
Wer in die großen leeren Kirchen tritt und das stille, einsame Gebet sucht, den beschleicht zuweilen ein seltsames Gefühl: wie kann es dazu kommen, dass der Staat so sehr in die Religionsausübung eingreift, dass jegliche Form gemeinsamen Betens untersagt ist? Weder zu zweit noch zu dritt oder gar zu fünft darf irgendeine der vielen Formen gottesdienstlicher Feiern, die alle Konfessionen kennen, gepflegt werden. So als könnte man sich in einer Kirche mit 500 Plätzen keinen Sitzplatz suchen, der so weit vom anderen entfernt liegt, dass eine Ansteckung unmöglich wird. Wir lernen gerade eine neue Epoche im Jahreskreis und vielleicht auch in der Kirchengeschichte kennen: Eucharistie-freie Zeit.

Live-Stream-Ersatzangebote von allen Seiten, Entbindung von der „Sonntagspflicht“, Maßnahmenkataloge der Bischöfe für die Priester vor Ort und einstimmige und fraglose Übereinkunft aller kirchlich Verantwortlichen: es muss jetzt eben so sein! Aber muss es das wirklich?

Der Blick in die Alltagspraxis lässt Zweifel aufkommen, ob die Verantworlichen der Politik einen Blick für kirchliche Gegebenheiten haben:

Als die erste Maßnhame der Landesregierung vom 17. März erlassen wurde, enthielt sie das Versammlungsverbot für die Kirchen, nicht aber für Restaurants und Shopping-Center. Ein gläubiger Mensch musste den Eindruck gewinnen, Gottesdienstfeiern und öffentliches Beten seien entbehrliche Dekoration, deren Wegfall ohne Konsequenzen zu verschmerzen sei. Es sind ja „nur ein paar Monate“ - so die Perspektive zu diesem Zeitpunkt.

Später, mit dem Erlass des Kontaktverbots am 21. März, blieb die Schieflage weiter bestehen. Wer einkaufen ging und mitansehen musste, wie wenig Hygienevorschriften genau beachtet wurden, konnte sich über die restriktive Haltung des Staates gegenüber den Kirchen nur wundern. Wenn im alltäglichen Schlange-stehen an der Kasse und an jedem anderen Ort 2 Meter Abstand genügen, um sicher vor Ansteckung zu sein, wieso gilt diese Regelung nicht innerhalb unserer riesigen Kirchenräume? Nicht jedem leuchtet das ein, nicht jedem erscheint dies nachvollziehbar oder gar logisch.

Unmut beginnt sich zu regen, nicht nur in katholischen Kreisen. Eine öffentliche Petiton greift diesen Einwand auf und wendet sich unter dem Titel „Große Kirchen - keine Gottesdienste“ gegen ein „Rund-um-Verbot“ aller Zusammenkünfte, da es doch viele verschiedene Arten des Betens in der Kirche gibt. Viele der Unterstützer drücken in den Kommentaren auffälig häufig ihre Dankbarkeit darüber aus, dass nun eine Initiative von Laien ermöglicht, sich zu äußern und das eigene Unverständnis gegenüber den absoluten und undifferenzierten Verboten zu artikulieren. Einige Kommentare lassen erkennen, dass man sich diesen Schritt von den Bischöfen erhofft hätte, die im Moment alles widerspruchslos mittragen.

Auch evangelische Theologen melden sich beim Initiator der Petition zu Wort und unterstützen die Skepsis an der derzeitigen Handhabung, indem sie ebenfalls die Unerlässlichkeit gemeinsamen öffentlichen Betens und gottesdienstlichen Feierns in Wort und Sakrament betonen. Man könne gemeinsam beten und dennoch alle Sicherheitsmaßnahmen und Hygienevorschriften einhalten, so der Wortlaut der Petition.

Die Zuschrift einer Unterstützerin lässt an einem Beispiel klar werden, wieso sich Unverständnis regt: „Hier in der Gemeinde gab es samstags eine stille eucharistische Anbetung von 16.00 Uhr -16.30 Uhr, zu der maximal 5 bis allerhöchstens 6 Personen kamen, manchmal waren wir nur 2 oder 3... und das in einer Kirche mit 300 Plätzen. Das hätte man gut aufrecht erhalten können! In H., eine Autostunde von hier, hat der zuständige Pastor die Anbetung nicht gestrichen, sondern Regeln an die Tür gehängt, wieviele Personen in der Kirche sein dürfen und hat sie weit auseinander gesetzt - das funktioniert! Sogar Beichtgelegenheit ist dort noch! Es gibt ihn also, den "kreativen Gehorsam", und er ist möglich!“

Vielleicht könnte man statt Gehorsam auch „kreative Kooperation“ sagen, die die Gläubigen hier fordern.
Viel grundsätzlicher zweifelt ein Mann in Hessen die Rechtmäßigkiet der derzeitigen Verordnung an. Er hat beim Verwaltungsgerichtshof Kassel gegen das „Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen etc.“ Klage eingereicht. Der Antrag soll noch vor Ostern entschieden werden.

Diese Klage entspricht der Einschätzung von Straf- und Verfassungsrechtlerin Dr. Jessica Hamed, die sich in einem Interview der Frankfurter Rundschau dazu geäußert hat, dass Maßnahmen wie allgemeine Ausgangssperren und Kontaktverbote ein massiver und unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsgrundrechte und damit vermutlich „allesamt rechtswidrig“ seien. Ihres Erachtens hätte eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg.

Auch der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber weist in der Stuttgarter Zeitung darauf hin, dass ein völliges Verbot religiöser Treffen mehr Gefahren als Nutzen für eine Corona-Prävention bergen könnte. „Verbote religiöser Zusammenkünfte müssten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und „bei aller Anerkennung der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus noch hinreichenden Raum für die Entfaltung der Religionsfreiheit belassen“. Diese sei wie kaum eine andere grundrechtlich geschützte Freiheit auf eine gemeinsame Ausübung durch mehrere Menschen angelegt und angewiesen. „Daher darf es nicht zu einer flächendeckenden Untersagung der Religionsausübung in Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit kommen“, so die Süddeutsche Zeitung.

Die öffentliche Petiton an den Bundestag und an verschiedene Landesregierungen wurde zeitgleich auch zur Kenntnisnahme an die Bischöfe gesandt. Darin richten sich die Petenten in einem eigenen Schreiben, im Namen aller unterzeichnenden Gläubigen, an die Oberhirten der katholischen Kirche und bitten „darauf hinzuwirken, dass neue Lösungen in den Vorgaben der Regierung gesucht werden, die unserer Religionsgemeinschaft gerecht werden. Bitte melden Sie sich zu Wort und unterstützen Sie Ihre Gläubigen. Viele, die unterzeichnet haben, sagen: „Ohne die Heilige Messe können wir nicht leben!“ Es ist schmerzlich, keine Gottesdienste feiern zu können, aber es ist genauso schmerzlich, dass die ganze Kirche dazu schweigt. Auch das äußern viele der Unterstützer.“, so das Schreiben vom 30. März.

Die Infragestellung der derzeitigen rigorosen Verbote entspringt nicht nur der Ahnung, dass es andere Möglichkeiten gäbe, die einerseits viel Einsatz und Disziplin von der Gemeinde erfordern, die aber auch große Potentiale böten, die genuin christliche Aufgabe der Kirche zu erfüllen, nämlich Beistand und Trost in seelischer Einsamkeit und Isolation zu schenken. Sie entspringt auch dem Blick über die eigenen Landesgrenzen hinaus - nein, nicht nach Italien, sondern nach Polen, Schweden und Island, die andere Wege gegangen sind, ohne Lock-down und trotzdem ohne Gefährdung der Risikogruppen. Es gibt Wege.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. YouTube-Star "MrWissen2go" räumt Fehler bei Corona-Berichterstattung ein
  2. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  3. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  4. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  5. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  6. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  7. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  8. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
  9. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  10. Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Lichterprozession in Lourdes: Papst betet in Lourdes den Rosenkranz auf Latein
  3. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  4. Eucharistische Evangelisationsbewegung ‚Adore Him‘ in den USA
  5. Papst Leo XIV. trifft Missbrauchsbetroffene in Lourdes
  6. Die Würde des Menschen kennt keine Grenze: In den Augen Gottes ist niemand unsichtbar
  7. Den Willen Gottes für den Menschen bedenken und tun
  8. Buße, Hoffnung, ewiges Leben: Lourdes ruft zur Umkehr
  9. Papst Leo zu den Bischöfen: „Die Kirche in Frankreich liegt dem Papst sehr am Herzen!“
  10. Französische Bischöfe: Papst Leo hat das Herz der Franzosen berührt
  11. Er ist der dritte amtierende Papst in der Grotte von Massabielle/Lourdes: Leo XIV.
  12. ‚Trinkt auch ihr aus dieser Quelle!’ Der Durst, den nur Christus stillt
  13. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  14. Papst Leo erstaunt über hohe Zahl von Erwachsenentaufen in Frankreich
  15. Wenn das Nein nicht mehr zählt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz