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Initiativen gegen Eingriffe in die Religionsausübung

11. April 2020 in Kommentar, 2 Lesermeinungen
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Das Beten der Gläubigen in den Kirchen ist verstummt, der Widerstand gegen die neue staatlich verordnete Wohnzimmer-Kirche beginnt sich Gehör zu veschaffen - Ein Gastkommentar von Veronika Marqués Berger


Wien (kath.net)
Wer in die großen leeren Kirchen tritt und das stille, einsame Gebet sucht, den beschleicht zuweilen ein seltsames Gefühl: wie kann es dazu kommen, dass der Staat so sehr in die Religionsausübung eingreift, dass jegliche Form gemeinsamen Betens untersagt ist? Weder zu zweit noch zu dritt oder gar zu fünft darf irgendeine der vielen Formen gottesdienstlicher Feiern, die alle Konfessionen kennen, gepflegt werden. So als könnte man sich in einer Kirche mit 500 Plätzen keinen Sitzplatz suchen, der so weit vom anderen entfernt liegt, dass eine Ansteckung unmöglich wird. Wir lernen gerade eine neue Epoche im Jahreskreis und vielleicht auch in der Kirchengeschichte kennen: Eucharistie-freie Zeit.

Live-Stream-Ersatzangebote von allen Seiten, Entbindung von der „Sonntagspflicht“, Maßnahmenkataloge der Bischöfe für die Priester vor Ort und einstimmige und fraglose Übereinkunft aller kirchlich Verantwortlichen: es muss jetzt eben so sein! Aber muss es das wirklich?

Der Blick in die Alltagspraxis lässt Zweifel aufkommen, ob die Verantworlichen der Politik einen Blick für kirchliche Gegebenheiten haben:

Als die erste Maßnhame der Landesregierung vom 17. März erlassen wurde, enthielt sie das Versammlungsverbot für die Kirchen, nicht aber für Restaurants und Shopping-Center. Ein gläubiger Mensch musste den Eindruck gewinnen, Gottesdienstfeiern und öffentliches Beten seien entbehrliche Dekoration, deren Wegfall ohne Konsequenzen zu verschmerzen sei. Es sind ja „nur ein paar Monate“ - so die Perspektive zu diesem Zeitpunkt.

Später, mit dem Erlass des Kontaktverbots am 21. März, blieb die Schieflage weiter bestehen. Wer einkaufen ging und mitansehen musste, wie wenig Hygienevorschriften genau beachtet wurden, konnte sich über die restriktive Haltung des Staates gegenüber den Kirchen nur wundern. Wenn im alltäglichen Schlange-stehen an der Kasse und an jedem anderen Ort 2 Meter Abstand genügen, um sicher vor Ansteckung zu sein, wieso gilt diese Regelung nicht innerhalb unserer riesigen Kirchenräume? Nicht jedem leuchtet das ein, nicht jedem erscheint dies nachvollziehbar oder gar logisch.

Unmut beginnt sich zu regen, nicht nur in katholischen Kreisen. Eine öffentliche Petiton greift diesen Einwand auf und wendet sich unter dem Titel „Große Kirchen - keine Gottesdienste“ gegen ein „Rund-um-Verbot“ aller Zusammenkünfte, da es doch viele verschiedene Arten des Betens in der Kirche gibt. Viele der Unterstützer drücken in den Kommentaren auffälig häufig ihre Dankbarkeit darüber aus, dass nun eine Initiative von Laien ermöglicht, sich zu äußern und das eigene Unverständnis gegenüber den absoluten und undifferenzierten Verboten zu artikulieren. Einige Kommentare lassen erkennen, dass man sich diesen Schritt von den Bischöfen erhofft hätte, die im Moment alles widerspruchslos mittragen.

Auch evangelische Theologen melden sich beim Initiator der Petition zu Wort und unterstützen die Skepsis an der derzeitigen Handhabung, indem sie ebenfalls die Unerlässlichkeit gemeinsamen öffentlichen Betens und gottesdienstlichen Feierns in Wort und Sakrament betonen. Man könne gemeinsam beten und dennoch alle Sicherheitsmaßnahmen und Hygienevorschriften einhalten, so der Wortlaut der Petition.

Die Zuschrift einer Unterstützerin lässt an einem Beispiel klar werden, wieso sich Unverständnis regt: „Hier in der Gemeinde gab es samstags eine stille eucharistische Anbetung von 16.00 Uhr -16.30 Uhr, zu der maximal 5 bis allerhöchstens 6 Personen kamen, manchmal waren wir nur 2 oder 3... und das in einer Kirche mit 300 Plätzen. Das hätte man gut aufrecht erhalten können! In H., eine Autostunde von hier, hat der zuständige Pastor die Anbetung nicht gestrichen, sondern Regeln an die Tür gehängt, wieviele Personen in der Kirche sein dürfen und hat sie weit auseinander gesetzt - das funktioniert! Sogar Beichtgelegenheit ist dort noch! Es gibt ihn also, den "kreativen Gehorsam", und er ist möglich!“

Vielleicht könnte man statt Gehorsam auch „kreative Kooperation“ sagen, die die Gläubigen hier fordern.
Viel grundsätzlicher zweifelt ein Mann in Hessen die Rechtmäßigkiet der derzeitigen Verordnung an. Er hat beim Verwaltungsgerichtshof Kassel gegen das „Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen etc.“ Klage eingereicht. Der Antrag soll noch vor Ostern entschieden werden.

Diese Klage entspricht der Einschätzung von Straf- und Verfassungsrechtlerin Dr. Jessica Hamed, die sich in einem Interview der Frankfurter Rundschau dazu geäußert hat, dass Maßnahmen wie allgemeine Ausgangssperren und Kontaktverbote ein massiver und unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsgrundrechte und damit vermutlich „allesamt rechtswidrig“ seien. Ihres Erachtens hätte eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg.

Auch der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber weist in der Stuttgarter Zeitung darauf hin, dass ein völliges Verbot religiöser Treffen mehr Gefahren als Nutzen für eine Corona-Prävention bergen könnte. „Verbote religiöser Zusammenkünfte müssten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und „bei aller Anerkennung der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus noch hinreichenden Raum für die Entfaltung der Religionsfreiheit belassen“. Diese sei wie kaum eine andere grundrechtlich geschützte Freiheit auf eine gemeinsame Ausübung durch mehrere Menschen angelegt und angewiesen. „Daher darf es nicht zu einer flächendeckenden Untersagung der Religionsausübung in Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit kommen“, so die Süddeutsche Zeitung.

Die öffentliche Petiton an den Bundestag und an verschiedene Landesregierungen wurde zeitgleich auch zur Kenntnisnahme an die Bischöfe gesandt. Darin richten sich die Petenten in einem eigenen Schreiben, im Namen aller unterzeichnenden Gläubigen, an die Oberhirten der katholischen Kirche und bitten „darauf hinzuwirken, dass neue Lösungen in den Vorgaben der Regierung gesucht werden, die unserer Religionsgemeinschaft gerecht werden. Bitte melden Sie sich zu Wort und unterstützen Sie Ihre Gläubigen. Viele, die unterzeichnet haben, sagen: „Ohne die Heilige Messe können wir nicht leben!“ Es ist schmerzlich, keine Gottesdienste feiern zu können, aber es ist genauso schmerzlich, dass die ganze Kirche dazu schweigt. Auch das äußern viele der Unterstützer.“, so das Schreiben vom 30. März.

Die Infragestellung der derzeitigen rigorosen Verbote entspringt nicht nur der Ahnung, dass es andere Möglichkeiten gäbe, die einerseits viel Einsatz und Disziplin von der Gemeinde erfordern, die aber auch große Potentiale böten, die genuin christliche Aufgabe der Kirche zu erfüllen, nämlich Beistand und Trost in seelischer Einsamkeit und Isolation zu schenken. Sie entspringt auch dem Blick über die eigenen Landesgrenzen hinaus - nein, nicht nach Italien, sondern nach Polen, Schweden und Island, die andere Wege gegangen sind, ohne Lock-down und trotzdem ohne Gefährdung der Risikogruppen. Es gibt Wege.


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