Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vertrauenskrise in der Kirche
  2. Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
  3. „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
  4. „Ut unum sint“ - Wahrheit, Tradition und sichtbare Communio
  5. 'Gut' gebrüllt, Löwe?
  6. Kardinal Eijk: Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 muss zurückgewiesen werden
  7. Sacrosanctum Concilium: Die Liturgie und das Geheimnis Christi
  8. „Leo macht Schluss mit ‚Doppelstandards‘: Warum der deutsche Synodale Weg ins Stocken gerät“
  9. MAGNIFICA HUMANITAS
  10. Rom und die orientalisch-orthodoxen Kirchen seit Fiducia supplicans
  11. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  12. Vatikan veröffentlicht die Leitlinien für den Umsetzungsweg der Synode über die Synodalität
  13. Nach Gipfelkreuzschändung: 18-Jähriger stellt neues selbstgebautes Kreuz auf
  14. Yoga-Kongress am Geburtsort des heiligen Franz Xaver
  15. Trend unter jungen New Yorkern: Gemeinsam zur Sonntagsmesse gehen

Abtreibungswerbung: Urteil gegen Abtreibungsärztin Hänel aufgehoben

4. Juli 2019 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Oberlandesgericht Frankfurt a.M.: Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Frage des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB) wegen der Änderung im Februar 2019 zu einer günstigeren Beurteilung für die Ärztin führen werde.


Frankfurt a.M. (kath.net) Unter Hinweis auf die neue Gesetzeslage hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. das Urteil gegen die Abtreibungsärztin Kristina Hänel aufgehoben. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Frage des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB) wegen der Änderung im Februar 2019 zu einer günstigeren Beurteilung für die Ärztin führen werde. Das berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Das Oberlandesgericht verweist den Fall zurück an das Landgericht Gießen, bei dem das ursprüngliche Urteil gefällt worden war, der Fall soll neu verhandelt werden.


Hänel war Ende des Jahres 2017 wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung auf ihrer Praxis-Homepage zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, dagegen hatte sie Revision eingelegt.

Der Deutsche Bundestag hatte mit den Stimmen von Union und SPD den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Ergänzung des Paragrafen 219a StGB an. Seitens CDU/CSU hatte einzig die Katholikin Veronika Bellmann gegen den Kompromiss gestimmt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Pensionierter Pastor in Nordirland nach Predigt in Schutzzone um Abtreibungsklinik verurteilt
  2. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten
  3. Weniger Zeit zum Nachdenken, höherer Druck – was die Abtreibungszahlen aussagen
  4. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  5. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  6. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  7. Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaaten
  8. Schauspielerin Christina Applegate nennt Abtreibung ‚Mord‘ und ‚mein Kind töten‘
  9. Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburt
  10. Umfrage: Nur 23 Prozent der US-Amerikaner für Abtreibung ohne Einschränkung






Top-15

meist-gelesen

  1. „Leo macht Schluss mit ‚Doppelstandards‘: Warum der deutsche Synodale Weg ins Stocken gerät“
  2. „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
  3. Vertrauenskrise in der Kirche
  4. Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
  5. MAGNIFICA HUMANITAS
  6. Kardinal Eijk: Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 muss zurückgewiesen werden
  7. 'Gut' gebrüllt, Löwe?
  8. Komm, o Geist der Heiligkeit! Aus des Himmels Herrlichkeit!
  9. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  10. 'Ich denke, dass Gott der Größte ist! Er kann alle Türen für uns öffnen'
  11. Rom und die orientalisch-orthodoxen Kirchen seit Fiducia supplicans
  12. Nach Gipfelkreuzschändung: 18-Jähriger stellt neues selbstgebautes Kreuz auf
  13. „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
  14. Trend unter jungen New Yorkern: Gemeinsam zur Sonntagsmesse gehen
  15. „Synodenbericht präsentiert einen toxischen ‚Paradigmenwechsel‘“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz