Abtreibungswerbung: Urteil gegen Abtreibungsärztin Hänel aufgehoben

4. Juli 2019 in Prolife


Oberlandesgericht Frankfurt a.M.: Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Frage des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB) wegen der Änderung im Februar 2019 zu einer günstigeren Beurteilung für die Ärztin führen werde.


Frankfurt a.M. (kath.net) Unter Hinweis auf die neue Gesetzeslage hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. das Urteil gegen die Abtreibungsärztin Kristina Hänel aufgehoben. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Frage des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a StGB) wegen der Änderung im Februar 2019 zu einer günstigeren Beurteilung für die Ärztin führen werde. Das berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Das Oberlandesgericht verweist den Fall zurück an das Landgericht Gießen, bei dem das ursprüngliche Urteil gefällt worden war, der Fall soll neu verhandelt werden.

Hänel war Ende des Jahres 2017 wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung auf ihrer Praxis-Homepage zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, dagegen hatte sie Revision eingelegt.

Der Deutsche Bundestag hatte mit den Stimmen von Union und SPD den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Ergänzung des Paragrafen 219a StGB an. Seitens CDU/CSU hatte einzig die Katholikin Veronika Bellmann gegen den Kompromiss gestimmt.


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