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Papst lehnt Rücktritt von Kardinal Barbarin vorerst ab

19. März 2019 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Angebotene Demission des erstinstanzlich wegen Nichtanzeige sexuellen Missbrauchs verurteilten Erzbischofs von Lyon "unter Gel­tend­ma­chung der Unschuldsvermutung" nicht angenommen


Paris-Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat den Rücktritt des in erster Instanz wegen Nichtanzeige sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilten französischen Kardinals Philippe Barbarin vorerst abgelehnt. Barbarin zieht sich aber ab sofort "für einige Zeit" von der Ausübung des Bischofsamts zurück und übergibt die Leitung der Erzdiözese Lyon seinem Generalvikar Yves Baumgarten. Das teilten Kardinal Barbarin und Vatikansprecher Alessandro Gisotti am Dienstag in zwei parallel in Lyon und Rom veröffentlichten Kommuniques mit.

Er habe Franziskus am Montag bei einem Gespräch im Vatikan seine Demission als Erzbischof von Lyon angeboten, hielt Barbarin in seiner auf der Website der Erzdiözese Lyon veröffentlichten Erklärung fest. Der Papst habe "unter Gel­tend­ma­chung der Unschuldsvermutung", den Rücktritt nicht annehmen wollen, berichtete der Kardinal.


Ein Gericht in Lyon hatte den 68-jährigen Barbarin am 7. März wegen der Nichtanzeige sexueller Übergriffe zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Die Anwälte des 68-jährigen Kardinals kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Nach französischem Recht ist er damit solange unschuldig, wie das Verfahren läuft.

Unmittelbar nach der erstinstanzlichen Verurteilung hatte Barbarin angekündigt, dass er dem Papst umgehend seinen Rücktritt anbieten werde. Auf "Anregung des Papstes" und mit Blick darauf, dass "die Kirche von Lyon schon seit drei Jahren leidet", habe er beschlossen, sich "für einige Zeit zurückzuziehen und die Leitung der Erzdiözese Generalvikar Yves Baumgarten zu überlassen", teilte Barbarin nun mit. Die Entscheidung gelte von diesem Dienstag an, fügte der Kardinal hinzu.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich



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Lesermeinungen

 Hadrianus Antonius 21. März 2019 
 

Selbst in der Schußlinie

@Hausfrau und Mutter:
Kardinal Barbarin hat den Fall NICHT an die staatliche Justiz gemeldet aber zugleicherzeit den Fall bei der Kongregation für die Glaubenslehre vorgelegt und dort um Rat gefragt.
Das ist auch der Grund, warum Ladaria in Januar 2019 als Zeuge gelade wurde.
Ladaria hat sich hier sehr wenig mutig auf seine "diplomatische Immunität" berufen und seine Katze zum Prozeß geschickt.
In dem betreffende Fall (vielfacher pädophiler Mißbrauch theatralisch ausgeführt mit vielen Pfadfindern-Paradebeispiel von Histrionie) war Barbarin wirklich von Sinnen so zu agieren (betr. zu vertuschen und zu versetzen).
Das Hochhalten der Facade der modernistischen Kirche in Frankreich.
Buon pranzo


2
 
 Hausfrau und Mutter 20. März 2019 
 

Rücktritt war zwei Wochen vorher vorgesehen

Es wurde mitgeteilt, dass sich Kardinal Barbarin zwei Wochen vor dem Urteil zu diesem Schritt entschieden hatte. Ich vermute, weil die Aufregung im Bistum sehr stark ist.

Kardinal Barbarin ist der erste Kardinal, der für nicht gemeldete Taten verurteilt wurde, die VOR seiner Amtszeit stattgefunden haben.

H&M


3
 
 Cosmas 19. März 2019 
 

Finde ich gut und richtig.


6
 

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