Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  2. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  3. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  4. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  5. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  6. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  7. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  8. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  9. Moskauer Patriarch Kyrill könnte auf EU-Sanktionsliste kommen
  10. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  11. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  12. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  13. Bayerischer Rundfunk bezeichnet muslimische Kleidung für Frauen als ‚Modest Fashion‘
  14. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  15. Elon Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

Kanadisches Gericht: ‚Begründete Grenzen der Religionsfreiheit’

8. Februar 2018 in Prolife, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ärzte, die Euthanasie oder Abtreibung ablehnen, müssen Patienten an Mediziner überweisen, die dazu bereit sind.


Toronto (kath.net/LSN/jg)
Ein Gericht des kanadischen Bundesstaates Ontario hat in einem Urteil festgestellt, dass Ärzte, die selbst Euthanasie ablehnen, ihre Patienten an Kollegen die dazu bereit sind, überweisen müssen. Gleiches gilt für Ärzte, die keine Abtreibungen durchführen.

Das College of Physicians and Surgeons of Ontario (CPSO) hat diese Regelung in seinen Vorschriften über die Ausübung medizinischer Berufe aufgenommen. Ärzte, die nicht bereit waren, Patienten gegen ihr Gewissen an andere Mediziner zu verweisen, die Euthanasie oder Abtreibungen durchführen, haben gegen diese Bestimmung geklagt.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Regelung des CPSO das Recht auf Religionsfreiheit verletze. Doch handle es sich dabei um „begründete Grenzen für die Religionsfreiheit, die in einer freien und demokratischen Gesellschaft nachweislich gerechtfertigt sind“, heißt es in dem Urteil.


Die Bestimmung, dass Ärzte, die aus Gewissensgründen Euthanasie und Abtreibung ablehnen, diese in nicht näher genannten „Notsituationen“ trotzdem selbst durchführen müssten, ist nach Ansicht der Richter gleichfalls begründet.

Falls es die umstrittenen Regelungen nicht gebe, bestehe das Risiko, dass der angemessene Zugang zu medizinischen Leistungen nicht gewährleistet sei, insbesondere für die schwächeren Mitglieder der Gesellschaft, argumentieren die Richter.

Die Richter sind sich bewusst, dass es sich bei den Bestimmungen des CPSO nicht um Belanglosigkeiten handelt und dass von Seiten der Ärzte Zugeständnisse erforderlich sind. Sie sind jedoch der Ansicht, dass die geltenden Regelungen es keinem Arzt unmöglich machen, seinen Beruf auszuüben.

Genau hier setzt die Kritik der Gegner der CPSO-Regelungen an. Das Urteil des Gerichts bringe Ärzte, die ihrem Gewissen treu bleiben wollen, in eine unmögliche Situation. „Sie halten die Beendigungen des Lebens eines Patienten nicht für eine medizinische Leistung und glauben nicht, dass sie in einem Behandlungszimmer Heilung und Hoffnung anbieten können, wenn sie im Nebenraum an der Tötung eines Patienten mitwirken“, bringt Dr. Ryan Wilson die Einwände der betroffenen Mediziner auf den Punkt.

Wilson ist Vorsitzender der Vereinigung „Canadian Physicians for Life“ (dt. Kanadische Ärzte für das Leben). Für viele Ärzte bestätige das Urteil die Auffassung, dass die Religions- und Gewissensfreiheit verletzt würden und sie ihren Beruf in Ontario nicht ausüben könnten, sagt er zusammenfassend über die Einschätzung seiner Kollegen. Das Gesundheitswesen des Bundesstaates werde die Folgen des Urteils merken. Letztlich seien es die Patienten, die darunter leiden würden, wenn Ärzte in Ontario früher in Rente gehen, übersiedeln oder den Beruf wechseln, befürchtet Wilson.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Religionsfreiheit

  1. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  2. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  3. Nicaraguas Regierung verbietet Kreuzweg-Prozessionen
  4. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
  5. Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab
  6. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
  7. Nicaragua: Ortegas Regime schließt Radio Maria
  8. Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht
  9. Katholisches Ehepaar kämpft vor Gericht um Zulassung als Pflegeeltern
  10. US-Höchstrichter warnt vor Einschränkungen der Religions- und Redefreiheit






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - MONTAG ANMELDESCHLUSS!!!
  2. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  3. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  4. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  5. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  6. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  7. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  8. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  9. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  10. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  11. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  12. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
  13. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  14. Elon Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an
  15. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz