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Salafisten haben kein Anrecht auf deutsche Staatsbürgerschaft

14. September 2017 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Integrationsexperte Ismail Tipi (CDU) begrüßt Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster


Münster (kath.net) Ein mutmaßlicher Salafist hat auf Einbürgerung geklagt. Damit scheiterte er jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Die Begründung: Es gebe Anhaltspunkte, dass er Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützt habe. Zu der Klage kam es, da die Stadt Wuppertal die Einbürgerung abgelehnt hatte.


„Damit ist wieder eine gute und klare Entscheidung getroffen wurden. Jemand, der zur salafistischen Szene gehört, einen radikalen Islam propagiert und sich damit gegen unsere Demokratie, unsere Werte und unsere Grundgesetze wendet, hat kein Anrecht darauf eingebürgert zu werden. Das müssen wir ganz deutlich sagen“, sagte dazu der hessische Landtagsabgeordnete und CDU-Integrationsexperte Ismail Tipi, wie einer Pressemeldung zu entnehmen ist.

„Der Stadt wurden Informationen der Polizei und des Verfassungsschutzes zugeleitet. Aus diesen konnte man umfangreiche Aktivitäten des Klägers im salafistischen Milieu ableiten. Ich bin erleichtert zu sehen, dass hier die Strukturen funktioniert haben. Wir müssen verhindern, dass salafistische Prediger, die unsere Gesellschaft vergiften, und noch keine deutschen Staatsbürger sind die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.“

Archivfoto: Landtagsabgeordneter Tipi (c) Ismail Tipi


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Lesermeinungen

 bergkristall 15. September 2017 
 

Der Islam gehört niemals zu Deutschland!!!


5
 
 FJansen 14. September 2017 
 

Viellicht ein Lösungsansatz?

Auszug aus Punkt 5.5 Wahlprogramm der AfD: "Das Geburtsortsprinzip (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit allein
durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist)
wollen wir wieder aus dem Gesetz streichen und zum Abstammungsprinzip,
wie es bis zum Jahr 2000 galt, zurückkehren."
Dies wäre zugleich eine Rückkehr zu einem der natürlichen Ordnung angemesseneren Verständnis von Staatszugehörigkeit, wobei eine Nation grundsätzlich auch mehrere Völker umfassen kann, die dann auch dazu gehören, aber in der Regel auf dem Territorium beheimatet sind.


10
 
 Ulfried 14. September 2017 
 

Wer den Koran gelesen hat

Wird verstehen das der gesamte Islam gegen unser Grundgesetz verstößt.


11
 

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