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Kardinal Burke wird Gerichtsverfahren auf Südseeinsel Guam leiten

16. Februar 2017 in Weltkirche, 20 Lesermeinungen
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Der Kardinalspatron des Malteserordens und frühere Präfekt der Apostolischen Signatur übernimmt den kirchlichen Prozess gegen den früheren Erzbischof von Guam, gegen den Vorwürfe des Kindesmissbrauchs vorliegen.


Guam (kath.net) Kardinal Raymond Burke, emeritierter Präfekt der Apostolischen Signatur und derzeit Kardinalpatron des Malteserordens, wird ein kirchliches Gerichtsverfahren auf Guam leiten. Es handelt sich um ein Verfahren der ersten Instanz, angeklagt ist der im Juni aus dem Amt entfernte Erzbischof Anthony Apuron, gegen ihn liegen Vorwürfe des Kindesmissbrauchs vor. Darüber berichtete die britische Ausgabe des katholischen Fernsehsenders EWTN, sie bezog sich auf eine Zeitung aus Guam. Burke wird seine Aufgabe mit der nichtöffentlichen Anhörung des Klagestellers, offenbar einem mutmaßlichen Opfer, beginnen. Nach Angaben der „Guam Post“ übernimmt Burke diese Aufgabe im Auftrag der vatikanischen Glaubenspräfektur.


Unterschiedliche Einschätzungen

Die Einschätzungen darüber, wie diese Aufgabe Burkes zu werten ist, fallen unterschiedlich aus. EWTN selbst kommentierte die Nachricht mit der Frage, ob das wirklich üblich sei, dass der Vatikan einen emeritierten Präfekt der Apostolischen Signatur zu einem kirchlichen Gerichtsverfahren ausgerechnet auf eine abgelegenes Insel im Südpazifik sende und bemerkte abschließend: „Guam liegt 12,155 km von Rom entfernt.“

Doch ist andererseits keine Rede davon, dass Burke seine Aufgabe als Kardinalspatron des Malteserordens aufgeben müsse. Dann könnte seine zusätzliche Aufgabe sogar als ehrenvoller Rückgriff auf seine frühere Verantwortlichkeit als Präfekt des obersten kirchlichen Gerichtshofes gedeutet werden.

Burke gilt als einer der dezidierten Kritiker der innerkatholisch umstrittenen Vorschläge, zivilrechtlich wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zu den Sakramenten Beichte und Eucharistie zu öffnen, er ist einer der vier Unterzeichner der „dubia“-Anfragen an Papst Franziskus nach dessen postsynodalen Schreiben „Amoris laetitia“.


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