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Kinderehen in Deutschland nehmen zu18. August 2016 in Deutschland, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Landtagsabgeordneter Tipi fordert: Grundgesetz muss über Scharia stehen
Wiesbaden (kath.net/pm) Nach den neuesten Zahlen gibt es über 1.000 Kinderehen in Deutschland. Zusätzlich ist die Dunkelziffer hierbei sehr hoch. Diese Zahlen sind mehr als erschreckend. Das Kindeswohl und der Schutz von Minderjährigen muss höchste Priorität haben, äußerte sich Ismail Tipi, CDU-Landtagsabgeordneter in Wiesbaden und Integrationsexperte, angesichts der neusten Zählung. Vor allem durch die Flüchtlingswelle ist das Thema Kinder- und Zwangsehen wieder vermehrt in den Fokus gerückt. Tipi hat schon lange befürchtet, dass Deutschland damit Probleme kriegen würde. Unser Gesetz erlaubt in Ausnahmen eine Ehemündigkeit von 16 Jahren. Diese Ausnahmen müssen jetzt bedingungslos wegfallen und die Altersgrenze auf 18 Jahre angehoben werden. Das wäre ein wichtiger Schritt, um auf rechtlicher Ebene gegen Kinderehen vorzugehen. Die Imam-Ehen sind vor allem bei den Syrern nicht ungewöhnlich. Viele Kinder und junge Mädchen wurden vor ihrer Flucht an erwachsene Männer verheiratet. Diese Ehen werden nach dem Scharia-Recht geschlossen. Zum Teil kommen dann junge Mädchen bereits als junge Ehefrauen nach Deutschland, aber es gibt auch vermehrt Fälle, bei denen die Ehe nach dem Scharia-Recht hier in Deutschland geschlossen wird. In Deutschland sollten aber nur unsere Gesetze gelten und nicht die der Scharia. Deshalb ist es wichtig, hier eine ganz klare Trennung vorzunehmen, so Tipi. Das bedeutet, dass wir klare gesetzliche Regelungen schaffen müssen, nach dem im Ausland geschlossene Ehen nach Scharia-Recht hier nicht mehr anerkannt werden und auch keine Ausnahmeregelung greifen kann. Wir müssen verhindern, dass unsere deutsche Rechtsprechung der Scharia unterliegt. Kinderehen sprechen gegen unsere Werte und unsere Rechtsordnung. Wir können keine Ausnahme machen bei der Anerkennung solcher Normen. Eine Gesetzesänderung halte ich deshalb für dringend notwendig, fordert Tipi wiederholt. Es freut mich, dass nun dieses Problem politisch angegangen wird und sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe diesem Thema annehmen wird. Die Zuwanderung stellt uns immer wieder vor Probleme. Wir müssen verhindern, dass die Scharia Einzug in unsere Richtersprüche finden. Eine Ausweitung wäre für unsere freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaftsordnung sehr gefährlich. Wir dürfen das Fundament unserer Rechtsstaates nicht aufs Spiel setzen. Foto Landtagsabgeordneter Tipi (c) Ismail Tipi
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Lesermeinungen | Maxim 19. August 2016 | | | Gloria Patri Grundsätzlich beziehen Sie sich auf das EGBGB. Man darf schon erwägen, dass das (EG)BGB im Jahre 1900 in Kraft getreten ist und aus 1896 stammt. Mit Sicherheit hat zu der Zeit keiner in Deutschland mit der Scharia als Rechtsgrundlage gerechnet.
Unser GG 1948 in Kraft getreten. Der Schutz der Kinder ist eindeutig vom Alter her geregelt-16 u. 18 Jahre-.
Auch als Richterin, was ich vermute, sollten Sie wissen, dass das BGB nicht über dem GG steht, selbst wenn das (EG)BGB schon einige Jahre älter ist.
Warum gelten nach Ihrer Meinung nicht auch die Ehrenmorde, die in vielen Scharia Ländern straflos verfiziert werden.
Warum gelten dann eigentlich viele bestimmte Vorschriften ) z.B.StrafGB, StraßenzulassungsG und SteuerG anderer Länder nicht, wenn ich sie von anderen Staaten mitbringe?
Was sagen Sie zu einer Aussage eines RA:
Wenn man schaut, wieviel Ungerechtigkeiten durch "Zwangsvergleiche" bei Zivilgerichten entstehen, dann...Mafiosi bemüht euch.. |  2
| | | Dottrina 19. August 2016 | | | Kinderehen sollten generell verboten werden! Kinderehen gehören verboten, egal, aus welchem Land, Grund, Religion etc. das geschieht. Hier werden kleine Mädchen in Ehen gezwungen, sie können sich nicht wehren, viele begehen später Selbstmord. Wann wird es endlich so weit sein, dass diese armen Wesen selbst bestimmen können, wann und wen sie heiraten? Vor dem 18. Lebensjahr sollte eine Heirat m.E. nicht stattfinden dürfen. Der Islam ist einfach nur eine teuflische, kranke und böse religiöse Ideologie. Ich weiß, dass es auch in anderen Ethnien Kinderehen gibt, aber am auffälligsten doch wohl im Islam. |  2
| | | Selene 18. August 2016 | | | @landpfarrer Es spricht ja auch rein gar nichts dagegen, unsere Gesetze auf alle hier lebenden Bevölkerungsgruppen anzuwenden, egal ob Einheimische, Muslime, jesiden, Roma oder sonstige Gruppen.
Da wo unser Gesetz nicht darauf vorbereitet ist, dass hier neuerdings (wieder) Kinderehen geschlossen oder erwachsene Männer mit Kinehefrauen hier ankommen und demzufolge unser Staat nichts dagegen unternehmen kann, muss diese Gesetzeslücke schnellstens geschlossen werden.
Vor einem Imam oder sonstigem Religionsvertreter geschlossene Ehen ist grundsätzlich hier die Anerkennung zu versagen, auch wenn diese Ehen im Ausland geschlossen worden sind.
Dh. auch, dass die blutjungen "Ehefrauen" ihren Männern entzogen und unter die Vormundschaft des Jugendamtes gestellt werden müssen mit entsprechender Unterbringung um die Mädchen vor sexuellem Missbrauch zu schützen. |  3
| | | landpfarrer 18. August 2016 | | | @Gloria Patri @Glria patri
Immerhin wurde der Fell von Aschaffenburg weitergezogen und es steht das Urteil einer höheren Instanz aus.
Der Verweis auf BGBEG zeigt, dass hier der Gesetzgeber tätig normensetzend tätig werden muss.
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Auch wenn wir mit dem Phänomen der Zwangehe und der Eheschliessung Minderjähriger vorwiegend bei Einwanderen aus muslimischen Ländern konfrontiert werden, so ist dies doch kein exklusves Problem der "Scharia"
In einem Artikewl der "Welt" von vor einigen Tagen wurde von das Beispiel einer jesidischen Jugendlichen. Jesiden sind bekantlich weder im eigenen Verstä$ndnis noch im Verständnis der Muslime eine muslimische Gruppe. Nach einer Statitik waren knap 10 % der Frauen, die wegen Zwangehen in D Beratung suchten, Jesidinnen. Der Weltartikel berichtet auch von arrangierten Ehen Minderjähriger bei Roma. |  2
| | | Gloria Patri 18. August 2016 | | | @Pamir Das verbale Einprügeln auf die Justiz ist ja derzeit eine beliebte Methode, führt hier aber meines Erachtens nicht weiter. Wenn die Justiz Kinderehen anerkennt, dann handelt sie nach den gesetzlichen Vorgaben. So heißt es in Art. 13 EGBGB: "Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört." Auf das deutsche Recht kommt es also nicht an.
Wenn also die Ehe (z.B. nach syrischem Recht=in Teilen Scharia) wirksam geschlossen wurde, dann muss sie in Deutschland anerkannt werden. Punkt.
Ausnahmen gelten nach Art. 6 EGBGB nur, wenn dies der "öffentlichen Ordnung" entgegensteht. Dies wird bei einer Vielehe angenommen, jedoch nicht bei einem Alter der Braut von 14 Jahren und mehr. Bei 11jährigen würde die Justiz hingegen einschreiten.
Und einem Richter ist es schlichtweg untersagt, gesetzliche Vorgaben unter Berufung auf ein subjektives Gerechtigkeitsgefühl zu ignorieren. Da droht dann schnell eine Bestrafung wegen Rechtsbeugung. |  2
| | | Gloria Patri 18. August 2016 | | | @elmar69 "Es muss ein Gesetz her, welche ausländischen Ehen hier nicht anerkannt werden - egal nach welchem Recht sie geschlossen wurden."
Gerade das wird in einer globalisierten Welt nicht funktionieren. Stellen Sie sich die Konsequenzen vor, wenn Menschen bei jedem Umzug in ein anderes Land jedes Mal aufs Neue heiraten müssten. Das würde dann auch für einen Umzug von Deutschland nach Österreich gelten.
Deshalb erkennen Staaten es grundsätzlich an, wenn Ehen nach dem Recht eines anderen Staates geschlossen wurden. Ausnahmen werden nur bei ganz erheblichen Abweichungen von den deutschen Normen gemacht (z.B. Vielehe).
So hat z.B. das OLG Bamberg (Aktenzeichen 2 UF 58/16) entschieden, dass die Ehe einer 14jährigen mit einem 21jährigen nicht soweit von den deutschen Gesetzen abweicht, dass man der Ehe die Anerkennung verweigern dürfte. |  2
| | | elmar69 18. August 2016 | | | Wichtige Unterscheidung Es macht einen großen Unterschied, ob die Ehe in Deutschland oder im Ausland geschlossen wird.
Eine in Deutschland nach religiösem Gesetz geschlossene Ehe hat keinerlei rechtliche Wirkung - egal ob ein Imam oder ein katholischer Priester die Eheschließung vornimmt.
Behörden die sich daran nicht halten, begehen einen klaren Rechtsbruch.
Es muss ein Gesetz her, welche ausländischen Ehen hier nicht anerkannt werden - egal nach welchem Recht sie geschlossen wurden. |  3
| | | Maxim 18. August 2016 | | |
"Wir müssen verhindern, dass unsere deutsche Rechtsprechung der Scharia unterliegt."
Man ist ja oft nur noch verwundert, was wir in Deutschland oder überhaupt in vielen westlichen Ländern von der Justiz wahrnehmen müssen. Meine Überzeugung ist schon längst, dass der Niedergang unserer Gesellschaften nicht unerheblich von der Justiz verschuldet ist. Natürlich sind Richter(innen) auch nur Menschen, aber ich erwarte eigentlich schon, dass bei ihnen ein besonderer Bezug zum Recht und vor allem zu Gerechtigkeit bestehen sollte.
Es kann nicht sein, dass Gerechtigkeit mit einem ungerechten Entschuldungsbegriff ständig außer Kraft gesetzt wird. Ein Geschädigter muss auch ein Recht auf gerechten Ausgleich und damit einen weitern Schutz haben. Dies gilt m. E. gerade auch für Kinder (ins. Mädchen), denen man keine Rechte mehr zugestehen will, frei nach Mohammed! Nur noch Toleranz für Täter? Wo bleiben unsere christlichen Grundwerte? |  6
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