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Schönborn: Jeder darf eine Wahlempfehlung geben, 'auch ein Bischof'

22. Mai 2016 in Österreich, 45 Lesermeinungen
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Heiße Diskussion um Wahlempfehlung von Bischof Laun. Kardinal Schönborn und Erzbischof Lackner melden sich zu Wort. Was sagt die Kirche wirklich zur Politik? Die Glaubenskongregation hat dazu 2002 eine Note mit brisanten Inhalten veröffentlicht.


Wien (kath.net/rn)
Der gestrige kath.net-Klartext von Bischof Andreas Laun zur kommenden Bundespräsidentenwahl, der zu Rekordzugriffen bei kath.net geführt hat, hat in der katholischen Kirche zu einer heißen Diskussion geführt, ob es eine Wahlempfehlung für einen Kandidaten geben darf. "Jeder hat das Recht, eine Wahlempfehlung abzugeben, auch ein Bischof. Trotzdem hat die katholische Kirche in der Vergangenheit auf Wahlempfehlungen verzichtet, und die Erfahrung hat uns gelehrt, dass dies sinnvoll ist, auch – oder gerade besonders - bei der Bundespräsidentenwahl 2016, an deren Stichwahl das erste Mal in der Geschichte der Zweiten Republik kein katholischer Kandidat teilnimmt", teilte der Wiener Kardinal Christopf Schönborn wenige Stunden nach dem Kommentar von Bischof Laun auf kath.net mit. Schönborn erklärte, dass es auch diesmal "keine Wahlempfehlung der katholischen Kirche" gebe und meinte dann wörtlich: "Auch wenn die Wahl vielen schwerfällt und vielerorts Verunsicherung zu spüren ist, rufe ich alle Vertreter des katholischen Lebens auf, in ihren Wortmeldungen auch auf ihren Stil zu achten und Andersdenkende nicht zu verurteilen. Es ist völlig legitim, wenn auch bei dieser Wahl Katholiken zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, was die Wählbarkeit der einzelnen Kandidaten betrifft."

Für Diskussionen bei Katholiken sorgt dann allerdings folgende Aussage: "Eine gute Wahlentscheidung kann sich nicht nur auf Aussagen der Kandidaten zu Kernanliegen der Kirche wie dem Lebensschutz beziehen, sondern muss auch viele andere Komponenten einbeziehen wie die Haltung der Kandidaten zu den Schwachen der Gesellschaft, zu denen auch die Migranten gehören, zur Zusammenarbeit in Europa, zur Verantwortung Österreichs in der internationalen Staatengemeinschaft. Dazu kommt der Blick auf das politische Umfeld der Kandidaten, ihren Stil der Auseinandersetzung und ihre Ankündigungen, wie sie das Amt des Präsidenten auszuüben gedenken. Ein Katholik, der all diese Faktoren wahrnimmt und gewichtet, kann durchaus zu anderen Schlüssen kommen als ein anderer und muss sich nicht vorwerfen lassen, zu wenig nachgedacht zu haben." Der KURIER interpretierte diese Aussage von Schönborn gestern als indirekte Unterstützung für Van der Bellen. Auch der Salzburger Erzbischof Franz Lackner hat sich gestern zu Wort gemeldet und gemeint, dass es von Seiten der katholischen Kirche in Österreich keine Wahlempfehlungen für bestimmte Kandidaten gibt. Das sei ein "langjährig bewährte Tradition". "Als Erzbischof weise ich politische Parteinahme vor Wahlen grundsätzlich zurück."

Brisant sind die gestrigen Äußerungen von Schönborn und Lackner aber aus einem ganz anderen Grund. Seit Tagen haben gewichtige katholische Organisationen wie die Katholische Aktion (kaö) oder die Katholische Frauenbewegung (kfb) direkte oder indirekte Wahlempfehlungen für den Grün-Kandidaten Van der Bellen abgegeben. Eine Stellungnahme von Bischöfen gab es hier nicht. Interessant an der Diskussion ist auch, dass sich in gewichtigen Online-Foren der Kronen-Zeitung oder auch der Presse auffallend viele Teilnehmer die Stellungnahme von Bischof Laun durchaus begrüßten und sich kritisch zum Wiener Kardinal Schönborn äußerten.


Doch was sagt die Kirche wirklich zu Wahlen oder Wahlempfehlungen? 2002 hatte die Glaubenskongregation unter der Leitung von Kardinal Ratzinger dazu eine Note veröffentlicht. Dort heißt es: "Es ist freilich Recht und Pflicht der Kirche, moralische Urteile über zeitliche Angelegenheiten zu fällen, wenn dies vom Glauben und vom Sittengesetz gefordert ist[. Der Christ ist gehalten, ‚berechtigte Meinungsverschiedenheiten in Fragen der Ordnung irdischer Dinge‘ anzuerkennen. Zugleich ist er gerufen, sich von einer Auffassung des Pluralismus im Sinn eines moralischen Relativismus zu distanzieren, die für das demokratische Leben selbst schädlich ist. Dieses braucht wahre und solide Fundamente, das heißt ethische Prinzipien, die auf Grund ihrer Natur und ihrer Rolle als Grundlage des sozialen Lebens nicht ‚verhandelbar‘ sind."

Spannend ist, dass die katholische Kirche hier ausdrücklich katholische Gruppen kritisiert, die Politiker unterstützen, die in grundlegenden ethischen Fragen von der Moral- und Soziallehre der Kirche abweichen. "Solche Einstellungen und Verhaltensweisen widersprechen grundlegenden Prinzipien des christlichen Gewissens und sind nicht mit der Zugehörigkeit zu Vereinigungen und Organisationen vereinbar, die sich katholisch nennen."

Brisant für nicht katholische Politiker ist aber vor allem das Kapitel 4. Dort steht wörtlich:

Davon ausgehend gibt es ein komplexes Netz von aktuellen Problemen, die nicht mit den Fragestellungen vergangener Jahrhunderte verglichen werden können. Wissenschaftliche Errungenschaften haben es nämlich ermöglicht, Ziele zu erreichen, die das Gewissen der Menschen erschüttern und die Lösungen verlangen, welche die ethischen Prinzipien in kohärenter und vollständiger Weise respektieren. Ohne die Folgen für das Leben und die Zukunft der Völker in der Formung der Kultur und der sozialen Verhaltensweisen zu beachten, gibt es in der Gesetzgebung Versuche, die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens zu verletzen. In dieser schwierigen Lage haben die Katholiken das Recht und die Pflicht einzugreifen, um den tiefsten Sinn des Lebens und die Verantwortung, die alle dafür besitzen, in Erinnerung zu rufen. In Kontinuität der beständigen Lehre der Kirche hat Johannes Paul II. mehrmals unterstrichen, dass jene, die direkt in den gesetzgebenden Versammlungen tätig sind, die "klare Verpflichtung" haben, sich jedem Gesetz zu widersetzen, das ein Angriff auf das menschliche Leben ist. Für sie, wie für jeden Katholiken, ist es nicht erlaubt, sich an einer Meinungskampagne für solche Gesetze zu beteiligen oder sie mit der eigenen Stimme zu unterstützen. Das hindert nicht daran - wie Johannes Paul II. in der Enzyklika Evangelium vitae für den Fall lehrte, in dem eine vollständige Abwendung oder Aufhebung eines bereits geltenden oder zur Abstimmung gestellten Abtreibungsgesetzes nicht möglich wäre -, "dass es einem Abgeordneten, dessen persönlicher absoluter Widerstand gegen die Abtreibung klargestellt und allen bekannt wäre, … gestattet sein könnte, Gesetzesvorschläge zu unterstützen, die die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der öffentlichen Moral vermindern".

In diesem Zusammenhang muss hinzugefügt werden, dass das gut gebildete christliche Gewissen niemandem gestattet, mit der eigenen Stimme die Umsetzung eines politischen Programms zu unterstützen, in dem die grundlegenden Inhalte des Glaubens und der Moral durch alternative oder diesen Inhalten widersprechende Vorschläge umgestoßen werden. Weil der Glaube eine untrennbare Einheit bildet, ist es nicht möglich, auch nur einen seiner Inhalte herauszulösen, ohne der ganzen katholischen Lehre zu schaden. Der politische Einsatz für einen isolierten Aspekt der Soziallehre der Kirche würde der Verantwortung für das Gemeinwohl nicht gerecht. Auch darf der Katholik nicht meinen, anderen die christliche Verpflichtung überlassen zu können, die ihm durch das Evangelium Jesu Christi zukommt, damit die Wahrheit über den Menschen und die Welt verkündet und verwirklicht werde.

Wenn die politische Tätigkeit mit moralischen Prinzipien konfrontiert wird, die keine Abweichungen, Ausnahmen oder Kompromisse irgendwelcher Art zulassen, dann ist der Einsatz der Katholiken deutlicher sichtbar und mit größerer Verantwortung verbunden. Geht es um diese grundlegenden, unaufgebbaren ethischen Forderungen, müssen die Gläubigen wissen, dass der Kern der moralischen Ordnung auf dem Spiel steht, der das Gesamtwohl der Person betrifft. Dies ist der Fall bei den zivilen Gesetzen im Bereich der Abtreibung und der Euthanasie (nicht zu verwechseln mit dem Verzicht auf therapeutischen Übereifer, der - auch moralisch - erlaubt ist), die das vorrangige Recht des Menschen auf Leben von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende schützen müssen. In gleicher Weise ist an die Pflicht zu erinnern, die Rechte des menschlichen Embryos zu achten und zu verteidigen. In analoger Weise muss der Schutz und die Förderung der Familie gewährleistet werden, die auf der mongamen Ehe zwischen Personen verschiedenen Geschlechts gründet und die in ihrer Einheit und Stabilität gegenüber den modernen Gesetzen über die Ehescheidung zu schützen ist. Andere Formen des Zusammenlebens können der Familie in keiner Weise rechtlich gleichgestellt werden noch als solche eine gesetzliche Anerkennung erhalten. Auch die Freiheit der Eltern in der Erziehung ihrer eigenen Kinder ist ein unaufgebbares Recht, das zudem von den internationalen Erklärungen der Menschenrechte anerkannt ist. In gleicher Weise muss an den sozialen Schutz der Minderjährigen und an die Befreiung der Opfer von den modernen Formen der Sklaverei (zum Beispiel der Droge oder der Ausnützung durch die Prostitution) gedacht werden. Nicht fehlen darf in dieser Aufzählung das Recht auf Religionsfreiheit sowie die Entwicklung einer Wirtschaftsordnung, die im Dienst der Person und des Gemeinwohls steht und die soziale Gerechtigkeit und die Prinzipien der menschlichen Solidarität und der Subsidiarität beachtet, gemäß denen "die Rechte aller Personen, Familien und gesellschaftlichen Gruppen und deren Ausübung anerkannt werden sollen"[21]. Schließlich ist unter diesen Beispielen das große Thema des Friedens zu nennen. Eine irenische und ideologische Sichtweise neigt manchmal dazu, den Wert des Friedens zu säkularisieren, während man sich in anderen Fällen mit einem zusammenfassenden ethischen Urteil begnügt und die Komplexität der in Frage stehenden Ursachen vergisst. Der Friede ist immer "das Werk der Gerechtigkeit und die Wirkung der Liebe"[22]. Er verlangt, dass Gewalt und Terrorismus radikal und absolut zurückgewiesen werden. Er fordert den beständigen und wachsamen Einsatz jener, die in der Politik Verantwortung tragen.

Link zum kath.net-Klartext von Bischof Andreas Laun zur kommenden Bundespräsidentenwahl "Wie gehirngewaschen sind Christen?"

Siehe auch hier: Link zur Homepage des Vatikans.

Screenshot zur Dokumentation - Der ´Kurier´ titelte: ´Schönborn kritisiert Laun, gibt fast eine Wahlempfehlung´



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