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Papst: Kommunion für Wiederverheiratete 'nicht die einzige Lösung'

28. September 2015 in Aktuelles, 29 Lesermeinungen
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Papst Franziskus hat in der Debatte über den kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen eine Verengung auf die Zulassung zur Kommunion kritisiert. Das sei «nicht die einzige Lösung» UPDATE: Wortlaut


Rom (kath.net/KNA/red) Papst Franziskus hat in der Debatte über den kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen eine Verengung auf die Zulassung zur Kommunion kritisiert. Das sei «nicht die einzige Lösung», sagte Franziskus auf dem Rückflug von den USA am Montag vor mitreisenden Journalisten. Zugleich wandte er sich wenige Tage vor Beginn der Bischofssynode über Familie und Ehe gegen eine Fixierung auf dieses Thema. Die Synode befasse sich mit vielen weiteren Problemen. Dazu zähle etwa, dass viele junge Menschen heute überhaupt nicht mehr heiraten wollten und dass Brautleute nicht richtig auf die Ehe vorbereitet seien, so der Papst.


Kath.net dokumentiert den Wortlaut der Papst-Aussagen in einer eigenen Übersetzung:

"Was das Problem der zweiten Eheschließung betrifft, die Geschiedenen in einer zweiten Verbindung: lest das „Instrumentum laboris“, das Dokument, das bei der Synode zur Diskussion steht. Mir scheint es etwas zu vereinfachend zu sein, wenn gesagt wird, dass für diese Menschen die Lösung in der Möglichkeit besteht, zur Kommunion zu gehen. Das ist nicht die einzige Lösung, das „Instrumentum laboris“ schlägt vieles vor. Es gibt da nicht nur die geschiedenen Wiederverheirateten, es gibt auch das Problem der neuen Verbindungen. Es gibt viele junge Menschen, die nicht heiraten wollen, ein weiteres Problem; die affektive Reife. Ein weiteres Problem: der Glaube, glaube ich daran, dass das für immer ist? Um Priester zu werden, bedarf es acht Jahre Vorbereitungszeit, um für ein ganzes Leben zu heiraten, macht man vier Treffen in einem Ehevorbereitungskurs..... Daran denken, wie die Vorbereitung zu gestalten ist, ist etwas Schwieriges. Doch die katholische Scheidung gibt es nicht, die Nichtigkeit wird anerkannt, wenn die Ehe nicht zustande gekommen war. Ist sie aber zustande gekommen, dann ist sie unauflöslich.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten


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