Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  2. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  3. Eine Treue, die Zukunft schafft!
  4. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  5. Hippe Missionare sind brandgefährlich
  6. Der ‚gerechte Mann‘ im Heilsplan Gottes
  7. Meinungsfreiheit auf katholisch
  8. Wie genau nimmt es der BR-Rundfunk mit der Wahrheit?
  9. THESE: Wir haben Gott vergessen...
  10. US-Arzt gibt Freundin im Schlaf Abtreibungspillen, Baby stirbt
  11. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  12. 'Vor der heiligen Nacht von Weihnachten denkt an eine Person, mit der ihr Frieden schließen könnt!'
  13. „Meine Adventskrippe steht unter einem Kreuz, das immer dort an der Wand hängt…“
  14. Vatikan äußert sich nicht über Themen des Konsistoriums
  15. Papst Leo ernennt Pro-Life-Bischof zum Erzbischof von New York

'Organ- und Gewebehandelsverbot umfasst auch tote Embryonen und Föten'

30. Juli 2015 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bundesfamilienministerium antwortet auf kath.net-Anfrage nach US-Skandal um „Planned Parenthood“ – „Nach § 17 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist der Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, verboten.“


Berlin (kath.net/pl) „In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit fetalem Gewebe: Nach § 17 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist der Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, verboten.“ Dies antwortete die Pressestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf eine kath.net-Anfrage. kath.net hatte wegen des Skandals der US-Organisation „Planned Parenthood“ nach Bekanntwerden von Enthüllungsvideos über den Verkauf von Organen und Körperteilen abgetriebener Babys gefragt: „Überprüfen Sie in Deutschland den Umgang von pro familia mit fetalem Gewebe, das aus Abtreibungen stammt? Kann ein Verkauf von Organteilen abgetriebener Kinder durch pro familia Deutschland sicher ausgeschlossen werden?“ Da das Bundesfamilienministerium „pro familia“ unterstützt, fragte kath.net außerdem nach, ob möglicherweise Gelder des Familienministeriums in das umstrittene US-Unternehmen „Planned Parenthood“ fließen.


Anna-Lena Guillaume, Pressereferentin des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat kath.net wörtlich geantwortet: „Das BMFSFJ unterstützt den pro familia Bundesverband. Bei pro familia handelt es sich nicht um einen deutschen Zweig von „Planned Parenthood“. Pro familia ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Internationalen Familienplanungsorganisation IPPF („International Planned Parenthood Federation“) mit Sitz in London. Aufgrund der Namensähnlichkeit zur Planned Parenthood Federation of America (PPFA), kurz „Planned Parenthood“, entstehen offensichtlich Verwechselungen.

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit fetalem Gewebe: Nach § 17 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist der Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, verboten. Das Organ- und Gewebehandelsverbot umfasst auch Organe und Gewebe toter Embryonen und Föten. Die Entnahme von Organen oder Geweben bei einem toten Embryo oder Fötus zur Übertragung auf einen anderen ist nur unter den strengen Voraussetzungen des § 4a TPG zulässig. Alle Gesundheitseinrichtungen in Deutschland haben sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, auch alle Ärzte und Ärztinnen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für die Überwachung der Vorschriften des TPG sind die Länder zuständig.“



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. CDL: „EU-Parlament entscheidet ein weiteres Mal gegen das Recht auf Leben“
  2. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  3. US-Arzt gibt Freundin im Schlaf Abtreibungspillen, Baby stirbt
  4. Abtreibungszentrum von Planned Parenthood in Manhattan geschlossen
  5. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  6. „Die Tragödie von 73 Millionen Abtreibungen jährlich weltweit ist zur Normalität geworden“
  7. Polizei räumt besetzte Kirche in Flensburg
  8. ALfA kritisiert FEMM-Beschluss zu Abtreibung als Angriff auf europäische Grundwerte
  9. 10.000 Teilnehmer bei Staffellauf für den Lebensschutz in den USA
  10. USA: Ungefähr 60 Abtreibungskliniken stellen 2025 ihren Betrieb ein






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  4. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  5. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  6. O radix Jesse
  7. O clavis David
  8. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  9. Hippe Missionare sind brandgefährlich
  10. Papst Leo ernennt Pro-Life-Bischof zum Erzbischof von New York
  11. O Oriens, lucis aeternae
  12. O Rex gentium
  13. O Emmanuel
  14. Meinungsfreiheit auf katholisch
  15. Wie genau nimmt es der BR-Rundfunk mit der Wahrheit?

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz