Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  2. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  3. "Vaccine Amen"
  4. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  5. Spanien am moralischen Abgrund
  6. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  7. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  8. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!
  9. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  10. Panik in Magdeburg
  11. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  12. Dienst, Ordnung, Sendung: Die hierarchische Gestalt der Kirche
  13. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  14. Maria – Marta – Lazarus: Christus, der Freund des Lebens
  15. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“

'Organ- und Gewebehandelsverbot umfasst auch tote Embryonen und Föten'

30. Juli 2015 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bundesfamilienministerium antwortet auf kath.net-Anfrage nach US-Skandal um „Planned Parenthood“ – „Nach § 17 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist der Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, verboten.“


Berlin (kath.net/pl) „In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit fetalem Gewebe: Nach § 17 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist der Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, verboten.“ Dies antwortete die Pressestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf eine kath.net-Anfrage. kath.net hatte wegen des Skandals der US-Organisation „Planned Parenthood“ nach Bekanntwerden von Enthüllungsvideos über den Verkauf von Organen und Körperteilen abgetriebener Babys gefragt: „Überprüfen Sie in Deutschland den Umgang von pro familia mit fetalem Gewebe, das aus Abtreibungen stammt? Kann ein Verkauf von Organteilen abgetriebener Kinder durch pro familia Deutschland sicher ausgeschlossen werden?“ Da das Bundesfamilienministerium „pro familia“ unterstützt, fragte kath.net außerdem nach, ob möglicherweise Gelder des Familienministeriums in das umstrittene US-Unternehmen „Planned Parenthood“ fließen.


Anna-Lena Guillaume, Pressereferentin des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat kath.net wörtlich geantwortet: „Das BMFSFJ unterstützt den pro familia Bundesverband. Bei pro familia handelt es sich nicht um einen deutschen Zweig von „Planned Parenthood“. Pro familia ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Internationalen Familienplanungsorganisation IPPF („International Planned Parenthood Federation“) mit Sitz in London. Aufgrund der Namensähnlichkeit zur Planned Parenthood Federation of America (PPFA), kurz „Planned Parenthood“, entstehen offensichtlich Verwechselungen.

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit fetalem Gewebe: Nach § 17 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist der Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, verboten. Das Organ- und Gewebehandelsverbot umfasst auch Organe und Gewebe toter Embryonen und Föten. Die Entnahme von Organen oder Geweben bei einem toten Embryo oder Fötus zur Übertragung auf einen anderen ist nur unter den strengen Voraussetzungen des § 4a TPG zulässig. Alle Gesundheitseinrichtungen in Deutschland haben sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, auch alle Ärzte und Ärztinnen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für die Überwachung der Vorschriften des TPG sind die Länder zuständig.“



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburt
  2. Umfrage: Nur 23 Prozent der US-Amerikaner für Abtreibung ohne Einschränkung
  3. Spanische Bischofskonferenz besorgt über „Tendenz, Abtreibung zum Status eines ‚Rechts‘ zu erheben“
  4. Christdemokraten für das Leben (CDL): Lebensschutz ist nicht verhandelbar
  5. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz
  6. USA: Ist die katholische Privat-Universität Notre Dame noch katholisch?
  7. Puerto Rico ändert Strafrecht – Ungeborene als Menschen anerkannt
  8. US-Gesundheitsministerium setzt sich für medizinisches Personal ein, das Abtreibungen ablehnt
  9. Kalifornien: 90 Millionen US-Dollar für Planned Parenthood
  10. Influencerin: Entscheidung für Abtreibung war einfacher als Bestellung bei McDonalds






Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE DIESE WOCHE - 25. MÄRZ!!!
  2. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Spanien am moralischen Abgrund
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  6. Panik in Magdeburg
  7. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  8. Brasilien: 26-jähriger Seminarist stirbt – hinterlässt beeindruckendes geistliches Testament
  9. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  10. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  11. Ein Champion am Galgen – und die Welt sieht weg
  12. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  13. DBK kritisiert ZDF-Kinderformat „Logo“ wegen Christentum-Beitrag
  14. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  15. Wenn das künftige nominelle Kirchenoberhaupt mit dem eigenen Glauben fremdelt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz