![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Theologe fordert Schadensersatzklage gegen Tebartz-van Elst19. Dezember 2014 in Deutschland, 61 Lesermeinungen Kirchenrechtler Thomas Schüller (Münster) hat sich für eine Schadensersatzklage gegen den früheren Limburger Bischof Tebartz-van Elst ausgesprochen. Er hält es für einen angemessenen Schritt, die Römische Rota als zuständiges Gericht anzurufen. Freiburg (kath.net/KNA) Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hat sich für eine Schadensersatzklage gegen den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst (Foto) ausgesprochen. Es wäre ein angemessener Schritt, die Römische Rota als zuständiges Gericht anzurufen, schreibt Schüller in einem Gastbeitrag für die «Herder Korrespondenz» (Januar). «Dies gebietet das kirchliche Recht und die Gerechtigkeit.» Tebartz-van Elst war wegen der Kosten für die rund 31 Millionen Euro teure Bischofsresidenz auf dem Limburger Domberg in die Schlagzeilen geraten. Er trat im März von seinem Amt zurück. Schüller war von 1993 bis 2009 Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg. Er hatte sich bereits im Sommer für einen Gang an den vatikanischen Gerichtshof ausgesprochen. Aus dem Bistum hieß es damals, die Diözese selbst bereite keine Klage vor. Führung durch das diözesane Zentrum St. Nikolaus in Limburg - Amateurvideo vom 5.9.2013 direkt vor Ort (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTebartz-van Elst
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |