Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. God bless the USA!
  2. Massive Katholiken-Welle - Trump wird neuer und alter US-Präsident
  3. Das Schweigen der Synode zum Alten Ritus
  4. Die Kirche und das Ende der Ampel
  5. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  6. Vatikan verbietet Alte Messe im Bistum Tyler
  7. Bischof Paprocki verteidigt Gebet zum Erzengel Michael am Ende der Messe
  8. 'Am Vorabend der Reichspogromnacht...'
  9. Papst Franziskus besucht umstrittene kranke Politikerin Bonino in Rom
  10. Remele ODER: Die „Würde der Tiere ist unantastbar“, aber nicht die Würde von US-Bischöfen?
  11. „Unser Christsein muss wieder katholisch werden“
  12. Die Petrusbruderschaft wächst weiter und ist überraschend jung: Durchschnittsalter 39 Jahre
  13. Kardinal Müller: „Deshalb haben sich Katholiken für Trump entschieden“
  14. Links-Katholiken und Trump ODER wenn der Verstand aussetzt
  15. „Je présente mes excuses aux catholiques” - „Ich entschuldige mich bei den Katholiken“

Limburger Staatsanwaltschaft bekräftigt ihre Rechtsauffassung

29. Juli 2015 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


War es richtig von der Staatsanwaltschaft in Limburg, kein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einzuleiten? Die Behörde wehrt sich jetzt gegen die Kritik aus den letzten Tagen.


Limburg (kath.net/KNA) Die Limburger Staatsanwaltschaft hält ihre Entscheidung weiterhin für richtig, kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einzuleiten. Auch wenn es in den letzten Tagen von verschiedenen Seiten Kritik an der nun ein Jahr zurückliegenden Entscheidung gegeben habe, habe sich an der damaligen Rechtsauffassung nichts geändert, betonte ein Sprecher der Behörde am Dienstag auf Anfrage.

Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit über mehrere Strafanzeigen zu entscheiden, in denen der Vorwurf der Untreue erhoben worden war im Zusammenhang mit dem umstrittenen rund 31 Millionen teuren Bau des bischöflichen Wohn- und Dienstsitzes auf dem Limburger Domberg.

Die Behörde hatte das Verfahren eingestellt und in der Begründung ausgeführt, dass zwar etliche Verstöße gegen innerkirchliches Recht festgestellt worden seien, dass diese jedoch nicht zu einer möglichen Strafbarkeit führten. Bei innerkirchlichen Entscheidungen und Verhaltensweisen komme eine Strafbarkeit nur dann in Betracht, wenn außerkirchliche Belange strafrechtlich relevant berührt würden. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn Handlungen gegen die körperliche Integrität, das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder auch Diebstahlsdelikte vorlägen.


Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft jetzt hervorhob, waren an der Einstellungsverfügung der ermittelnde Staatsanwalt, der Abteilungs- und der Behördenleiter sowie die Generalstaatsanwaltschaft beteiligt. Ausdrücklich verwies die Behörde auf das Grundgesetz, wonach jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze selbstständig ordne und verwalte. Zu diesem Autonomiebereich gehörten die innere Organisation, das kirchliche Finanzwesen und die Vermögensverwaltung sowie eine eigene, den staatlichen Rechtsschutz verdrängende Gerichtsbarkeit.

Somit handele es sich bei der internen Vermögensverwaltung des Limburger Bischöflichen Stuhls, der bei den Baumaßnahmen auf dem Domberg die Bauherrschaft innegehabt und den Löwenanteil der Kosten getragen habe, um eine innerkirchliche Angelegenheit, die sich der Beurteilung der Strafjustiz entziehe.

In den letzten Tagen hatte unter anderem der Münsteraner Kirchenrechter Thomas Schüller den Verzicht der Limburger Staatsanwaltschaft auf ein strafrechtliches Verfahren gegen Tebartz-van Elst kritisiert. Die Kirchen seien eben «kein Staat im Staat», hatte Schüller betont.

Zugleich hatte das Bistum Limburg bestätigt, dass es Schadenersatz in Millionenhöhe von seinem ehemaligen Bischof fordert. Innerkirchlich zuständig ist das Gericht der Römischen Rota, das zweithöchste Gericht der katholischen Kirche. Noch allerdings ist nicht entschieden, ob ein kirchliches Verfahren eingeleitet wird.

Hessenschau: Limburger Bischofshaus öffnete Journalisten die Pforten - kurzer Rundgang


Das Bistum Limburg stellt das Bischofshaus in einem ausführlichem Video vor


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Limburger Dom (c) Bistum Limburg


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 rappix 1. August 2015 

"Sparen und Erneuern"

Ich wusste als Aussenstehender nicht, das im Bistum Limburg ein umfassendes Sparprogramm angesagt war und immer noch ist.

"Strikte Budgetkontrolle", dieser Begriff fiel mehrmals in mehreren Pressebeiträgen.

Ausserdem wurde behauptet, dass in einzelnen Kirchen kein Geld mehr für die Heizung zur Verfügung stand.

Dank diesem weisen Entscheid kann die Staatsanwalt viel Geld durch eine unnötige Untersuchung sparen.


0
 
 edithusluxus 29. Juli 2015 
 

Limburg

Wäre es nicht gerecht, wenn alle beteiligten Nachzahlen müssten. Bischof T.v.E. trägt nicht allein Schuld, alle, alle tragen dazu bei und sollten zahlen.
Warum siehst du den Splitter im Auge des Anderen und den Balken in deinem Auge???? Und der Bau ist
noch lange kein Protzbau. Die Presse und viele "Römer" pressen den gepressten Tebarts aus. Wie jammerschade. Wie kann ein Bischof allein schuldig sein? Niemals!!!!! Und vergib uns unsere Schuld.


7
 
 Suarez 29. Juli 2015 

Na, da wird Daniel Deckers bestimmt jetzt wieder ganz blau vor Wut

Hatte er doch erst kürzlich noch der Limburger Staatsanwaltschaft unterstellt, nicht ordentlich zu arbeiten.

Aber für Deckers bleibt er natürlich ein "Täter", vielleicht schon deshalb, weil er den Wetzlarer Priester Peter Kollas
im August 2008 vom Amt des Bezirksdekans abberief, weil dieser zusammen mit einem evangelischen Pfarrer ein gleichgeschlechtliches Paar im Wetzlarer Dom gesegnet hatte oder er 2010 verbot, mit dem Schwangerenberatungsverein Donum Vitae weiter zusammenzuarbeiten.

Hier sollte nicht vergessen werden, dass sich Bischof Kamphaus Rom hartnäckig widersetzte.

In Limburg herrscht zumindest in Teilen der Geist des "Priesterrates" "Hofheimer Kreis", der durch sehr eigenwillige "Wir sind Kirche" Thesen immer mal wieder medial von sich Reden machte.

Dass die Staatsanwaltschaft sich nicht zum Handlanger progressiver Kirchenkreise macht, ist eigentlich selbstverständlich.


20
 
 Theodor69 29. Juli 2015 
 

Bin zwar kein Jurist,

aber ich wüsste nicht, was die Staatsanwaltschaft in dieser Causa interessieren soll. Dennoch kann es nicht als Beleg dafür verwendet werden, dass der Bischof unschuldig sei.
Anders war die Sache mit der eidesstattlichen Versicherung. Das war natürlich strafrechtlich relevant und daher auch auch die Justiz gehandelt.


5
 
 AlbinoL 29. Juli 2015 

Thomas Schüller

versuchte von Anfang an alles mögliche gegen den Bischof.
Vielleicht wäre ein Hintergrundbericht hier auf kath.net über diese scheinbar sehr unchristlich handelnde Person angebracht.


24
 
 M.Schn-Fl 29. Juli 2015 
 

@resistance

Wann haben denn die Römer welches vernichtende Urteil über den Bischof gefällt? Können Sie das mal belegen? Etwa indem sie ihn an die römische Kurie berufen haben? Und welchen Kronzeugen bitte meinen Sie?


26
 
 Fides Mariae 29. Juli 2015 
 

Tja, erinnert ein wenig

an die Verhandlung vor Pontius Pilatus.


11
 
 Fides Mariae 29. Juli 2015 
 

PEINLICH!!!

Im Klartext: Die weltliche Gerichtsbarkeit sagt: "Für eure innerkirchlichen Grabenkämpfe sind wir nicht zuständig".


22
 
 Waldi 29. Juli 2015 
 

Das ist natürlich eine herbe...

Enttäuschung für die hasserfüllten Feinde von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Auch wenn für die Staatsanwaltschaft "kein Grund für eine mögliche Strafbarkeit vorliegt", werden seine Gegner nicht minder kräftig nachtreten. Der Urheber dieser Hetzkampagne, Johannes zu Eltz, hat sich völlig aus dem Staub gemacht! Es scheint so, dass ihn heute im Nachhinein das eigene Gewissen mehr plagt als der größte Widersacher seiner priesterlichen Laufbahn, nämlich Tebartz-van Elst.


24
 
 Herbert Klupp 29. Juli 2015 
 

Unter Bischof Tebarz

wurde ein Ensemble von 10 Gebäuden hervorragend restauriert. In Fachkreisen anerkannt. Die 31 Millionen Euro stehen gut da, der Wert ist da. Die Planungen dafür gab es schon vor Bischof Tebarz. Der Renovierungsbedarf war enorm (Bischof Kamphaus hat nichts gemacht). Millionenverluste gehen vor allem auf das Konto raffgieriger Berater und Firmen, welche "die Kirche" immer noch (und immer wieder) als Milchkuh ("die sind doch reich, die Kirche") mißbrauchen. Deren überhöhten Forderungen hat man zuwenig entgegengesetzt. Bis heute ist das zuwenig aufgeklärt. Ansonsten ist Bischof Tebarz nichts vorzuwerfen. Antirömische kirchliche Limburger Kreise haben (aus bösen Motiven heraus) den Bischof in mediales Feuer gestellt. Die Journalisten haben dankbar diesen wenig wehrhaften Mann in die Pfanne gehauen. "Protzbischf" heißt er bis heute bei jeder Erwähnung in der "BILD". Und die anderen Medien ziehen (immer noch) mit. Eine einzige Verleumdungsorgie.


34
 
 Herbert Klupp 29. Juli 2015 
 

Was für ein angebliches Urteil der "Römer" ???


13
 
 Marc Aurel 29. Juli 2015 
 

Alles andere wäre auch sehr bedenklich

Ich denke, wir können darauf vertrauen, dass sich die Staatsanwaltschaft im Strafrecht sehr gut auskennt und am besten beurteilen kann, ob ein Anfangsverdacht und Anklage erhoben wird besteht. Und selbst dann ist es ja noch ein weiter Weg bis zu einer Beurteilung. Da gibt es nichts zu kritisieren.


10
 
 resistance 29. Juli 2015 
 

Die Römer haben ein vernichtendes Urteil über den früheren Bischof Limburgs gefällt.
Viele sind konsterniert. Nun hat die Spiegel-Presse mit ihrer Hetze einen Kronzeugen, wie sie ihn sich nicht besser wünschen könnte!
War das gewünscht?


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Tebartz-van Elst

  1. „Nach Missbrauchs-Skandal wirkt Badewannen-Diskussion lächerlich“
  2. Früherer Limburger Bischof Tebartz bei Exerzitien des Papstes
  3. Tebartz-van Elst wirbt für «Mut zur Identität» in der Kirche
  4. Tebartz-van Elst nimmt an Fastenexerzitien des Papstes teil
  5. Tebartz-van Elst äußert sich erstmals wieder: Barmherzigkeit ist alles
  6. Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz leisten
  7. Zeitung: Papst gegen Schadenersatz durch Tebartz- van Elst
  8. «Bild»: Bistum Limburg will Schadensersatz von Tebartz-van Elst
  9. Bischof Tebartz-van Elst in geändertem Outfit
  10. Tebartz-van Elst neu im Mitarbeiterverzeichnis - und mit Bart







Top-15

meist-gelesen

  1. God bless the USA!
  2. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN!
  3. Interview mit einem Exorzisten bricht Rekorde
  4. Massive Katholiken-Welle - Trump wird neuer und alter US-Präsident
  5. Die Kirche und das Ende der Ampel
  6. Valencia: Kirche blieb inmitten der Zerstörung verschont
  7. Links-Katholiken und Trump ODER wenn der Verstand aussetzt
  8. US-Bischof Barron nach Kinobesuch von „Konklave“: „Laufen Sie so schnell wie möglich weg“
  9. 'Am Vorabend der Reichspogromnacht...'
  10. Papst Franziskus besucht umstrittene kranke Politikerin Bonino in Rom
  11. Bischof Paprocki verteidigt Gebet zum Erzengel Michael am Ende der Messe
  12. Die Petrusbruderschaft wächst weiter und ist überraschend jung: Durchschnittsalter 39 Jahre
  13. Kardinal Müller: „Deshalb haben sich Katholiken für Trump entschieden“
  14. „Je présente mes excuses aux catholiques” - „Ich entschuldige mich bei den Katholiken“
  15. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz