Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  5. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  6. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  7. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  8. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  9. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  10. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  11. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  12. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  13. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  14. Proaktiv für das Leben
  15. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“

Geldstrafe wegen Oben-Ohne-Protests im Kölner Dom

3. Dezember 2014 in Deutschland, 27 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Sommer gegen die Femenaktivistin Josephine Witt Anklage wegen grober Störung der Religionsausübung erhoben. Verurteilung erfolgte nach Erwachsenenstrafrecht. UPDATE: Kölner Domkapitel begrüßt Urteil


Köln (kath.net/KNA) Wegen ihres Oben-ohne-Protests beim Weihnachtsgottesdienst 2013 im Kölner Dom ist eine Femen-Aktivistin zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 20 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung verkündete der Richter am Amtsgericht Köln, Gerd Krämer, am Mittwoch bei der Hauptverhandlung gegen die 21-Jährige. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Sommer gegen die in Hamburg lebende Frau Anklage wegen grober Störung der Religionsausübung erhoben. Die Verurteilung erfolgte nach dem Erwachsenenstrafrecht.

Die Femen-Aktivistin Josephine Markmann (alias Josephine Witt) war am Ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem «Ich bin Gott» stand. Zudem skandierte sie antireligiöse Parolen.

Die Anklage warf der damals 20-Jährigen vor, damit absichtlich und in grober Weise den Gottesdienst gestört zu haben. Da die Beklagte noch unter das für 18- bis 21-Jährige geltende Jugendstrafrecht fällt, hatte zunächst die Jugendgerichtshilfe gehört werden müssen. Diese sah Belege für die Anwendung des milderen Strafrechts, da die Aktion Hinweise auf jugendtypisches Verhalten aufweise. Es zeige sich ein Hang zu abenteuerlichem Handeln, ein überhöhter Drang zur Selbstdarstellung und spontanem, unüberlegtem Verhalten.


Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn widersprach dieser Einschätzung. Witts glatter Werdegang mit intaktem Elternhaus, Abitur mit 18 Jahren, Studium, Auslandsaufenthalt und Arbeit in der Entwicklungshilfe spreche nicht für ein Persönlichkeitsdefizit. Die Tat sei keineswegs spontan oder unüberlegt erfolgt. Für die Angeklagte spreche ihr Geständnis, «eine in sich durchaus achtenswerte Gesinnung und Motivation». Doch sei das Geständnis ohne eine tiefere Einsicht und nur «der Sache nach» erfolgt.

Willuhn hatte die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht und danach eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro beantragt. Dies führt nicht zu einer Vorstrafe, so dass der weitere Weg der Beschuldigten nicht weiter beeinträchtigt werde. Witts Anwältin Eva Steiner hatte auf Freispruch plädiert.

Die Angeklagte selbst nannte ihre Tat allein politisch motiviert. Es sei ihr nicht primär darum gegangen, den Gottesdienst zu stören, sondern eine Botschaft für die Rechte der Frauen, für Frieden und Versöhnung zu verbreiten. Daher habe sie vor dem Protest auch die Stiefel ausgezogen, um niemanden zu verletzen, und sich anschließend widerstandslos wegführen lassen. Die evangelisch getaufte Witt, die sich als kulturelle Christin bezeichnete, zeigte sich überrascht über die Heftigkeit der Reaktionen der Menschen im Dom. Es sei bedauerlich, dass ihre Aktion offenbar keine Gesinnungsänderung in der katholischen Kirche zur Folge habe.

UPDATE
Das Kölner Domkapitel begrüßte das Urteil. «Wir haben kein Verständnis für Äußerungen von Frau Witt vor Gericht, dass es ihr primär nicht um eine Störung des Gottesdienstes gegangen sei», sagte Dompropst Norbert Feldhoff der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). «Wir sind der Meinung, dass die ungestörte Religionsausübung - unabhängig ob von Christen, Juden oder Muslimen - ein wichtiger Bestandteil des friedlichen Miteinanders in der Gesellschaft ist.» Der Äußerung Witts, sie habe für Frieden eintreten wollen, entgegnete Feldhoff, die grobe Störung eines Gottesdienstes - ganz gleich, welcher Religion - diene nicht der Verständigung und dem Frieden.

Die Femenstöraktion im Kölner Dom 25. Dez. 2013


(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Erzbistum Köln

  1. Katholische Kirchgemeinde in Düsseldorf lädt zu Gottesdienst zum CSD ein
  2. Erzbistum Köln wehrt sich gegen DDR-Vergleich von ‚Maria 2.0’
  3. Kita des Erzbistums Köln – Kritik an ‚geschütztem Raum’ für Masturbation
  4. Kölner Erzbistum streicht Dom aus dem Logo
  5. Angriffe auf Kardinal Woelki aus den eigenen Reihen
  6. Kardinal Woelki gewinnt erneut gegen BILD vor Gericht
  7. "Anbetung ist unser Dienst"
  8. Kölner Theologie-Hochschule weist FAZ-Behauptungen zurück!
  9. Deutsche Medien verbreiten nach Kleriker-Hetze Fake-News über Kardinal Woelki
  10. Kardinal Woelki obsiegt vor Gericht






Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  6. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  7. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  8. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  11. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  12. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  13. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  14. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation
  15. US-Vizepräsident Vance: Meine Kinder werden katholisch erzogen, hoffe auf Bekehrung meiner Frau

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz