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Die sudanesische Christin bleibt in Todeszelle

2. Juni 2014 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
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Die zum Tod verurteilte sudanesische Christin Mariam Jahia Ibrahim Ishag kommt vorerst nicht frei - Die Ärztin hat inzwischen ihr zweites Kind geboren - Grund für die Todesstrafe: Der "Abfall" vom Islam


London/Göttingen (kath.net/KNA) Die zum Tod verurteilte sudanesische Christin Mariam Jahia Ibrahim Ishag kommt vorerst nicht frei. Über ihre Haftentlassung könne nur ein Berufungsgericht entscheiden, teilte das Außenministerium in Khartum laut BBC am Sonntag mit. Die «Gesellschaft für bedrohte Völker» in Göttingen kritisierte die Entscheidung. Von einer unabhängigen Rechtsprechung könne im Sudan keine Rede sein, teilte die Organisation am Montag mit.

Am Samstag hatten Agenturen unter Berufung auf das sudanesische Außenministerium berichtet, die wegen Glaubensabfalls vom Islam verurteilte 27-Jährige, die erst vergangenen Dienstag ihr zweites Kind zur Welt brachte, solle aus dem Gefängnis entlassen werden. Eine offizielle Bestätigung gab es nicht. Ishags Ehemann Daniel Wani sagte dem britischen Sender BBC am Sonntag, er sei über einen solchen Schritt nicht informiert.


Der Afrikareferent der «Gesellschaft für bedrohte Völker», Ulrich Delius, erklärte, es sei «lächerlich, dass sich eine Regierung, die bei schweren Menschenrechtsverletzungen Straflosigkeit propagiert, nun zum Retter des Rechtsstaats erklärt. Hier macht sich der Bock zum Gärtner und will sich im Ausland dafür auch noch feiern lassen?, so Delius. »Im Sudan gibt es für Opfer von Mord, Vergewaltigung oder Vertreibung in den Bürgerkriegsregionen keine Gerechtigkeit, erst recht nicht, wenn es Andersgläubige sind.« In der Justiz herrsche »weitgehende Gleichschaltung«.

Ishag wuchs als orthodoxe Christin auf, wird wegen ihres muslimischen Vaters von sudanesischen Behörden aber als Muslimin betrachtet. Im Mai verurteilte ein Gericht sie zunächst zu 100 Peitschenhieben wegen der Heirat mit einem christlichen Mann. Als bekanntwurde, dass sie einen muslimischen Vater hatte, verhängte erhielt sie zusätzlich die Todesstrafe wegen Glaubensabfalls. Nach islamischem Recht darf die junge Frau ihr Baby zwei Jahre lang aufziehen, bevor die Strafe vollzogen wird.

Wani sagte, seine Frau sei während der Geburt ihres zweiten Kindes in der Krankenstation des Gefängnisses an den Beinen angekettet gewesen. Besorgt äußerte er sich über die Verfassung ihres gemeinsamen 20 Monate alten Sohnes. Der Junge habe sich in den Monaten der Inhaftierung seiner Mutter »sehr verändert«. Das Kind lebt mit Ishag im Gefängnis, weil der zuständige Richter Wani aufgrund seines Christseins ein Sorgerecht absprach.

Die zum Tod verurteilte Christin aus dem Sudan hat ihr Kind zur Welt gebracht


(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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