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Meinungsfreiheit?

23. Dezember 2013 in Kommentar, 14 Lesermeinungen
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Wer sich wie der evangelische Christ Peter Tauber öffentlich dafür ausspricht, ein Unrecht als Unrecht auch zu verbieten und zu ahnden, gerät in diesem unserem Lande „politisch unter Druck“. Ein Gastkommentar von Peter Winnemöller


München (kath.net/katholon) Es gibt auch 45 Jahre nach der Katastrophe der Studentenrevolte von 1968 offensichtlich immer noch genug Menschen in unserem Land, die sich ihre Meinung im orangen Rahmen am Kiosk abholen. Diese werden durchaus bedient. Meinungsfreiheit bedeutet in diesem Kontext, die armen Menschen von anderen, nichtakzeptablen Meinungen zu befreien. Andere Meinungen etwa behalten zu wollen oder offen zu vertreten ist gefährlich.

Wer nämlich eine Meinung hat und diese nicht schleunigst revidiert, vertritt eine „umstrittene Meinung“, „gerät politisch unter Druck“, wird zu einem „umstrittenen Politiker“ und mutiert am Ende zum „unhaltbaren / wahlweise: erzkonservativen / [Amtsbezeichnung] [Name]“. Dies sind die Mechanismen medialer Meinungsdiktatur unserer Tage. Sie treffen all jene, die u.a. in Fragen der Bioethik, der Familienpolitik oder der Bildungspolitik eine andere Meinung vertreten, als sie von der selbstkontrollierten Meinungsmaschine der Medienwelt unserer Tage unfehlbar als zu meinen vorgelegt wird.

Wer in diesem Klima beispielsweise als „Abtreibungsgegner“ gebrandmarkt wird, hat schon verloren. Der Art. 5 des Grundgesetzes gilt für gebrandmarkte nicht mehr. Eine Zensur findet praktisch eben doch statt. Dies muß der designierte Generalsekretär der CDU, Peter Tauber (Foto), gerade am eigenen Leibe erfahren. Ob er den Zustand des designierten Generalsekretärs jetzt wirklich noch ins Amt kommt, wird sich zeigen und könnte zum Lackmustest für die CDU und ihre Haltung zur Meinungsfreiheit werden.


Die „Sünde“ die er begangen hat, ist klar benannt. Als Vorsitzender der JU in Hessen hat er einen Beschluß mitgetragen, der sich für ein weitreichendes Verbot von Abtreibungen einsetzt. Er hat – horribile dictu – diesen Beschluß sogar „wohlwollend“ kommentiert. Man stelle sich vor so etwas macht Schule.

Die den Menschen in unserem Land medial oktroyierte Meinung dagegen lautet: „Abtreibung ist Frauenrecht.“ Es interessiert keinen linksgerichteten Journalisten und auch kein Bündnis für irgendwelche Selbstbestimmung, daß die Rechtslage in unserem Land nach wie vor eine andere ist. Nach wie vor schützt die Verfassung in unserem Land das menschliche Leben, indem sie dem Menschen eine unveräußerliche Würde zuspricht. Die Würde des Menschen ist ihm mit Beginn seiner Existenz zu eigen. Ferner spricht der §218 StGB eindeutig davon, daß Abtreibung verboten ist. Bedauerlicherweise konterkariert die faktische Nichtbestrafung fast aller Straftaten gegen diese Rechtsnorm das Verbot vollständig. Auch das Rechtsempfinden der Bürger des Landes geht bei Abtreibung nicht mehr von einem Unrecht aus. Die vorsätzliche Tötung eines Menschen wird durchaus im Rechtsempfinden der Bürger als Unrecht angesehen.

Die gegenwärtige Rechtslage ist die Folge eines schweren weltanschaulichen Kampfes, der in den 90er Jahren sowohl unser Land als auch die evangelische und die katholische Kirche erschüttert hat. Mehrfach hat sich das Bundesverfassungsgericht zu dem Themenkomplex geäußert. Die Höchstrichterliche Rechtsprechung hat immer wieder festgestellt, daß es sich bei Abtreibung um Unrecht handelt. Heraus kam der jetzige §128 und §219 StGB. So unbefriedigend diese Rechtslage sein mag, sie ist die jetzt geltende. In keiner Weise läßt sich aus dem geltenden Recht oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein „Recht auf Abtreibung“ herleiten. Ein solches Recht gibt es nicht. Rechtsphilosophisch ist es unmöglich, ein solches Recht überhaupt zu formulieren, ohne das Konzept der Menschenwürde in ihrer Gesamtheit komplett zu untergraben.

Wer also, wie der evangelische Christ Peter Tauber, sich öffentlich dafür ausspricht, ein Unrecht als Unrecht auch zu verbieten und zu ahnden, wer sich dabei auf Rechtsgeschichte, höchstrichterliche Rechtsprechung und letztendlich die Verfassung unseres Landes berufen kann, gerät in diesem unserem Lande „politisch unter Druck“.

Medienkritik ist dort angezeigt, wo die Medienlandschaft sich der vollständigen Homogenität einer unhinterfragten veröffentlichten Meinung nähert. Es braucht Gegenöffentlichkeit um den gesellschaftlichen Diskurs, der Bestandteil der Demokratie ist, nicht zum Erliegen zu bringen. Es braucht die Zivilcourage hier in die Bresche zu springen. Es darf nicht sein, daß in Deutschland jemand unter Druck gerät, der sich auf dem Boden der Verfassung und der geltenden Rechtslage bewegt. Es darf nicht sein, daß jemand unter Druck gerät, der eine von der homogenen selbstkontrollierten Meinungsmaschine der linken Medienwelt unserer Tage nicht sanktionierte Meinung vertritt.

Meinungsfreiheit ist der Nährboden der Demokratie.
Gesinnungsdiktatur ist der Misthaufen, auf dem nächste politische Diktatur wächst.

Foto Peter Tauber © Tobias Koch (www.petertauber.de)


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