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Trendl: EU-Pläne zur Abtreibung 'demokratiepolitisch bedenklich'

17. Oktober 2013 in Aktuelles, 18 Lesermeinungen
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Familienverbands-Präsident fordert EU-Parlament auf, für 22. Oktober geplante Entschließung abzusagen - "Ignoranz" gegenüber 1,2 Millionen Unterzeichnern der Bürgerinitiative "One of us"


Wien (kath.net/KAP) Heftige Kritik an einer Entschließung, die das Europäische Parlament am 22. Oktober in Sachen Abtreibung verabschieden soll, hat der Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreich, Alfred Trendl, geäußert. Die Vorgehensweise, just kurz vor Ende der Unterzeichnungsfrist der Europäischen Bürgerinitiative "One of us" eine Weichenstellung zur Erleichterung von Schwangerschaftsabbrüchen vorzunehmen, sei "demokratiepolitisch bedenklich", argumentierte Trendl. Er rief dazu auf, das Beschlusspapier wieder von der Tagesordnung zu nehmen und im Frauen-Ausschuss neu zu bearbeiten.

Der Familienverbands-Präsident erinnerte in seinem Schreiben daran, dass der Lissabon-Vertrag mit der EU-Bürgerinitiative ein Instrument für mehr Bürgerbeteiligung geschaffen habe. Genutzt worden sei dieses Instrument bisher u.a. von der Bürgerinitiative "One of us", die mittlerweile von über 1,2 Millionen EU-Bürgern unterzeichnet wurde und in Österreich noch bis Ende Oktober unterschrieben werden kann. Die Pläne des EU-Parlaments, noch vor Ende dieser Frist die Entschließungsvorlage A7-0306/2013 zu verabschieden, sei "umso überraschender".


Sollte die "vielpropagierte Bürgerbeteiligung und die EU-Bürgernähe wirklich ernst gemeint" sei, so sei die Vorgangsweise des Europaparlaments "empörend und eine demokratiepolitische Provokation, weil sie die Meinung von mehr als 1,2 Millionen EU-Bürgern einfach ignoriert", erklärte Trendl.

EU erwägt Abtreibung als Grundrecht

Der von Trendl angesprochene 40-seitige "Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte" geht u.a. davon aus, dass Schwangerschaftsabbrüche in drei Mitgliedsstaaten - Irland, Malta und Polen - noch verboten sind, während der Zugang dazu andernorts etwa aus Gewissensgründen des medizinischen Personals oder "voreingenommener Beratung" erschwert werde.

Im Entschließungsantrag gefordert wird die Einführung des Schwangerschaftsabbruchs als EU-Grundrecht, sowie auch die Sicherstellung der Finanzierung für die durchführenden Organisationen, wenn es wörtlich u.a. heißt: "Das EU-Parlament empfiehlt, dass aus Erwägungen der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit hochwertige Dienste im Bereich des Schwangerschaftsabbruches innerhalb der Systeme der öffentlichen Gesundheit der Mitgliedstaaten legal, sicher und für alle Menschen zugänglich gemacht werden sollten."

Die EU-Bürgerinitiative "One of us" fordert hingegen Embryonenschutz in allen Politikbereichen, wofür es sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes stützt. Der Mensch ist demzufolge ab der Befruchtung Mensch, weswegen die Menschenwürde des Embryos durch europäische und internationale Rechtsinstrumente geschützt ist.

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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