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Bischofskonferenz trotz klarer Anweisung aus Rom widersprüchlich

26. November 2011 in Schweiz, 20 Lesermeinungen
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Giuseppe Gracia, der Sprecher des Bistums Chur, kritisiert die Schweizer Bischöfe: Es wäre sicher hilfreich, wenn nicht nur der Bischof von Chur, sondern alle Bischöfe in der Schweiz klar zu dem stehen, was auch für den Rest der Weltkirche gilt


Chur (kath.net)
Giuseppe Gracia, der Sprecher des Bistums Chur, hat im Zusammenhang mit dem kirchlichen Predigtverbot für Laien im Rahmen einer Hl. Messe die Schweizer Bischofskonferenz kritisiert. Dies berichtet die NZZ. Die Bischofskonferenz sei in diesem Punkt bisher widersprüchlich geblieben, trotz klarer Weisungen aus Rom. "Es wäre sicher hilfreich, wenn nicht nur der Bischof von Chur, sondern alle Bischöfe in der Schweiz klar zu dem stehen, was auch für den Rest der Weltkirche gilt." Zuletzt gab es im Bistum Chur erneut Debatten rund um zwei Pastoralassistenten, die das Predigtverbot in der Churer Erlöserkirche ignoriert hatten.


Für eine verbale Entgleisung in dem Zusammenhang sorgt jetzt auch Leo Karrer, emeritierter Professor für Pastoraltheologie an der Universität Freiburg. Dieser nennt in der NZZ das Eingreifen von Bischof Huonder als "symptomatisch für den Kurs unserer Kirche in Richtung einer aggressiven Restauration". Karrer behauptet, dass die Laienpredigt eine "seit Jahrzehnten bewährte Praxis" sei und es für ein Predigtverbot keine theologischen Gründe gebe.


Zitat: "Die Homilie ist als herausragende Form der Predigt (...) Teil der Liturgie selbst. Daher muß die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon, vorbehalten sein. Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als »Pastoralassistenten« oder Katecheten erfüllen. Es geht nämlich nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt, von der Norm des Kanons zu dispensieren. Es handelt sich nämlich nicht um eine bloß disziplinäre Verfügung, sondern um ein Gesetz, das die Aufgaben des Lehrens und Heiligens betrifft, die untereinander eng verbunden sind". (Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester vom 13. August 1997, erlassen von den Kongregationen für den Klerus, für die Glaubenslehre, für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, für die Bischöfe, für die Evangelisierung der Völker, für die Institute des geweihten Lebens und für die Gesellschaften des apostolischen Lebens, sowie von den Päpstlichen Räten für die Laien und für die Interpretation von Gesetzestexten; in "forma specifica" vom sel. Papst Johannes Paul II. approbiert, (Art. 3)

Foto: (c) kathpedia


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