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Für die Lehre der Kirche

12. März 2023 in Schweiz, 4 Lesermeinungen
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Churer Priesterkreis schlägt Formulierung für einen Vorbehalt zum Verhaltenskodex vor. Pressemitteilung des Churer Priesterkreises.


Chur (kath.net/ pm)
Der Verhaltenskodex (VK) des Bistums Chur hat seit seiner offiziellen Veröffentlichung am 5. April 2022 für intensive Diskussionen gesorgt. Die Differenzen bezüglich der Auslegung umstrittener Textpassagen im VK konnten auch nach mehreren Gesprächen mit Bischof Joseph Bonnemain nicht beseitigt werden. Da der Druck zur Unterzeichnung inzwischen zugenommen hat, bietet der Churer Priesterkreis den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diözese Chur eine Formulierung für einen Vorbehalt zum Verhaltenskodex an.

Der Churer Priesterkreis unterstützt das Anliegen der Missbrauchsprävention mit Entschiedenheit. Der VK geht aber weiter. Daher hat der Churer Priesterkreis in seiner ausführlichen Stellungnahme vom 28. April 2022 detailliert inhaltlich festgehalten, welche Punkte im VK der kirchlichen Lehre widersprechen und warum. Vorschläge, eine Kommission zur Überarbeitung des VK einzusetzen oder den VK zum Diskussionspapier zu erklären, bis die Differenzen bereinigt sind, lehnte der Bischof von Chur stets ab.


Wir konnten keine inhaltliche Klarheit schaffen. Trotz mehrerer Gespräche und Bitten kamen immer nur formelle und unverbindliche Antworten.

Inzwischen hat der Kantonalkirchenvorstand der Kantonalkirche Schwyz zusammen mit dem Generalvikariat Urschweiz ein Merkblatt ausgearbeitet und den Kirchgemeinden zugesandt, in dem erklärt wird: «Wenn Mitarbeitende sich dem Grundanliegen des Verhaltenskodex verweigern, können als letzter Schritt arbeitsrechtliche Konsequenzen in Betracht gezogen werden.» Der Churer Priesterkreis betrachtet die Missbrauchsprävention als Grundanliegen.

Dazu gehört aber nicht die Implementierung von LGBTQ-Anliegen, die dem Lehramt der Katholischen Kirche widersprechen. Die vorliegende Fassung des VK bringt viele Priester, Diakone, Katechetinnen und Katecheten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst in einen Gewissenskonflikt.

Da es bereits Personen gibt, die zur Unterschrift aufgefordert wurden, kann der Churer Priesterkreis nicht länger zuwarten. Er schlägt allen Priestern und Diakonen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bistum eine Klausel vor, die sie bei der Unterschrift unter den VK anbringen können, wenn sie sich gezwungen sehen, diesen zu unterzeichnen:

«Eingedenk meiner Verpflichtung, auch in meinem Verhalten immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren (CIC, c. 209 § 1), und gestützt auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Bundesverfassung, Art. 15), halte ich fest: Meine Unterzeichnung des Verhaltenskodex (VK) erfolgt unter dem Vorbehalt seiner Übereinstimmung mit den Aussagen des ihm übergeordneten Lehramtes der katholischen Kirche, wie es insbesondere im Katechismus der Katholischen Kirche und den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Niederschlag gefunden hat, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Kirchenrechts. Die Aussagen des Lehramts gelten für mich als massgebliches Kriterium für die rechte Auslegung unklarer, missverständlicher und mehrdeutiger Inhalte sowie Begriffe des VK. Die Aussagen des Lehramts haben in den Fällen, in denen zwischen diesem und dem VK ein Widerspruch besteht, Vorrang in meinem pastoralen Handeln.»

 


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Lesermeinungen

 PXX 13. März 2023 
 

Wie ist das möglich?

Ich wundere mich immer wieder, wie Bischöfe dem Lehramt und der Tradition zuwiderhandeln können und nichts geschieht. Siehe synodaler Irrweg in Deutschland oder auch aktuell jetzt dieses unsägliche Papier aus Chur und nichts geschieht. Was haben diese Bischöfe eigentlich bei ihrer Weihe gelobt? Schon alles vergessen oder nie ernst gemeint?


1
 
 Chris2 12. März 2023 
 

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Außer, dass das ultimative Aufzwingen der LGBT-Agenda unter Drohungen und gegen die klare Lehre der Kirche mindestens ein schwerer Amtsmissbrauch, vielleicht sogar ein schismatischer Akt ist. Jedenfalls ist Bonnemain längst untragbar. Ja, er hätte gar nicht erst geweiht werden dürfen, da er sich noch "rechtzeitig" vor seiner Weihe öffentlich als (mindestens) LGBT-Aktivist geoutet hatte.


2
 
 Smaragdos 12. März 2023 
 

Das Problem ist bei weitem nicht nur dieser Verhaltenskodex, sondern vor allem und viel grundlegender das unkatholische, ja antikatholische Staatskirchensystem in der Schweiz, das längst abgeschafft gehört. Dieses anachronistische System ist einfach nur haarsträubend. Es kann doch nicht sein, dass Laien etwa über Priesteranstellungen entscheiden! Darüber entscheidet allein der Bischof und gegebenenfalls sein Rat.


3
 
 Karlmaria 12. März 2023 

Da habe ich mich immer gewundert wieso das so ein Problem ist

Denn bei der Auslegung ist fast jeder Theologe ein großer Meister. Manchmal ärgere ich mich auch darüber wenn bei der Auslegung dann das Gegenteil heraus kommt als was offensichtlich gemeint ist. Aber das ist doch dann wieder auch eine Möglichkeit sich zu einigen. Man sagt zwar das gleiche meint aber etwas anderes. In Bezug auf die Themen der Piusbruderschaft denen Papst Benedikt16 ja maximal entgegen gekommen ist habe ich das auch immer gedacht: Wenn es da noch Unterschiede gibt dann ist es eben eine andere Auslegung die man ja haben darf. Natürlich wird das Vatikanum2 anerkannt eben in eigener Auslegung. Bezüglich des eigentlichen Themas den Missbrauch zu verhindern ist es doch für mich so dass es da vor allem darauf ankommt das Gute das ich will auch zu tun. Schon der Apostel Paulus hat geklagt Röm 7,19: Das Gute das ich will tue ich nicht sondern das Böse das ich nicht will das tue ich. Das ist das Thema der Fastenzeit: Dass wir darum bitten das Gute auch tun zu können!


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