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Sendungsfeier im Bistum Chur und der Unterschied zwischen gemeinsamem und Weihepriestertum

24. Jänner 2023 in Schweiz, 17 Lesermeinungen
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Die Missiofeier für Pastoralassistenen enthielt Elemente, die stark an die Priesterweihe erinnern. Das Bistum Chur betont in einer Anfragebeantwortung die liturgische Korrektheit der Feier.


Chur (kath.net/jg)

In einem Brief zur Liturgie vom 5. Januar 2023 hat Joseph Maria Bonnemain, der Bischof von Chur (Schweiz), gemeinsam mit Bischof Markus Büchel (St. Gallen) und Bischof Felix Gmür (Basel), unter anderem darauf hingewiesen, dass „nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht“. Diese Regel müsse auch in den Deutschschweizer Diözesen uneingeschränkt respektiert werden, verlangen die drei Bischöfe.

Die Missiofeier des Bistums Chur für Pastoralassistenten (im Bistum Chur werden sie als „Seelsorger“ bezeichnet) mit Bischof Bonnemain am 24. September 2022 in Dietikon enthielt allerdings etliche Elemente, die stark an die Priesterweihe erinnern. (Siehe Link zum Video am Ende des Artikels. Die Beauftragung der Seelsorger erfolgt ab Minute 50:45)

  • Die Kandidaten werden vom Regens vorgestellt und antworten mit "Hier bin ich".
  • Die Kandidaten legen eine Art „Weiheversprechen“ ab.
  • Bischof Bonnemain betet mit ausgebreiteten Händen eine Art „Weihegebet“.
  • Der Bischof legt den Kandidaten einzeln die Hände auf und umarmt sie anschließend.
  • Die Kandidaten erhalten aus den Händen des Bischofs eine Hostienschale.

Bei der Segnung der Hostienschalen sprach Bischof Bonnemain wörtlich davon, dass diese "für die Feier der Eucharistie bestimmt sind". Die Feier der Eucharistie ist ausdrücklich nicht Aufgabe der Laientheologen, sondern den Priestern vorbehalten.


kath.net stellte an das Bistum Chur eine Anfrage, ob hier – im Gegensatz zum Brief vom 5. Januar – nicht der Eindruck entstehe, dass zwischen Priestern und Laientheologen nur geringe Unterschiede bestünden, besonders für nicht theologisch gebildete Laien.

Das Bistum Chur antwortete einleitend, dass „die Missiofeier in der Diözese Chur im Einklang mit den geltenden liturgischen Bestimmungen” stehe.

Der Bischof sei sich „des wesentlichen Unterschiedes zwischen dem gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen und dem Priestertum des Dienstes durchaus bewusst”, wie dies in der Dogmatischen Konstitution „Lumen Gentium” des Zweiten Vatikanischen Konzils zum Ausdruck komme. Die Konstitution betone aber auch, dass „alle Christgläubigen an der Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und der Welt mitwirken“. Die Aussendung und Segnung der Pastoralassistenten stehe auch unter diesem Aspekt, schreibt das Bistum.

Sendungsgottesdienste seien im deutschen Sprachraum durchaus üblich und würden in verschiedenen Formen gefeiert. Die wesentlichen Elemente seien „Kandidatenaufruf, Bereitschaftserklärung, Sprechen des Credo, Erteilen der Beauftragung (mit Zeichenhandlung) und Segensgebet“, heißt es in der Anfragebeantwortung mit Verweis auf das „Lexikon für Theologie und Kirche“.

Im Mittelpunkt stehe daher die Bereitschaftserklärung zum Dienst. Für diesen Dienst werde „um den Beistand des dreifaltigen Gottes gebetet und die Seelsorgerinnen und Seelsorger werden vom Bischof, begleitet durch das Auflegen seiner Hände, einzeln gesegnet“, erläutert das Bistum.

In Zukunft kann es dabei durchaus zu Änderungen kommen. „Die konkrete Form einer Sendungsfeier kann immer, unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen, optimiert und entwickelt werden. Deswegen ist es nicht ausgeschlossen, dass die Feier der Missio für Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Diözese Chur überarbeitet wird“, schreibt das Bistum wörtlich.

 

Link zum Video der Missiofeier: Missiofeier mit Bischof J.M. Bonnemain aus St. Agatha, Dietikon, 24. Sept. 2022

 

Foto: Screenshot Internetpräsenz Bistum Chur

 


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