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Die Instruktion Universae Ecclesiae zur 'Alten Messe'

13. Mai 2011 in Aktuelles, 44 Lesermeinungen
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Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ hat heute die Instruktion mit den Ausführungsbestimmungen zur Anwendung des Motu proprio „Summorum Pontificum“ veröffentlicht - IM WORTLAUT AUF KATH.NET


Rom (kath.net)
Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ hat heute die Instruktion mit den Ausführungsbestimmungen zur Anwendung des Motu proprio „Summorum Pontificum“ zur Liberalisierung des so genannten alten Ritus veröffentlicht. Die Instruktion trägt den Namen „Universae Ecclesiae“.

Im Wortlaut auf Kath.Net

Päpstliche Kommission Ecclesia Dei

Instruktion über die Ausführung des als Motu proprio erlassenen Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI.

I.Einleitung

Das am 7. Juli 2007 als Motu proprio erlassene Apostolische Schreiben Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI., das am 14. September 2007 in Kraft getreten ist, hat der ganzen Kirche den Reichtum der römischen Liturgie besser zugänglich gemacht.

Mit diesem Motu proprio hat Papst Benedikt XVI. ein universalkirchliches Gesetz erlassen, um den Gebrauch der römischen Liturgie, wie sie 1962 in Geltung war, neu zu regeln.

Der Heilige Vater ruft darin zuerst die Sorge der Päpste um die Pflege der heiligen Liturgie und um die Anerkennung der liturgischen Bücher in Erinnerung und bekräftigt dann ein Prinzip der Tradition, das seit unvordenklicher Zeit anerkannt und auch in Zukunft zu bewahren ist: „Jede Teilkirche muss mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen, sondern auch hinsichtlich der universal von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur um Irrtümer zu vermeiden, sondern auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi)“.(1)

Der Heilige Vater erinnert zudem an jene Päpste, die sich in herausragender Weise für dieses Anliegen eingesetzt haben, besonders an den heiligen Gregor den Großen und den heiligen Pius V. Der Papst unterstreicht auch, dass in der Geschichte der liturgischen Bücher das Missale Romanum, das im Lauf der Zeit bis zum seligen Papst Johannes XXIII. verschiedene Erneuerungen erfahren hat, einen besonderen Platz einnimmt. Im Gefolge der liturgischen Reform nach dem II. Vatikanischen Konzil hat Papst Paul VI. im Jahr 1970 ein neues Messbuch für die Kirche des lateinischen Ritus approbiert, das dann in verschiedene Sprachen übersetzt worden ist. Papst Johannes Paul II. hat im Jahr 2000 dessen dritte Ausgabe promulgiert.

Verschiedene Gläubige, die im Geist der liturgischen Formen vor dem II. Vatikanischen Konzil geprägt worden sind, haben den innigen Wunsch ausgesprochen, die alte Tradition zu bewahren. Daher hat Papst Johannes Paul II. mit dem von der Heiligen Kongregation für den Gottesdienst 1984 erlassenen Spezialindult Quattuor abhinc annos die Erlaubnis erteilt, den Gebrauch des vom seligen Papst Johannes XXIII. promulgierten römischen Messbuchs unter bestimmten Bedingungen wieder aufzunehmen. Darüber hinaus ersuchte Papst Johannes Paul II. mit dem Motu proprio Ecclesia Dei von 1988 die Bischöfe, diese Erlaubnis allen Gläubigen, die darum bitten, großzügig zu gewähren. In diese Linie stellt sich Papst Benedikt XVI. mit dem Motu proprio Summorum Pontificum, das einige wesentliche Kriterien für den Usus antiquior des römischen Ritus angibt, die hier in Erinnerung gerufen werden sollen.

Die Texte des römischen Messbuchs von Papst Paul VI. und des Missale, das in letzter Ausgabe unter Papst Johannes XXIII. erschienen ist, sind zwei Formen der römischen Liturgie, die „ordentliche“ (forma ordinaria) beziehungsweise „außerordentliche“ Form (forma extraordinaria) genannt werden. Dabei handelt es sich um zwei Gebrauchsweisen des einen römischen Ritus, die nebeneinander stehen. Beide Formen sind Ausdruck derselben lex orandi der Kirche. Wegen ihres ehrwürdigen und langen Gebrauchs muss die außerordentliche Form mit gebührender Achtung bewahrt werden.

Das Motu proprio Summorum Pontificum wird von einem Brief begleitet, den der Heilige Vater am selben Tag (7. Juli 2007) an die Bischöfe gerichtet hat. Darin gibt er zusätzliche Erklärungen über die Angemessenheit und die Notwendigkeit des Motu proprio; es ging darum, eine Lücke zu schließen und den Gebrauch der römischen Liturgie, die 1962 in Geltung war, neu zu regeln. Dies wurde vor allem deswegen erforderlich, weil es zum Zeitpunkt der Einführung des neuen Messbuchs nicht als nötig erachtet worden war, den Gebrauch der 1962 geltenden Liturgie durch entsprechende Richtlinien zu regeln. Da die Zahl der Gläubigen zunimmt, die darum bitten, die außerordentliche Form gebrauchen zu können, ist es notwendig geworden, darüber einige Normen zu erlassen.


Unter anderem hält Papst Benedikt XVI. fest: „Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein“. (2)

Das Motu proprio Summorum Pontificum stellt einen wichtigen Ausdruck des Lehramtes des Papstes und der ihm eigenen Sendung (munus) dar, die heilige Liturgie der Kirche zu regeln und zu ordnen, (3) und zeigt seine pastorale Sorge als Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche. (4)

Sein Schreiben hat folgende Ziele:

allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior anzubieten, da sie ein wertvoller Schatz ist, den es zu bewahren gilt;

den Gebrauch der forma extraordinaria all jenen wirklich zu gewährleisten und zu ermöglichen, die darum bitten.

Dabei ist vorausgesetzt, dass der Gebrauch der 1962 geltenden römischen Liturgie eine Befugnis ist, die zum Wohl der Gläubigen gewährt worden ist und daher zugunsten der Gläubigen, an die sie sich primär richtet, ausgelegt werden muss;

die Versöhnung innerhalb der Kirche zu fördern.

II. Aufgaben der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei

Der Heilige Vater hat der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei für den Bereich ihrer Zuständigkeit ordentliche, stellvertretende Hirtengewalt verliehen, insbesondere für die Aufsicht über die Einhaltung und die Anwendung der Vorschriften des Motu proprio Summorum Pontificum (vgl. Art. 12).

§ 1. Über die besonderen Befugnisse hinaus, die ihr von Papst Johannes Paul II. verliehen und die von Papst Benedikt XVI. bestätigt worden sind (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 11-12), übt die Päpstliche Kommission diese Hirtengewalt auch dadurch aus, dass sie als hierarchischer Oberer die ihr rechtmäßig vorgelegten Rekurse gegen einzelne Verwaltungsakte von Ordinarien entscheidet, die dem Motu proprio zu widersprechen scheinen.

§ 2. Die Dekrete, mit denen die Päpstliche Kommission diese Rekurse entscheidet, können ad normam iuris beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur angefochten werden.

Es kommt der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei zu, nach vorheriger Approbation durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für die etwaige Herausgabe der liturgischen Texte für die forma extraordinaria des römischen Ritus zu sorgen.

III. Besondere Normen

Diese Päpstliche Kommission erlässt nach Abschluss der Erkundigungen bei den Bischöfen der Welt kraft der Autorität, die ihr verliehen worden ist, und der Befugnisse, die sie besitzt, gemäß can. 34 des Codex des kanonischen Rechtes die vorliegende Instruktion, um die rechte Interpretation und Anwendung des Motu proprio Summorum Pontificum zu gewährleisten.

Die Zuständigkeit der Diözesanbischöfe

Nach dem Codex des kanonischen Rechtes müssen die Diözesanbischöfe über das gottesdienstliche Leben wachen, damit das Wohl der Gläubigen gesichert ist und in ihrer Diözese alles sich in Ruhe, Würde und Frieden vollzieht. (5) Sie sollen dabei stets der Gesinnung (mens) des Papstes folgen, die im Motu proprio Summorum Pontificum klar zum Ausdruck kommt. (6) Im Fall von Auseinandersetzungen oder begründeten Zweifeln über gottesdienstliche Feiern in der forma extraordinaria wird die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei entscheiden.

Nach Maßgabe des Motu proprio Summorum Pontificum ist es Aufgabe des Diözesanbischofs, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Achtung der forma extraordinaria des römischen Ritus zu gewährleisten.

Der coetus fidelium (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 5 § 1)

Ein coetus fidelium („Gruppe von Gläubigen“) kann dann als stabiliter existens („dauerhaft bestehend“) im Sinn von Art. 5 § 1 des Motu proprio Summorum Pontificum betrachtet werden, wenn er aus einigen Angehörigen einer bestimmter Pfarrei besteht, die sich aufgrund der Verehrung für die Liturgie im Usus antiquior zusammengefunden haben, auch nach der Veröffentlichung des Motu proprio, und die darum bitten, dass die außerordentliche Form in der Pfarrkirche oder in einem Oratorium oder einer Kapelle gefeiert werde.

Ein solcher coetus kann auch aus Personen bestehen, die aus verschiedenen Pfarreien oder Diözesen stammen und die zu diesem Zweck in einer bestimmten Pfarrkirche, einem Oratorium oder einer Kapelle zusammenkommen.

Für den Fall, dass ein Priester mit einigen Personen gelegentlich in eine Pfarrkirche oder in ein Oratorium kommt, um in der forma extraordinaria nach Art. 2 und 4 des Motu proprio Summorum Pontificum zu zelebrieren, soll der Pfarrer, der Kirchenrektor oder der für eine Kirche verantwortliche Priester diese Feier zulassen, wobei freilich die Erfordernisse der regulär festgelegten Gottesdienstordnung in der jeweiligen Kirche zu beachten sind.

§ 1. Für Entscheidungen in Einzelfällen soll sich der Pfarrer, der Rektor oder der für eine Kirche verantwortliche Priester von seiner Klugheit sowie von seelsorgerischem Eifer und vom Geist großzügiger Gastfreundschaft leiten lassen.

§ 2. Wenn es sich um kleinere Gruppen handelt, soll man sich an den Ortsordinarius wenden, um eine Kirche zu finden, in der diese Gläubigen sich versammeln und solche Gottesdienste mitfeiern können. Auf diese Weise soll den Gläubigen die Teilnahme erleichtert und eine würdigere Feier der heiligen Messe gewährleistet werden.

Auch an Heiligtümern und Wallfahrtsorten soll den Pilgergruppen, die darum bitten, die Feier in der forma extraordinaria ermöglicht werden, wenn ein geeigneter Priester zur Verfügung steht (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 5 § 3).

Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.

Der sacerdos idoneus (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 5 § 4)

Im Bezug auf die Frage nach den notwendigen Voraussetzungen dafür, dass ein Priester für „geeignet“ gehalten werden kann, um in der forma extraordinaria zu zelebrieren, ist Folgendes zu beachten:

Jeder Priester, der nach Kirchenrecht nicht daran gehindert ist, muss als geeignet betrachtet werden, die heilige Messe in der forma extraordinaria zu feiern. (7)

Bezüglich des Gebrauchs der lateinischen Sprache ist eine grundlegende Kenntnis erforderlich, die es erlaubt, die Worte richtig auszusprechen und deren Bedeutung zu verstehen.

Bezüglich der Vertrautheit mit dem Ablauf des Ritus sind jene Priester als geeignet zu vermuten, die von sich aus in der forma extraordinaria zelebrieren wollen und diese bereits früher verwendet haben.

Die Ordinarien werden ersucht, dem Klerus die Möglichkeit zu bieten, eine angemessene Hinführung zu den Feiern der forma extraordinaria zu erhalten. Dies gilt auch für die Seminare, die für eine geeignete Ausbildung der zukünftigen Priester durch das Studium der lateinischen Sprache sorgen müssen (8) und, wenn die pastoralen Erfordernisse dies nahelegen, die Möglichkeit bieten sollen, die forma extraordinaria des Ritus zu erlernen.

In Bistümern, wo es keine geeigneten Priester gibt, können die Diözesanbischöfe die Mitarbeit von Priestern der Institute erbitten, die von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei errichtet worden sind, sei es für die Feier von Gottesdiensten, sei es für das eventuelle Erlernen derselben.

Das Motu proprio gewährt jedem Welt- und Ordenspriester die Erlaubnis, die Messe sine populo (oder mit Beteiligung nur eines Messdieners) in der forma extraordinaria des römischen Ritus zu feiern (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 2). Daher brauchen die Priester für solche Feiern gemäß dem Motu proprio Summorum Pontificum keinerlei besondere Erlaubnis ihrer Ordinarien oder Oberen.

Die liturgische und kirchliche Disziplin

Die liturgischen Bücher der forma extraordinaria sind nach ihren eigenen Vorschriften zu gebrauchen. Alle, die nach der forma extraordinaria des römischen Ritus zelebrieren wollen, müssen die entsprechenden Rubriken kennen und sind dazu verpflichtet, diese bei den gottesdienstlichen Feiern genau zu beachten.

In das Missale von 1962 können und müssen neue Heilige und einige neue Präfationen eingefügt werden. (9) Dazu werden eigene Regelungen erlassen werden.

Wie in Art. 6 des Motu proprio Summorum Pontificum vorgesehen, können die Lesungen der heiligen Messe nach dem Missale von 1962 entweder nur auf Latein oder auf Latein und in einer volkssprachlichen Übersetzung oder, in gelesenen Messen, nur in der Volkssprache vorgetragen werden.

Im Bezug auf die mit der Feier der Messe verbundenen disziplinarischen Regelungen finden die Vorschriften des geltenden Codex des kanonischen Rechtes Anwendung.

Das Motu proprio Summorum Pontificum ist darüber hinaus ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar sind mit den Rubriken der liturgischen Bücher, die 1962 in Kraft waren.

Firmung und heilige Weihen

Das Motu proprio Summorum Pontificum (vgl. Art. 9 § 2) hat die Erlaubnis bekräftigt, für den Ritus der Firmung die alte Formel zu verwenden. Daher ist es nicht erforderlich, in der forma extraordinaria die erneuerte Formel aus dem Ordo Confirmationis von Paul VI. zu gebrauchen.

Im Bezug auf Tonsur, niedere Weihen und Subdiakonat hat das Motu proprio Summorum Pontificum keinerlei Veränderung der Vorschriften des Codex des kanonischen Rechtes von 1983 eingeführt. Folglich gilt in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen: Derjenige, der ewige Gelübde abgelegt hat oder einer klerikalen Gesellschaft des apostolischen Lebens endgültig eingegliedert ist, wird durch den Empfang der Diakonenweihe als Kleriker diesem Institut beziehungsweise dieser Gesellschaft inkardiniert, nach Vorschrift von can. 266 § 2 des Codex des kanonischen Rechtes.

Nur in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen, und in jenen, die weiterhin die liturgischen Bücher der forma extraordinaria verwenden, ist der Gebrauch des Pontificale Romanum von 1962 für die Spendung der niederen und höheren Weihen erlaubt.

Breviarium Romanum

Den Klerikern wird gemäß Art. 9 § 3 des Motu proprio Summorum Pontificum die Möglichkeit gegeben, das Breviarium Romanum zu verwenden, das 1962 in Geltung war. Es muss vollständig und in lateinischer Sprache gebetet werden.

Die drei österlichen Tage

Der coetus fidelium, welcher der früheren liturgischen Tradition folgt, kann auch die drei österlichen Tage in der forma extraordinaria feiern, sofern ein geeigneter Priester vorhanden ist.

Wenn keine Kirche oder Kapelle ausschließlich für diese Gottesdienste zur Verfügung steht, sollen der Pfarrer oder der Ordinarius in Abstimmung mit dem geeigneten Priester günstige Lösungen suchen, ohne eine eventuelle Wiederholung der Gottesdienste des österlichen Triduum auszuschließen.

Die Riten der Ordensgemeinschaften

Der Gebrauch der eigenen liturgischen Bücher der Ordensgemeinschaften, die 1962 in Geltung waren, ist gestattet.

Pontificale Romanum und Rituale Romanum

Der Gebrauch des Pontificale Romanum und des Rituale Romanum wie auch des Caeremoniale Episcoporum, die 1962 in Geltung waren, ist nach Nr. 28 dieser Instruktion erlaubt, unbeschadet der Vorschrift in Nr. 31.

Papst Benedikt XVI. hat in der dem unterzeichneten Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei am 8. April 2011 gewährten Audienz die vorliegende Instruktion gutgeheißen und deren Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am Sitz der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, am 30. April 2011, Gedenktag des hl. Pius V.

William Kardinal Levada
Präsident

Prälat Guido Pozzo
Sekretär

(1) Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Motu proprio Summorum Pontificum, I: AAS 99 (2007) 777; vgl. Grundordnung des Römischen Messbuchs, 3. Auflage 2002, Nr. 397.
(2) Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform (7. Juli 2007): AAS 99 (2007) 798.
(3) Vgl. CIC, can. 838 §§ 1 und 2.
(4) Vgl. CIC, can. 331.
(5) Vgl. CIC, cann. 223 § 2; 838 § 1 und § 4.
(6) Vgl. Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform: AAS 99 (2007) 799.
(7) Vgl. CIC, can. 900 § 2.
(8) Vgl. CIC, can. 249; II. Vatikanisches Konzil, Konst. Sacrosanctum Concilium, 36; Erklärung Optatam totius, 13.
(9) Vgl. Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform: AAS 99 (2007) 797.

Diskussion im Forum und auf Facebook:

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Lesermeinungen

 Thomas-Karl 17. Mai 2011 

@ alexius

Ich spreche sonst ungern von Zelebration \"zum Volk hin\" oder \"mit dem Rücken zum Volk\". Aber die Schriftlesungen nicht versus populum zu verkünden ist wirklich unsinnig. (Dass der Priester in der stillen Messe beim Evangelium leicht schräg steht, beruht auf einer allegorischen Deutung : Norden = Seite der Dämonen.) -- Reform auch für den Ritus 1962???


0
 
 alexius 16. Mai 2011 

Das ist aber nicht die eigentliche Frage

@Thomas-Karl: \"Trägt er also die Schrifttexte mit dem Rücken zum Volk vor?\"

Ja im nicht-levitierten Amt kann man das schon so sagen, aber der Ausdruck \"Rücken zum Volk\" ist mißverständlich und verdeckt die Sicht auf den eigentlichen Sinn, abgesehen davon, daß das Evangelium nie exakt mit dem Rücken zum Volk vorgetragen wird ...


1
 
 Thomas-Karl 16. Mai 2011 

rubrizistische Frage

Laut der neuen Instruktion können die Lesungen der hl. Messe nach dem Missale von 1962 auch unmittelbar in der Landessprache vorgetragen werden. Der Ritus servandus 1962 sieht hier vor, dass der Priester beim Lesen von Lesung und Evangelium am Altar steht (VI 1 und 2). Trägt er also die Schrifttexte mit dem Rücken zum Volk vor?


1
 
 Friedemann Bach 15. Mai 2011 
 

@wildrosenöl

Ihr Zitat: \"Die Begründung lautete: Er (EB Zollitsch) sei in Sorge, wir würden uns dann unserer Gemeinde entfremden.
Kein katholischer Christ wird vom Bischof verdonnert, alle 14 Tage an dem Gottesdienst der Gemeinde teilzumehmen, zu der er - straßenmäßig - gehört.\"

Tatsächlich wäre das Motu Proprio wie auch seine Ausführungsbestimmungen nicht unproblematisch, wenn es zu einer weiteren Individualisierung der Gläubigen führen würde.
Ich kann in Eccelsia Dei nicht erkennen, dass der Bischof /Pfarrer einer \"coetus fidelium\" jeden Sonntag eine heilige Messe im außerordentlichen Ritus genehmigen muss.

In einer heiligen Messe geht es ja nicht nur darum, wo Sie sich wohlfühlen, liebes Wildrosenöl, sondern auch darum, dass die Gemeinschaft des Glaubens erfahren, feiern und dazu beitragen.
Darum hat EB Zollitsch sehr weise gehandelt.


1
 
 Wildrosenöl 14. Mai 2011 
 

Nachtrag

Mein Kommentar, auf den sich der Nachtrag bezieht, ist nicht veröffentlicht worden. Sollte er nicht angekommen sein, bitte ich, auch diesen Nachtrag nicht zu veröffentlichen, weil er für sich allein keinen Sinn ergibt.

Ich glaube, ich habe die Begründung von EB Zollitsch, mit der er die Bitte um die sonntägliche Zelebration der Alten Messe abgelehnt hat, im ursprünglichen Kommentar nicht korrekt widergegeben. Die Begründung lautete: Er sei in Sorge, wir würden uns dann unserer Gemeinde entfremden.
Kein katholischer Christ wird vom Bischof verdonnert, alle 14 Tage an dem Gottesdienst der Gemeinde teilzumehmen, zu der er - straßenmäßig - gehört. Wahlfreiheit, in die Messfeier zu gehen, zu der man sich hingezogen fühlt, war auch vor dem Konzil selbstverständlich. Uns wird sie vorenthalten.

Andere wollen in den Dialogrozess einbringen, dass die Laien ein Mitspracherecht bei der Wahl von Bischöfen haben.
Uns wird vorgeschrieben, dass wir alle 14 Tage in den Gottesdienst gehen, den die Gemeinde anbietet, zu der wir straßenmäßig gehören. Selbst wenn es eine priesterlose Wort-Gottes-Feier wäre.
Einige Katholiken sind in der ED Freiburg eben etwas mündiger als andere.


3
 
 alexius 14. Mai 2011 

Heute (und generell bis 31. August 2011) kann übrigens L\'Osservatore Romano

vom 14. Mai 2011 mit der Publikation der Instruktion (im authentischen Latein und mit italienischer Übersetzung) gratis heruntergeladen werden, vgl. Seiten 4 und 5:

www.osservatoreromano.va/orportal-portlets-portal/detail/binaries/pdf_quotidiano/quotidiano111.pdf


1
 
 Wildrosenöl 14. Mai 2011 
 

Es geht doch wohl nicht

um die Gläubigen, die sich der FSSPX zugehörig fühlen, sondern um diejenigen, zu denen ich mich leider dazu zählen muss, die mit der FSSPX nichts zu tun haben, die aber die \"Alte Messe\" lieben, jedoch sonntags nicht regelmäßig daran teilnehmen dürfen, weil der zuständige Bischof es nicht erlaubt. Oder weil der Weg zu weit ist.

Morgen stellt sich für mich die Frage ganz konkret: Die Alte Messe darf nach dem Willen des Erzbischofs morgen nicht zelebriert werden in der Kirche, die ich gut erreichen kann. Erst wieder am Sonntag in acht Tagen. Ich fühle mich z. Zt. gesundheitlich nicht so fit, um einen halben Tag unterwegs zu sein, um an einer \"Alten Messe\" teilnehmen zu können. Die FSSPX hat in der Nähe meines Wohnortes eine Kapelle mit regelmäßigen sonntäglichen Hl. Messen. Unterstütze ich, wenn ich notgedrungen daran teilnehme, die FSSPX, die die ordentliche Form des römischen Ritus ablehnt und nach der Instruktion, mit Recht, deshalb zu meiden ist, allein mit meiner Teilnahme an der gültigen Hl. Messe?

Ich werde mich kompetent beraten lassen. Denn alle 14 Tage, wie es der Erzbischof wünscht, sollen wir an der ordentlichen Form des römischen Ritus teilnehmen. Was deshalb schwierig ist, weil der liturgische Kalender unterschiedlich ist. Wir hatten zum Beispiel noch die Vorfastenzeit, die im \"neuen Ritus\" gestrichen worden ist. Im alten Ritus gibt es nach Pfingsten die Pfingstoktav, die ebenfalls im neuen Ritus weggefallen ist. Dann haben wir eine andere Leseordnung im alten Ritus. Wer es gewohnt ist, sich auf die Hl. Messe vorzubereiten, bewegt sich in zwei Welten bei der Regelung, die unser Erzbischof erlaubt. Zu der er nach Summorum Pontificum und der Instruktion nicht befugt ist.
Alles klar? Entschuldigung, dass ich so ins Detail gehen muss, aber anders ist die Klemme, in der sich Liebhaber/innen der Alten Messe in der ED Freiburg befinden, nicht zu erklären.


2
 
 ThomasvR 13. Mai 2011 
 

Große Chance für die Pfarrgemeinden, die ihrer Priesterstelle beraubt werden

(trotz Kirchensteuerzahlungen)
und von der Amtskirche den Pastoral- und Gemeinderefrenten bzw. den Wortgottesdiensten ausgesetzt werden
Über einen Antrag an den örtlichen Bischof, bzw. Ecclesia Dei in Rom können Sie wenigstens das Lesen von den Messen im Alten Ritus in der Gemeinde anzustreben, selbst dann wenn ihnen die Teilnahme an den Messen in Neuen Ritus durch Liquidierung der Priesterstelle verneint wird.
Es sind wahrlich sehr wichtige Regelungen für die deutschen Gegebenheiten


2
 
 Barbara Wenz 13. Mai 2011 

@tommikko

Ebeneben, wobei Gläubige der FSSPX nicht nach rein praktischen Gesichtspunkten entscheiden, sondern durchaus lange Fahrten auf sich nehmen - auf sich zu nehmen gewohnt sind.


2
 
 Chris2 13. Mai 2011 
 

Breitseiten

@RömischerRömer: Es heißt aber auch: \"...oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen\". Betrifft das nicht einen guten Teil der übrigen Katholiken in Deutschland, auch vieler in Amt und Würden? Aber die werden auch wahrscheinlich kaum um die \"Klassische Liturgie\" bitten...
@jolie: Nicht nur geschickter, die interessiert meistens gar nicht, was Petrus zu sagen hat, weil sie ohnehin ihr eigenes Süppchen kochen. Vielen Gläubigen, die die Messen der Piusbruderschaft besuchen, ist dagegen (Gott sei Dank noch) nicht egal, was der Stellvertreter Christi zu sagen hat, aber sie betrachten seine Aussagen eben \"mündig-kritisch\" im Licht der katholischen Tradition. Vielleicht eine Art \"Nebenwirkung\" der historisch-kritischen Methode...


2
 
 tommikko 13. Mai 2011 
 

@Barbara Wenz

Da haben Sie recht. Gläubige die der FSSPX angehören oder sie unterstützen... , würden i.d.Regel nicht um einen Gottesdienst in der forma extraordinaria erbitten, da sie ja zu den Gottesdiensten der FSSPX gehen. Es wäre vielleicht denkbar, dass sie aus Gründen einer größeren geografischen Nähe darum bitten würden.


2
 
 Barbara Wenz 13. Mai 2011 

@tomikko

Ich verstehe jetzt immer noch nicht das zugrundeliegende Problem. Weil die Gläubigen, die der FSSPX angehören oder sie unterstützen, was auch immer das nun bedeutet, ja gar keine Alten Messen erbitten brauchen. Weil sie haben ja selbst genügend davon. Und dabei fällt mir auf, dass diese Passage - in anderem Licht betrachtet - auch von einer gewissen LISTIGKEIT zeugen könnte .... ;-)


1
 
 tommikko 13. Mai 2011 
 

Piusbruderschaft betrachtet Teilnahme an neuer Messe als unerlaubt !

Auch wenn die Piusbruderschaft die neue Messe als gültig ansieht, so betrachtet sie jedoch die Teilnahme an der neuen Messe als \"unerlaubt\" !

So heißt es noch im Mitteilungsblatt von Frebruar 2011 (http://www.piusbruderschaft.de/images/stories/mitteilungsblatt/2011/mb_2011_02.pdf) auf Seite 49:
\"Wer die Problematik
der neuen Messe erkannt hat, darf
sie daher nicht mehr besuchen, da er
durch seinen Besuch seinen Glauben
gefährden und sein Einverständnis mit
diesen Reformen bekunden würde.\"

Die betr. Textpassage der Instruktion \"Universae ecclesiae\" (\'Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder ERLAUBTHEIT (Hervorhebung von mir) der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.\'
betrifft also auch die Piusbruderschaft, da sie die ERLAUBTHEIT bestreitet.

Anm.: Die Piusbruderschaft hat den vollständigen Wortlaut der Instruktion \"Universae ecclesiae\" auf Ihrer Homepage veröffentlicht.


1
 
 Thomas_Morus 13. Mai 2011 
 

Danke Heiliger Vater!!!

Wieder eine gute Entscheidung aus Rom.
Normalerweise besuche ich die Novus-Ordo-Messen in meiner Heimatpfarrei oder den Nachbargemeinden. Diese sind sehr lebendig und liturgische Missbräuche kommen -wenn überhaupt - nur in äußerst engen Maße vor. Da habe ich früher schon ganz anderes erlebt, so dass man nicht klagen kann.

Ca. einmal im Monat besuche ich sehr gerne eine Messe in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus. Da ich gegen Ender der 1970er Jahre geboren wurde, kannte ich nur die ordentliche Form als reguläre Messfeier. Selten bin ich NOM-Feiern in Latein und noch seltener mit Schola und Gregorianischem Choral begegnet.

Die NOM Form im Sinne der Hermeneutik der Kontinuität kann man bspw. in der Kölner Wallfahrtskirche zur schwarzen Mutter Gottes in der Kupfergasse begegnen. Die Messe wird am Hochaltar zelebriert. Ein Volksaltar existiert dort nicht. Über 95% der Kommunikanten empfangen die Kommunion knieend direkt in den Mund. Eine Kommunionbank existiert. Der Opfercharakter der Messe wird betont, ausschliesslich männliche Messdiener sowie ein gut katholisches Rahmenprogramm mit Andachten (Rosenkranz, zur Zeit tägliche Maiandacht, Eucharistische Anbetung etc. (www.kupfergasse.de).

Meine erste tridentinische Messe durfte ich vor ca. 3 Jahren im Berliner Institut Philipp-Neri erleben. Phantastisch! Nach grundlegender Einübung in diese Form des Römischen Ritus kann ich Sie als wichtige und wertvolle Ergänzung meiner katholischen Spiritualität nur wärmstens empfehlen.
Das gilt auch für die sehr gut und ansprechend sowie v.a. informative Seite des genannten Instituts, die ich hier gerne verlinke.

Mögen noch viele Messen in der außerordentlichen Form die Messen in der ordentlichen Form ergänzen und bereichern!

www.institut-philipp-neri.de


2
 
 RömischerRömer 13. Mai 2011 
 

Danke Alexius ...

... für Ihre Erklärung. Aegidius versucht hier nämlich die Piusbrüder in ein Licht zu rücken, das völlig falsch ist. Ich teile auch ausdrücklich die Meinung von Gandalf, der in dieser wichtigen Passage auch ein Angebot an die Piusbrüder sieht, endlich von ihrer papst- und vatikanfeindlichen Haltung abzurücken und eben auch ddn ordentlichen Ritus anzuerkennen.


3
 
 alexius 13. Mai 2011 

Anerkennung der heiligen Weihen ist entscheidend

Ich möchte noch bei Gandalfs erster Meldung fortsetzen. Die Nummer 19 ist in der Tat sehr wichtig. Denn es geht um die Anerkennung der Gültigkeit ALLER Sakramente auch in der ordentlichen Form, weil gerade in bestimmten traditionalistischen Kreisen ständig die Gültigkeit der \"neuen Weihen\" in Frage gestellt wurde/wird und/oder manche ängstliche Kandidaten unbedingt die niedere Weihe des Exorzisten erhalten wollten, als ob die heilige Preisterweihe diese Vollmacht nicht vollkommen enthalten würde.

Deshalb ist m. E. auch der Respekt vor der Nummer 31 einer der entscheidenden Prüfsteine, ob nämlich jemand als \"Traditionalist\" mit dem Papst und mit der Katholischen Kirche wirklich authentisch verbunden sein möchte oder nicht. Es kann keine \"bessere\" Weihe geben, sondern es kann nur gleich wertvolle gültige Sakramente geben.

7ax.de/2fu2


3
 
 camino ignis 13. Mai 2011 

Instruktion eine Stimme der Vernunft, der Freiheit und Großherzigkeit

Wie schon das Motu proprio, so ist auch die Instruktion ein großartiges Zeugnis theologischer Weisheit. Ausgehend von der Überlegung, dass es schwach- wie irrsinnig sei, das einstmals Heiligste der Kirche für plötzlich unzeitgemäß und verboten zu erklären, findet man endlich zurück zur Vernunft und gestattet in angemessener, weil freizügiger und unmißverständlicher Weise allen, die geistlichen Gewinn daraus ziehen, die Feier der heiligen Liturgie nach den tridentinischen Riten. Es kann keine zwei Theologien und Ekklesiologien in der Kirche geben, die einander ausschließen. Wäre dem so, wäre die Kirche in sich gespalten. Wer also noch immer Gläubige an der Feier der tridetinischen Liturgie behindern möchte, wer ihnen nicht großzügig entgegenkommt, ihnen vielmehr Steine in den Weg legt oder sie als spinnende Exzentriker verunglimpft und in die Ecke stellt, outet sich selbst als Spaltpilz innerhalb der einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche. Konsequent ist dann aber auch der Passus, der jene ausschließt, die diese Einheit durch die grundsätzliche Nichtanerkennung des II. Vat. oder des Papstes ihrerseits aufkündigen. Anders als manche Vorposter bin ich nicht der Ansicht, dass sich dieser Passus gegen die Piusbruderschaft richtet. Diesen Schuh mag sich anziehen, wem er passt. Zum \"demütigen Stolz\" (@placeat tibi) sollte es an diesem Tag aber auch gehören, nicht zu vergessen, wer die Jahrzente hindurch unter größten Anfeindungen an dieser Liturgie festgehalten und sie damit auch am Leben gehalten hat. Dieser Verdienst kommt Erzbischof Lefebvre zu. Ohne ihn und der Weisheit eines Kardinal Ratzingers würden wir diese Stunde theologischer Weite heute wohl nicht erleben.


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 RömischerRömer 13. Mai 2011 
 

@ Aegidius

In was für einer Welt leben Sie eigentlich? Die deutsche Niederlassung der piusbruderschaft sagt ganz klar: Lieber am Sonntag keine Messe als eine im ordentlichen Ritus. Machen Sie diese intoleranten Jung doch bitte hier nich hoffähig. Danke.


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 Wildrosenöl 13. Mai 2011 
 

Verdrehte Frage

Zu den Glücklichen, die ungehindert die \"Alte Messe\" sonntags mitfeiern dürfen, gehöre ich leider nicht. In der (Erz-)Diözese, in der ich lebe, ist die Zelebration der Messe aller Zeiten nur sonntags 14-tägig gestattet. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Motu proprio Summorum Pontificum. Natürlich kann die Instruktion hierauf nicht eingehen, weil dieses erzbischöfliche Verhalten sowieso nicht vorgesehen und somit verboten war.

Für mich ist die Frage, ob der Papst die Pius-Bruderschaft irgenwie treffen, angreifen wollte, verdreht. Weil ich mit mir kämpfe, an den Sonntagen, an denen es mir vom Erzbischof verboten ist, an der Alten Messe teilzunehmen, weil sie nicht zelebriert werden darf, zur Pius-Bruderschaft gehe. Diese rät, laut Professor Spaemann, davon ab, die Neue Messe zu besuchen. Ich werde mich aufraffen, den zuständigen \"Pius- Priester\" anzurufen. Bestätigt er die \"Anti-Haltung\", befinde ich mich in der Klemme. Rom hat Recht: Die übliche Form der Messfeier darf nicht verboten werden. Der Erzbischof erlaubt aber nur die 14-tägige Feier der \"Alten Messe\". Ob er das jetzt noch durchhalten kann, ist die Frage. Doch bis die Frage geklärt ist, bleibt für mich die bedrängende Frage: Was ist mit der Pius-Bruderschaft, deren Engstirnigkeit ich nicht unterstütze, die mir aber die Teilnahme an der Messe, die ich liebe, dann ermöglicht, wenn der Erzbischof sie verbietet, obwohl er von Rom her kein Recht dazu hat.

Ich freue mich für alle, die frei entscheiden können, und die sich durch die Instruktion mit Recht ermutigt und gestärkt fühlen. Auch wenn ich ein Gefühl der Trauer wegen der Situation in der Erzdiözese Freiburg nicht unterdrücken kann!


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 alexius 13. Mai 2011 

Instruktion schenkt Rechtssicherheit und Ausgewogenheit, und

der Heilige Stuhl hat die Kommunikation durchaus verbessert, sowohl was das Angebot in den Sprachen betrifft als auch was die Erklärungen betrifft. Es gibt ja heute gewissermaßen zwei \"Noten\" zum Dokument, nämlich jene ausführliche Zusammenfassung mit dem schönen Abschlußabsatz durch P. Lombardi ( den ich unten schon zitierte, vgl. http://www.kath.net/detail.php?id=31420 ) und jene ( in erstgenannter inhaltlich durchaus mitenthaltene ) redaktionelle Note direkt bei der Päpstlichen Kommission \"Ecclesia Dei\", welche mittlerweile auch das Dokument weitgehend auf der Vatikanseite integriert hat:

www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/index_ge.htm


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 placeat tibi 13. Mai 2011 
 

@barbara w. und mundi

Liebe Barbara,
gratuliere zur großen Tagesform, schönes Spiel mit dem Begriffstausch: Tja, oder auf neuquäk: Auch so wird\'n Schuh draus, ne!
Ich wußte, daß es für die Liebenden und Zeugen des usus antiquior, der ewig gültigen Messe jedenfalls kein \"Freitag der 13.\" werden würde, dem Heilige Vater sei Dank!
Werde mein Glück und meine Freude in Stille genießen,kein Unkenruf wird mich hindern.

Natürlich, ich weiß, es wird weiter Widerstand,Hetze und Sabotage geben, von denen, die sich Dein Wortspiel -aber hallo, wir doch nicht!-verbitten,und wohl auch ein wenig von denen, die meinen, nur ihr \"exklusiver\" Verein habe wahres und legitimiertes Anrecht auf die alte, ewigjunge, immergrüne Liturgie, als ob sie ihnen gehörte.
Wir dürfen uns freuen, und sind gestärkt, aber wir werden auch weiterhin viel Geduld und Beharrlichkeit brauchen, schreiten wir stetig in \"demütigem Stolz\" voran, es gilt hier, es gilt für vieles: Die Schlacken von 40 Jahren Wirrnis sind nicht so schnell abzutragen, bleiben wir geduldig und entschlossen! Beten wir zum Herrn und sprechen wir klug, liebevoll, beseelt und gewinnend zu denen, die uns -oft aufgewiegelt durch Verleumdung- beargwöhnen und gewinnen wir so auch die, die noch nicht zur Kirche gefunden haben.
Es wird! Früher oder später.
Danke, Heiliger Vater, dank allen, die tapfer den Kampf nie aufgaben!
Ich verabschiede mich nun zu einem Gloria!


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 Stormarn 13. Mai 2011 
 

Nicht eindeutig!

\"dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören\" -
Ob mit dieser Formulierung eindeutig die Piusbruderschaft gestgemacht werden soll bzw. kann, ist kirchenrechtlich nicht eindeutig. Faktisch können damit nur Extremfälle dingfest gemacht werden. Ich halte das deshalb nur für eine Art Verbeugung vor den Liberalen, wobei in meinem Bistum hier die Extremfälle im Novus Ordo liegen, nämlich wenn Priester z.B. im Messkanon bewußt keine Communio mit dem Papst herstellen. Und das ist wirklich nicht selten, insbesondere wenn zu Pfingsten katholische Gemeinden ihre protestantischen Nachbarn in die Messe einladen.


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 alexius 13. Mai 2011 

Zusammenfassende Note des Heiligen Stuhles betont im Schlußabsatz:

\"Nach der Lektüre verbleibt der Eindruck eines Textes großer Ausgeglichenheit, der nach der Intention des Papstes den friedlichen Gebrauch der der Reform vorausgehenden Liturgie von Seiten der Priester und Gläubigen fördern möchte, die zu ihrem geistlichen Wohl danach den ernsthaften Wunsch verspüren; mehr noch ein Text, der die Legitimität und die Effektivität dieser Praxis im Rahmen des vernünftigerweise Möglichen garantieren wolle. Gleichzeitig ist der Text vom Vertrauen in die pastorale Weisheit der Bischöfe beseelt und besteht sehr stark auf dem Geist der kirchlichen Gemeinschaft, der bei allen – Gläubigen, Priestern, Bischöfen – zugegen sein müsse, damit das in der Entscheidung des Heiligen Vaters so stark enthaltene Ziel der Versöhnung nicht behindert oder vereitelt, sondern gefördert und erreicht werde.\"

press.catholica.va/news_services/bulletin/news/27408.php?index=27408&lang=ge


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 Aegidius 13. Mai 2011 
 

Gandalf, die Piusbruderschaft wird damit absolut kein Problem haben, wie Barbara Wenz bereits schrieb. Eine Frage ist, ob Gläubige, die aus Not oder anderen beweggründen (schon mal) bei der Piusbruderschaft zur Messe gingen (und dabei erwischt wurden) nun ihres Rechtes verlustig gehen (oder daß das so ausgelegt wird), eine Messe im Ritus aller Zeiten zu wünschen - weil sie ja eine Gruppe \"unterstützen, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen\" - wie das einige hier wohl meinen und gewiß von interessierten Kreisen der deutschen Nationalkatholischen Kirche so definiert werden wird. Und es ist doch falsch.
Die Instruktion sagt nicht, daß die Gläubigen, die eine Messe wünschen, keine Gruppe unterstützen dürften, die die alte Messe schöner, würdiger, dem Sakrament gemäßer oder sonstwie vorzüglicher finden. Nein, das ist erlaubt (das ganze summorum pontificum wäre ja sonst auch sinnlos). Die Instruktion sagt auch nicht, daß die Gläubigen keine Gruppe unterstützen dürfen, die die Einführung der Neuen Messe für pastoral unklug oder wenig sinnvoll halten. Die Instruktion sagt auch nicht, daß die Gläubigen keine Gruppe unterstützen dürfen, die nur die gregorianische Messe feiern. Die Instruktion sagt auch nicht, daß die Gläubigen keine Gruppe unterstützen dürfen, die Probleme mit einigen Aussagen des 2. Vatikanums, deren Rezeptionsgeschichte, Auslegung oder gar der Frage des Sinns oder Unsinns des Konzils stellen. Nein, es muß lediglich die GÜLTIGKEIT der neuen Messe, das heißt einer (eher selten angetroffenen) nach den Büchern ordentlich gefeierten Messe im Novus Ordo anerkannt werden UND der Primat des Papstes. Letzteren haben die Piusbrüder offiziell (im Grundsatz) anerkannt und bekräftigen sie in jedem Hochgebet - trotz ihrer weiterhin unbestreitbaren mangelnden Disziplin und irregulärer Situation. Für die Behauptung, die FSSPX bestreite grundsätzlich die Gültigkeit einer korrekten neuen Messe, fehlt jede Grundlage - dennoch wird dieser Passus es den Gläubigen schwer machen, gegenüber unwilligen Bischöfen und Pfarrern mit ihre Wunsch durchzudringen.
Leider.


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 studiosus 13. Mai 2011 

@ Gandalf

Sehe ich eigentlich auch so...ich wuerde sogar soweit gehen zu sagen: weder Summ. Pont. noch die jetzige Instructio waeren je noetig gewesen, wenn die Bischoefe seit 1988 in der \"mens papae\" gehandelt haetten. Es ist wenig \"Neues\" eigentlich enthalkten, auch in SP, nur sind beide Dokumente eben noetig geworden um einzufordern was Recht ens war und ist...


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 Barbara Wenz 13. Mai 2011 

Die deutschen Liturgiewissenschaftler regen sich

ziemlich über die Instruktion auf lt. KNA-Meldung - also hat der Hl. Vater mal wieder alles richtig gemacht ...


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 Barbara Wenz 13. Mai 2011 

@Jolie

Es entsteht jedenfalls ein ziemlich ulkiger Effekt, wenn man an dieser Stelle hier:
\"Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.\"
die Wörter ordinaria und extraordinaria gegeneinander austauscht.


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 Wolpertinger 13. Mai 2011 
 

Deutschnationale Zwangskirchensteuergemeinschaft

\"Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.\"

Das trifft auf die Piusbrüder NICHT zu.
Die Gültigkeit der Neuen Messe stellt wohl keiner in Frage.
Doch ich muß diese dann doch nicht gleich feiern.
Die Petrusbruderschaft, Institut Philipp Neri, Institut Christus König feiern doch auch keine Neuen Messen -zum Glück!!!

Der Papst wird bei der Piusbruderschaft wohl weit mehr anerkannt als in der Zwangskirchensteuergemeinschaft!

Von Mainz ist Rom unerreichbar

Da ist Wittenberg viel viel näher

Und was juckt es einen Kardinal, der gelernt hat mit Texten umzugehen, was der Papst sagt??ß
Der Papst wird schon keine Panzer nach Mainz schicken

Im Endeffekt können sich die UNTREUEN Bischöfe ALLES erlauben, denn es ist in der deutschnationalen Lehmann-Kirche ja keiner da, welcher den Willen des papstes umsetzen kann

Der Graben zwischen Rom und Deutschland wird immer größer!


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 Willigis 13. Mai 2011 
 

Auch nach dieser Ausführungsbestimmung,

ist der Antrag auf Feier der Messe in der außerordentlichen Form davon abhängig, dass auch ein Priester dafür bereitsteht. Eine Verpflichtung der Bischöfe, Geistliche aus den altrituellen Instituten einzusetzen besteht nicht. Es würde mich auch wundern, wenn Ecclesia Dei derartiges im Fall eines Rekurses anordnen würde.


1
 
 Stella_Maris 13. Mai 2011 

Halleluja!

Das sind wirklich gute Nachrichten.
Ich hoffe daß diese Ausführungsbestimmungen
das liturgische Verständnis und die Wahrnehmung der Schönheit der \"alten Messe\"
verstärkt fördern werden.
Benedikt XVI. sei dank!!


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 wolfgangstuttgart 13. Mai 2011 

@proelio

\"Man beachte, dass für das Einfordern von Hl. Messen in der forma extraordinaria keine Mindestanzahl von Gläubigen mehr erforderlich ist.
Dann mal auf zum Ortsbischof...\"

Nein. Wie ich den Text verstehe, kann man jetzt einfach z.B. zum Pfarrer einer Gemeinde gehen - die Genehmigung durch den Bischof scheint überflüssig:

\"Für den Fall, dass ein Priester mit einigen Personen gelegentlich in eine Pfarrkirche oder in ein Oratorium kommt, um in der forma extraordinaria nach Art. 2 und 4 des Motu proprio Summorum Pontificum zu zelebrieren, soll der Pfarrer, der Kirchenrektor oder der für eine Kirche verantwortliche Priester diese Feier zulassen, wobei freilich die Erfordernisse der regulär festgelegten Gottesdienstordnung in der jeweiligen Kirche zu beachten sind.\"

Der erwähnte Art.2 des Motu Proprio Summorum Pontificum sagt unter anderem:
\"Für eine solche Feier nach dem einen oder dem anderen Messbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius.\"

Nochmal: \"benötigt der Priester keine Erlaubnis\"

Oder hab ich etwas übersehen?

www.kathpedia.com/index.php?title=Summorum_Pontificum_%28Wortlaut%29


1
 
 Gandalf 13. Mai 2011 

Ermahnung für manche Ortsbischöfe?

Das ist doch eine indirekte Ermahnung an manche Ortsbischöfe: \"Nach dem Codex des kanonischen Rechtes müssen die Diözesanbischöfe über das gottesdienstliche Leben wachen, damit das Wohl der Gläubigen gesichert ist und in ihrer Diözese alles sich in Ruhe, Würde und Frieden vollzieht. (5) Sie sollen dabei stets der Gesinnung (mens) des Papstes folgen, die im Motu proprio Summorum Pontificum klar zum Ausdruck kommt. (6) Im Fall von Auseinandersetzungen oder begründeten Zweifeln über gottesdienstliche Feiern in der forma extraordinaria wird die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei entscheiden.\"

Oder was meint ihr dazu?


1
 
 jolie 13. Mai 2011 

ich sehe das auch so,

dass dieser passus gegen pius X gerichtet ist.
das problem ist aber:
nicht nur die piusbruderschaft lässt sich vom papst in wichtigen fragen nicht reinreden.
da gibts auch andere, die so verfahren.
nur machen die das etwas geschickter....

pfarrer-jolie.blogspot.com/2010/07/ecclesia-in-europa-quo-vadis-teil-iii.html


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 Barbara Wenz 13. Mai 2011 

@Gandalf

Aber die FSSPX feiert doch sowieso nur Alte Messe und muss deswegen ja gar nicht lange rumfragen, und ist im Übrigen ja noch im Dialog mit Rom - es geht doch um die (ganz normalen - in Anführungszeichen natürlich) Gläubigen, die die Alte Messe in ihrer Gemeinde erbitten wollen?


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 st.michael 13. Mai 2011 
 

Wer hält dagegen..................Topp die Wette gilt !

Ich wette, das im Bistum Mainz und Freiburg diese Instruktion nicht ankommen wird, bzw. so kommentiert wird, das sich eigentlich nichts geändert hat und Rom mit dieser Instruktion die Alte Messe verboten hat.
Man dankt wortgewaltug für die Hilfe im Kampf gegen die Piusbrüder und erklärt, das man so weiterverfährt wie bisher.
Gleichzeitig kämpft man weiter, dank der Instruktion, für die Abschaffung des Zölibats und für die Frauenordination.
Das glauben Sie nicht, na dann bitt mal genau hinhören.


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 kreuz 13. Mai 2011 

den Absatz den Gandalf grad zitiert hat

finde ich ebenfalls sehr wichtig.

die alte Form ist für viele sicher eine gewünschte Bereicherung.

allein praktiziert, in Ablehnung der Messe und der Päpste nach dem II. Vatikanum, wäre (ist) es einfach nur scheinheilig.


4
 
 proelio 13. Mai 2011 
 

Keine Mindestanzahl

Man beachte, dass für das Einfordern von Hl. Messen in der forma extraordinaria keine Mindestanzahl von Gläubigen mehr erforderlich ist.
Dann mal auf zum Ortsbischof...


3
 
 Gandalf 13. Mai 2011 

Das finde ich sehr wichtig!

\"Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.\"

Da wird die Piusbruderschaft durchaus ein Problem damit haben.


6
 
 Legolas 13. Mai 2011 

Es lebe

die Alte Messe!!!!


3
 
 Dottrina 13. Mai 2011 
 

Deo Gratias!!

Suuuuuuuuuuper!!! Danke, Heiliger Vater!


2
 
 Petrus Canisius 13. Mai 2011 
 

in Ewigkeit

Amen


2
 
 RömischerRömer 13. Mai 2011 
 

Gut ist...

... dass der Papst nochmal deutlich macht, dass die Anhänger des außerordentlichen Ritus den gewöhnlichen Ritus nicht ablehnen, hinterfragen oder gar bekämpfen dürfen. Eine deutliche Breitseite gegen die Priesterbrudschaft St. Pius.


7
 
 nemrod 13. Mai 2011 
 

Na, jetzt wirds in dem einen oder anderen Bistum lustig werden ;-)


3
 
 Guiseppe 13. Mai 2011 
 

Laudetur ...

... Jesus Christus!


3
 

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