
Seligsprechung von Kardinal Newman - Wunder anerkannt27. April 2009 in Weltkirche, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die vatikanische Medizinerkomission hat offensichtlich das notwendige Wunder anerkannt - Damit könnte die Seligsprechung in den nächsten Monaten erfolgen
London (kath.net) Die Seligsprechung von Kardinal John Henry Newman hat jetzt offensichtlich die entscheidende Hürde genommen. Die vatikanische Medizinerkomission hat offensichtlich das notwendige Wunder anerkannt wie die Zeitung "The Catholic Herald" berichtet. Allerdings fehlt noch die Zustimmung der zuständigen Heiligsprechungskongregation, die aber mit großer Wahrscheinlichkeit kommen werde. Bei dem Wunder handelt sich sich um den Fall des 69-jährigen Diakons Jack Sullivan aus Boston (USA). Sullivan litt jahrelang unter schweren Rückenmarksleiden und konnte nicht mehr gehen. Nach einer Anrufung von Kardinal Newman konnte er am 15. August 2001 den Rollstuhl wieder verlassen und gehen. Die Seligsprechung von Newman könnte daher in den nächsten Monaten erfolgen. 
Kardinal Newman starb am 11. August 1890 im Oratorium von Birmingham. Am 22. Jänner 1991 wurden seine heroischen Tugenden proklamiert und er als ehrwürdig bezeichnet. Schon 2001 hatte Papst Johannes Paul II. seine Hoffnung auf eine baldige Seligsprechung des Kardinals bekanntgegeben. "Lasst uns beten, dass bald die Zeit komme, in der die Kirche offiziell und öffentlich die beispielhafte Heiligkeit von Kardinal John Henry Newman verkünden kann, einem der besonderen und berühmtesten Meister der englischen Spiritualität." Kardinal Newman
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |