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| ![]() Endfassung der neuen Statuten des Opus Dei im Vatikan eingereichtvor 16 Stunden in Weltkirche, keine Lesermeinung Vereinigung kommt damit Aufgabe nach, die Papst Franziskus 2022 mit eigenem Kirchengesetz vorgegeben hat Vatikanstadt (kath.net/KAP) Nach drei Jahren Vorarbeit hat die katholische Vereinigung Opus Dei ihre neuen Statuten im Vatikan zur Prüfung eingereicht. Dies geht aus einer Mitteilung des Opus-Dei-Leiters Fernando Ocáriz vom Mittwoch hervor. Demnach folgt die katholische Sonderorganisation mit diesem Schritt den Anweisungen, die Papst Franziskus (2013-2025) dem Opus Dei bereits 2022 in einem Kirchengesetz (Motu Proprio) mit dem Titel "Ad charisma tuendum" vorgegeben hatte. Der damalige Papst hatte dem weltweit tätigen Opus Dei einschneidende innere Reformen verordnet. Betroffen ist auch die Stellung des Leiters, der von den Mitgliedern bislang als "Vater" verehrt wurde und dessen Funktion lange mit einem Bischofsamt verbunden war. Er muss seither dem Vatikan jährlich einen Bericht über die Arbeit der Organisation vorlegen. Bereits eine Woche nach seiner Wahl zum Papst hatte Leo XIV. Prälat Ocariz im Vatikan empfangen und sich nach dem Stand der Statuten-Reform erkundigt. In seiner Mitteilung betonte der spanische Geistliche nun, dass der Prozess auch deshalb so lange gedauert habe, weil man die im Frühjahr geplanten internen Abschlussberatungen nach dem Tod von Papst Franziskus zunächst vertagt habe. Das Opus Dei ("Werk Gottes") wurde 1928 vom später heiliggesprochenen spanischen Priester Josemaria Escriva de Balaguer (1902-1975) als katholische Laienbewegung gegründet. Der weibliche Zweig wurde 1930 ins Leben gerufen. Die Mitglieder des Opus Dei sind gehalten, die Gesellschaft durch ein konsequent christliches Leben zu prägen. Das Opus Dei ist derzeit in 68 Ländern tätig. Von den aktuellen 94.450 Mitgliedern sind 98 Prozent Laien und zwei Prozent Priester. Es gibt unter den Mitgliedern mehr Frauen (60 Prozent) als Männer (40 Prozent). 74 Prozent der Mitglieder sind verheiratet, 26 Prozent leben zölibatär. Das Opus Dei unterhält mehrere Hochschulen, darunter die Päpstliche Universität Santa Croce in Rom. Papst Johannes Paul II. gewährte der Vereinigung 1982 die damals neue Rechtsform einer "Personalprälatur" mit gewissen Sonderrechten in der katholischen Kirche. Diese nahm Papst Franziskus durch eine Änderung im Kirchenrecht teilweise zurück. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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