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| ![]() Nach Feiertagsverschiebung keine erneute Pflicht zum Kirchgang30. Jänner 2025 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Kirchgang ist für Katholiken an Sonntagen und hohen kirchlichen Feiertagen Pflicht - Was passiert, wenn ein "gebotener Feiertag" auf einen Sonntag fällt und deshalb von einer Bischofskonferenz verschoben wird, hat der Vatikan nun entschieden Vatikanstadt (kath.net/KAP) Wenn ein hoher kirchlicher Feiertag in einem Land ausnahmsweise verschoben wird, weil er zum Beispiel auf einen Sonntag fällt, dann ist der Kirchgang am Ersatztag nicht verpflichtend. Das hat das Vatikan-Dikasterium für Gottesdienste und Sakramentenordnung entschieden und in einer offiziellen Note mitgeteilt. Das Dokument wurde bereits am 23. Jänner von Kardinal Arthur Roche unterzeichnet und wurde jetzt bekannt. In dem Text wird dargelegt, dass es durch das Nebeneinander von beweglichen (vom Osterdatum abhängigen) und nicht beweglichen (also stets am selben Datum begangenen) Feiertagen in manchen Jahren zu kirchlichen "Doppelbelegungen" eines Tages kommen kann. In diesem Fall sei immer der höherrangige Feiertag zu begehen. Wenn ein Bischof oder eine Bischofskonferenz entscheidet, den dadurch entfallenden kirchlich "gebotenen Feiertag" auf einen anderen Tag zu verlegen, dann entfalle die Verpflichtung zum Kirchgang an diesem "Ersatz-Tag". Anlass der vatikanischen Note war eine Entscheidung der katholischen Bischöfe in den USA. Sie hatten im vergangenen Jahr für die Gläubigen in den Vereinigten Staaten den gebotenen Feiertag der Unbefleckten Empfängnis Mariens vom 8. Dezember auf den Folgetag verlegt, weil der Marien-Feiertag 2024 mit dem Zweiten Adventsonntag zusammenfiel. Sie hatten damals auch den Ersatztag zu einem kirchlich gebotenen Feiertag erklärt, sodass US-amerikanische Katholiken gehalten waren, an beiden Tagen zur Messe zu gehen. Katholiken, die an einem Sonntag oder einem gebotenen kirchlichen Feiertag ohne ernsthafte Hindernisgründe nicht an einer Eucharistiefeier teilnehmen, begehen eine Sünde. In Österreich und vielen anderen Ländern hatten die Bischöfe die sogenannte Sonntagspflicht im Zuge der Corona-Pandemie vorübergehend aufgehoben. Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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