Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  2. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  3. Voll in die Falle getappt
  4. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  5. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  6. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  7. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  8. Die große Täuschung
  9. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  10. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  11. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  12. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  13. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  14. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  15. Wann sind wir zu Gottes Chefs geworden?

Nach Feiertagsverschiebung keine erneute Pflicht zum Kirchgang

30. Jänner 2025 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kirchgang ist für Katholiken an Sonntagen und hohen kirchlichen Feiertagen Pflicht - Was passiert, wenn ein "gebotener Feiertag" auf einen Sonntag fällt und deshalb von einer Bischofskonferenz verschoben wird, hat der Vatikan nun entschieden


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Wenn ein hoher kirchlicher Feiertag in einem Land ausnahmsweise verschoben wird, weil er zum Beispiel auf einen Sonntag fällt, dann ist der Kirchgang am Ersatztag nicht verpflichtend. Das hat das Vatikan-Dikasterium für Gottesdienste und Sakramentenordnung entschieden und in einer offiziellen Note mitgeteilt. Das Dokument wurde bereits am 23. Jänner von Kardinal Arthur Roche unterzeichnet und wurde jetzt bekannt.

In dem Text wird dargelegt, dass es durch das Nebeneinander von beweglichen (vom Osterdatum abhängigen) und nicht beweglichen (also stets am selben Datum begangenen) Feiertagen in manchen Jahren zu kirchlichen "Doppelbelegungen" eines Tages kommen kann. In diesem Fall sei immer der höherrangige Feiertag zu begehen.


Wenn ein Bischof oder eine Bischofskonferenz entscheidet, den dadurch entfallenden kirchlich "gebotenen Feiertag" auf einen anderen Tag zu verlegen, dann entfalle die Verpflichtung zum Kirchgang an diesem "Ersatz-Tag".

Anlass der vatikanischen Note war eine Entscheidung der katholischen Bischöfe in den USA. Sie hatten im vergangenen Jahr für die Gläubigen in den Vereinigten Staaten den gebotenen Feiertag der Unbefleckten Empfängnis Mariens vom 8. Dezember auf den Folgetag verlegt, weil der Marien-Feiertag 2024 mit dem Zweiten Adventsonntag zusammenfiel. Sie hatten damals auch den Ersatztag zu einem kirchlich gebotenen Feiertag erklärt, sodass US-amerikanische Katholiken gehalten waren, an beiden Tagen zur Messe zu gehen.

Katholiken, die an einem Sonntag oder einem gebotenen kirchlichen Feiertag ohne ernsthafte Hindernisgründe nicht an einer Eucharistiefeier teilnehmen, begehen eine Sünde. In Österreich und vielen anderen Ländern hatten die Bischöfe die sogenannte Sonntagspflicht im Zuge der Corona-Pandemie vorübergehend aufgehoben.

Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  6. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  7. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  8. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  9. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  10. Die große Täuschung
  11. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  12. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  13. Die Kirche – nicht nur – im deutschsprachigen Raum: «the big picture»
  14. Islamismusforscherin Schröter: „Tja, liebe Freunde, was glaubt ihr eigentlich, was die Scharia ist?“
  15. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz