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| ![]() Papst: Ich habe nach uneinsichtiger Vergewaltigungsbeichte keine Absolution erteilt15. Jänner 2025 in Chronik, 11 Lesermeinungen Auch die Barmherzigkeit von Papst Franziskus hat ihre Grenzen - Zwar fordert er oft von Priestern, in der Beichte alle Sünden zu vergeben, doch ein einziges Mal hat er es selbst nicht getan Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die Vergewaltigung eines Dienstmädchens war die einzige Sünde, für die der heutige Papst einst als Beichtvater in Argentinien keine Absolution erteilen konnte. In seiner am Dienstag veröffentlichten Autobiografie "Hoffe" erzählt Papst Franziskus von einem Anwalt, der in Buenos Aires in seinen Beichtstuhl kam: "In hochmütigem Tonfall begann er, mir lauter Bagatellen zu erzählen. Um dann von einem Augenblick auf den anderen und im selben saloppen Tonfall zu gestehen, dass er das Dienstmädchen vergewaltigt hatte." Laut Franziskus sagte ihm der Mann: "Leute wie die sind ohnehin für alles da. Sie sind nicht wie wir." Auf weitere Nachfragen habe der Beichtende empört reagiert und sei weggegangen. Dies sei das einzige Mal in über 50 Jahren Priesteramt gewesen, dass er die Absolution nicht habe erteilen können, so der Papst. Vergebt alles, alles, alles! Die Absolution ist die Vergebung der Sünden, die ein Mensch in der Beichte dem Priester eingesteht. Diese Lossprechung durch den Priester ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu zählen echte Reue, klares Bekenntnis und eine angemessene Buße. Regelmäßig fordert Papst Franziskus von katholischen Priestern, bei der Beichte nicht allzu kritisch zu sein und Beichtende von allen Sünden freizusprechen. "Das Sakrament der Buße ist nicht da, um zu quälen, sondern um Frieden zu geben", sagte der Papst 2023 bei einem Treffen mit Priestern in Rom. "Vergebt alles, alles, alles!" Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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