Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
  2. Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
  3. Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
  4. "Die Macht der Dummheit"
  5. Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
  6. „Sind wir noch katholisch?“
  7. Papst Leo XIV. baut Regierung des Vatikanstaats um
  8. Die Polarisierung unserer Gesellschaft, und was dagegen unternommen werden kann.
  9. „Die Kirche hat ihre Mitglieder nie anhand ihrer Libido identifiziert“
  10. Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
  11. Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
  12. ‚Trump hat eine realistische Chance als großer Held aus der Geschichte herauszugehen‘
  13. Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
  14. Papst Leo XIV. empfängt am 23. Oktober den britischen König Charles III.
  15. Staatsanwälte prüfen Beiträge der Linksjugend Hannover zum Mord an Charlie Kirk

Deutsches Theologengeschwurbel - Theologe möchte Sonntagspflicht ohne Eucharistie

23. Oktober 2024 in Weltkirche, 24 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Erfurter Theologe Kranemann kritisierte die "Engführung" der Sonntagspflicht mit der Hl. Eucharistie und möchte mehr "Vielfalt" - Der Theologie widerspricht damit dem Kirchenrecht und


Erfurt (kath.net/rn)
Neues aus "deutschen Theologieküche": Der Erfurter Theologe Benedikt Kranemann kritisierte gegenüber einem deutschen Online-Portal der Bischofskonferenz die "Engführung" der Sonntagspflicht mit der Hl. Eucharistie. Er möchte eine "größere Offenheit" und eine offenere "Interpretation" von "Sonntagsliturgie". Gemeint ist damit eine "andere Liturgie", wo seiner Meinung nach am Sonntag keine "Eucharistie" gefeiert werden könne. Auch damit sei laut Kranemann die "Sonntagspflicht" erfüllt. Gemeint sind damit vor allem die Wortgottesdienste, die bewusst von manchen Diözesen regelrecht gepusht werden, um Laien sozusagen an die "Front" zu bringen. Gleichzeitig nehmen laut Rückmeldungen von Priestern in deutschen Diözesen die Beschwerden von älteren Priestern zu, die von den Verantwortlichen ausgegrenzt werden und bewusst nicht ersucht werden, am Sonntag eine Hl. Messe in der Pfarre zu feiern - -dem Vernehmen nach sind teilweise offenbar sogar emeritierte Weihbischöfe davon betroffen. kath.net liegen einige Rückmeldungen von Pfarreien vor, wo am Sonntag die Pastoralassistentin einen Wortgottesdienst feiern dürfe, der Priester, der in Pfarre lebt, aber keine Hl. Messe anbieten könne. Kranemann meint dann noch wörtlich: "Wenn man sie stark priesterzentriert denkt, wird vor allem und ausschließlich die Eucharistie betont." Kranemann möchte unbedingt "Vielfalt" fördern. 


Im Kirchenrecht der katholischen Kirche heißt es zu dem Thema im Can. 1247 ganz klar: "Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern."

Auch im Katechismus der katholischen Kirche ist das Sonntagsgebot ein wichtiges Thema:

"2180 Eines der Kirchengebote bestimmt das Gesetz des Herrn genauer: „Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet" (CIC, can. 1247). „Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird" (CIC, can. 1248, § 1).

2181 Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. CIC, can. 1245]. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde."

Im Katechismus selbst wird auch auf das Thema eingegangen, wenn Jemand wirklich keine Möglichkeit zur Teilnahme an einer Sonntagsmesse hat. Dazu heißt es im §§ 2183 „Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, daß die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder daß sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen" (CIC, can. 1248, § 2).

 

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
  2. "Die Macht der Dummheit"
  3. Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
  4. Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
  5. Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
  6. „Die Kirche hat ihre Mitglieder nie anhand ihrer Libido identifiziert“
  7. Papst Leo XIV. baut Regierung des Vatikanstaats um
  8. Island-Reise - Sommer 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  9. Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
  10. Frankreich: Trappisten übergeben ihre Abtei an die Benediktiner von Barroux
  11. Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
  12. „Sind wir noch katholisch?“
  13. Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
  14. Bea, versteck ihn nicht, das sind die schönsten Perlen der Welt!
  15. Leo XIV. segnete „Deutschland dankt Maria“-Madonna auf dem Petersplatz

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz