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Mehrfach verurteilter Syrer reißt Rentner Kreuz ab

17. September 2024 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Der 27-jährige Mann ist derzeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Er war bereits mehrmals wegen Gewaltverbrechen im Gefängnis.


Gera (kath.net/jg)
Der syrische Intensivtäter Rasem A. (27) hat Anfang Juni einem 79-jährigen Rentner ein Christus-Kreuz vom Hals gerissen. Er wurde verhaftet, allerdings bald wieder freigelassen und schlug später mehrere Menschen nieder. FOCUS online liegt die Strafakte des mutmaßlichen Täters vor, der bereits mehrmals im Gefängnis saß. A. kam 2015 nach Deutschland.

Der Angriff auf den Rentner ereignete sich bereits am 5. Juni 2024. Bei dem Kreuz handelt es sich um einen silbernen Anhänger im Wert von etwa 250 Euro. Nachdem er ihm das Kreuz abgerissen hatte, soll A. dem Rentner ins Gesicht geschlagen haben. Der Mann trug eine blutende Wunde davon. Laut einem Ermittler habe es sich dabei um einen „Blitzangriff“ gehandelt, der völlig unvermittelt geschah.


Das Motiv für die Tat liegt laut der Staatsanwaltschaft Gera im religiösen Bereich. Offenbar fühlte A. sich durch einen zweiten Anhänger, den der Mann um den Hals trug, in seinen religiösen Empfindungen beeinträchtigt. Weitere Angaben machte der mutmaßliche Täter nicht.

Die Polizei nahm den Syrer kurz nach dem Angriff in der Nähe des Tatorts fest und brachte ihn zur Haftprüfung ins Gericht. Dort wurde er jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine Inhaftierung sei „mangels gesetzlicher Voraussetzungen“ nicht möglich gewesen, gab die Polizei bekannt.

Nur zwei Tage später verübte A. erneut Angriffe im Stadtzentrum von Gera. Er prügelte auf insgesamt neun Personen ein, einige davon waren Rentner. Die Opfer erlitten zum Teil schwere Verletzungen und mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Als die Polizisten ihn festnehmen wollten, wehrte A. sich.

Nach diesen Angriffen wurde A. von einem Haftrichter in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Mittlerweile ist er „vorläufig“ in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Gera hat eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren erstellt, die sie Ende August 2024 beim Landgericht eingereicht hat. Die Behörde möchte prüfen, ob A. dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Mit der Antragsschrift wird ihm vorsätzliche Körperverletzung in 15 Fällen vorgeworfen.

A. ist unter anderem wegen mehrerer Gewalttaten polizei- und justizbekannt. FOCUS online hat seine Strafakte veröffentlicht:

- 2017, Landgericht Gera, mehrfache gefährliche Körperverletzung, zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe. A. war damals noch minderjährig.

- 2019 Amtsgericht Gera, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und weitere Straftaten, zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, vollständige Verbüßung.

- 2022, Amtsgericht Gera, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfache Körperverletzung, ein Jahr Freiheitsstrafe, vollständige Verbüßung.

Ob die Ausländerbehörde in Gera versucht hat, A. wegen mehrfacher Verurteilung in dessen Heimat abzuschieben, ist derzeit nicht bekannt.

 

Foto: Symbolbild

 


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Lesermeinungen

 Versusdeum 17. September 2024 
 

Die einen sind fast immer "unzurechnungsfähig",

und die anderen sind es selbst dann nicht, wenn sie in einem "Manifest" im Wahn darüber phantasieren, in der Zeit zurückzureisen, um ganze Völker auszulöschen (Hanau). Doch trotz dieser (und vieler anderer) Maßnahmen zur Aufhübschung der Statistiken belegen die offiziellen Zahlen des BKA immer eindeutiger, von welcher Seite die weitaus größere Gefahr ausgeht. Ein Tipp: Frau Phaser liegt falsch.


2
 
 SalvatoreMio 17. September 2024 
 

Anerkennung bei islamistischen Regimen

@Kleine Maus! Wer weiß, vielleicht haben Sie Recht. Aber zunächst fragt sich, welche Nation ein "Islamistisches Regime" wäre? Offiziell wahrscheinlich keine. Auch z. B. Syrien ist nicht islamistisch. Die Islamisten "geistern allerdings überall herum" und terrorisieren, wo sie können und wo man sie nicht so leicht erwischt - gerne in Afrika! Als Osama bin Laden durch die USA umgebracht wurde, prophezeiten erboste Muslime, dass er sich "rächen würde durch viele andere Muslime" (ausgedrückt nach meiner eigenen Version), und das ist eingetreten.


2
 
 Kleine Maus 17. September 2024 
 

"Diese Leute gehören dorthin, woher sie gekommen sind - egal, was ihnen dort blüht!

schreibt SalvatoreMio zurecht.... aber was ist, wenn ihnen dort auch noch Anerkennung "blüht"? Bei islamistischen Regimen wäre das doch denkbar.


2
 
 lakota 17. September 2024 
 

Wie lange dürfen solche Typen

noch weitermachen??
Bis sie jemanden umbringen?

Und sich dann wundern wenn immer mehr die AfD wählen.


4
 
 Schillerlocke 17. September 2024 
 

Es muss doch klar sein,

dass solch ein übergriffiger Typ sofort ausgeschafft gehört. Das ist doch offensichtlich, dass der einen Dachschaden hat. Aber das gilt ja für alle Fanatiker. Selbst wenn er nicht schuldfähig sein sollte, ist es nicht die Pflicht europäischer Staaten, solche psychotischen Leute hierzulande zu verwahren.


4
 
 SalvatoreMio 17. September 2024 
 

Gastfreundschaft von aufnahmebereiten Ländern

Mir ist es völlig unbegreiflich, wie Gastgeberländer - seien es Italien, Deutschland oder Dänemark usw. Asylsuchende aufnehmen, sie beköstigen, ihnen ein warmes Bett geben, Kleidung und mehr, und als Dank werden Bürger der Gastgeberländer von einigen angegriffen, beleidigt oder gar ermordet usw. - Wer in der Fremde Schutz sucht, ist des Schutzes nicht würdig, wenn er selber terrorisiert! Diese Leute gehören dorthin, woher sie gekommen sind - egal, was ihnen dort blüht! - Das ist doch logisch, warum kapieren die Gesetzgeber das nicht?


9
 
 Jothekieker 17. September 2024 
 

Notausgang Psychiatrie?

Wenn jemand aus diesem Kulturkreis strafrechtlich relevant auffällt, fallen häufig die Begriffe "traumatisiert" oder "psychisch krank".
Mir ist das etwas zu häufig.


7
 

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