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Hartl: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und das Dilemma Abtreibung

4. Juni 2024 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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Augsburger Theologe: Im deutschen Grundgesetz gibt es keine Einschränkungen, dass gesagt wird: „Nur die Würde des Menschen mit gewissen Hautfarben, gewissem Gewicht oder auch mit gewissem Alter ist unantastbar“ - Mit VIDEO


Augsburg (kath.net/pl) Mit der Diskussion rund um die Abtreibung setzt sich der bekannte Augsburger Theologe und Philosoph Johannes Hartl in einem Erklärvideo auseinander. Er reflektiert die Wichtigkeit der Selbstbestimmung der Frau, die bei einer ungewollten Schwangerschaft allerdings mit einem zweiten wichtigen Recht konfrontiert wird, dem Recht auf Leben. Er diskutiert verschiedene Aspekte, bsp. die Fragen, ob Abtreibung bei schwerer Gesundheitsgefährdung oder bei Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung erlaubt sein sollte, ebenso bei Diagnosen von Behinderung beim ungeborenen Kind. Ebenso setzt er sich mit der Rechtslage in Deutschland zur Abtreibung auseinander und mit der Frage, ob er sich als Mann überhaupt zur Frage der Abtreibung äußern sollte. Abtreibung sei, so betont Hartl, eine Form der „Altersdiskriminierung“, denn sie bedeute de facto: in einem gewissen Alter ist es okay, getötet zu werden.


Foto © Johannes Hartl/Screenshot

Das Video in voller Länge: Abtreibung: Menschenrecht oder Menschenrechtsverletzung? | Hartls Senf #19


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Lesermeinungen

 Child of Teresa 6. Juni 2024 
 

Guter Vortrag von Johannes Hartl, aber... (3/3)

....überhaupt keines Strafrechtes mehr bedarf. Das aber ist ein idealistischer Irrtum.

-Ende-


0
 
 Child of Teresa 6. Juni 2024 
 

Guter Vortrag von Johannes Hartl, aber... (2/3)

"Es gehört zu den Menschenrechten, dass das Recht eines Menschen (hier des ungeborenen Kindes) nicht vom Gewissensurteil eines anderen Menschen (hier der schwangeren Frau) abhängig gemacht wird. Über die Frage zum Beispiel, ob ungeborene Kinder etwas Schutzwürdiges sind, kann man diskutieren, wenngleich die Verfassung unseres Landes die Frage bejaht. Unsinning aber ist der Slogan, es sei dies eine Frage, die irgendwelche Menschen in ihrem Gewissen zu entscheiden hätten. Denn entweder gibt es gar kein Lebensrecht von Ungeborenen, dann braucht man das Gewissen nicht zu bemühen, o. es gibt ein solches Recht, dann kann es nicht zur Disposition des Gewissens anderer Menschen gestellt werden."

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Hartl ist kein Abtreibungsaktivist, im Gegenteil. Aber er glaubt mit einem guten Vortrag (und seine Vortrag ist sogar sehr gut) alle Frauen im Schwangerschaftskonflikt auf seine Seite ziehen zu können, so dass es ... (s. Teil 3)


0
 
 Child of Teresa 6. Juni 2024 
 

Guter Vortrag von Johannes Hartl, aber... (1/2)

Das Video in der Reihe "Hartls Senf" ist absolut empfehlenswert und ich bin @Gandalf dankbar, dass er es der kath.net-Community zur Verfügung gestellt hat. Erst so habe ich es überhaupt wahrgenommen.

Man muss aber auch sagen: Johannes Hartl vertritt hier in letzter Konsequenz eine, juristisch betrachtet, vollkommene Legalisierung der Abtreibung, wo ich absolut nicht mitgehen kann und was hier auf kath.net sicher ebenfalls abgelehnt wird.

Auch folgt er der Linie des ZdK-Vereins Donum Vitae, die von einer falschen Anwendung der Kategorie des Gewissens ausgeht und besagt: wenn eine Frau sich in ihrem Gewissen für eine Abtreibung entschieden hat, dann muss auch ihr Umfeld diese Entscheidung akzeptieren und darf sie nicht mehr hinterfragen.

Der Philosoph Robert Spaemann hat diesen ethischen Fehlschluss in seinem Buch "Moralische Grundbegriffe" wie folgt widerlegt:

(s. Teil 2)


0
 
 matthieu 4. Juni 2024 
 

Created equal

In den USA heißt es "All men are created equal". Nicht "born". Da stimmt es also noch.


1
 
 Norbert Sch?necker 4. Juni 2024 

Ein Problem der UNO-Menschenrechtserklärung

Ein Problem ist gleich der erste Satz des erstens Artikels der UNO-Menschenrechtserklärung. Da heißt es nämlich:

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren."

Wünschenswert wäre es, das Wort"geboren" durch "gezeugt" zu ersetzen. Nach der derzeitigen Formulierung treten die Menschenrechte der UNO-Deklaration nämlich erst mit der Geburt in Kraft. Und das ist fatal.
Eine umformulierung ist derzeit leider praktisch aussichtslos.


1
 
 Uwe Lay 4. Juni 2024 
 

Menschenrechte und Guillotine

Die Menschenrechte sind in der Französischen Revolution in antichristlicher und antikirchlicher Intention verfaßt worden als Surrogat für die Gebote Gottes. Wundert es da, daß nun Feministin das Menschenrecht auf die Kindestötung im Mutterleibe fordern,war die erste Tat der Menschenrechte doch die Guillotine.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


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