4. Juni 2024 in Prolife
Augsburger Theologe: Im deutschen Grundgesetz gibt es keine Einschränkungen, dass gesagt wird: „Nur die Würde des Menschen mit gewissen Hautfarben, gewissem Gewicht oder auch mit gewissem Alter ist unantastbar“ - Mit VIDEO
Augsburg (kath.net/pl) Mit der Diskussion rund um die Abtreibung setzt sich der bekannte Augsburger Theologe und Philosoph Johannes Hartl in einem Erklärvideo auseinander. Er reflektiert die Wichtigkeit der Selbstbestimmung der Frau, die bei einer ungewollten Schwangerschaft allerdings mit einem zweiten wichtigen Recht konfrontiert wird, dem Recht auf Leben. Er diskutiert verschiedene Aspekte, bsp. die Fragen, ob Abtreibung bei schwerer Gesundheitsgefährdung oder bei Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung erlaubt sein sollte, ebenso bei Diagnosen von Behinderung beim ungeborenen Kind. Ebenso setzt er sich mit der Rechtslage in Deutschland zur Abtreibung auseinander und mit der Frage, ob er sich als Mann überhaupt zur Frage der Abtreibung äußern sollte. Abtreibung sei, so betont Hartl, eine Form der „Altersdiskriminierung“, denn sie bedeute de facto: in einem gewissen Alter ist es okay, getötet zu werden.
Foto © Johannes Hartl/Screenshot
Das Video in voller Länge: Abtreibung: Menschenrecht oder Menschenrechtsverletzung? | Hartls Senf #19
© 2024 www.kath.net