Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Mitwirkung der seligen Jungfrau Maria an der Erlösung
  2. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  3. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  4. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  5. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  6. Papst verkündet neuen Friedensappell der Weltreligionen in Assisi
  7. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  8. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  9. Forscher sprechen von neuen Beweisen für möglichen Fundort der Arche Noah
  10. Was auch immer Synodalität sein soll
  11. Wir können NICHT schweigen!
  12. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  13. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  14. Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'
  15. Der „Hirt des Hermas“: Als ein frühchristliches Erbauungsbuch hoch im Kurs stand

Haben Ungeborene Grundrechte? Diskussion um die Verfassung von Florida

10. April 2024 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der konkrete Anlass für die Frage ist eine Bürgerinitiative, die ein ‚Recht auf Abtreibung’ in die Verfassung des US-Bundesstaates aufnehmen will.


Cambridge/Tallahassee (kath.net/jg)
Ungeborene Kinder haben nach der Verfassung des US-Bundesstaates Florida alle Rechte, die einer Person zukommen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Artikel, der im renommierten Harvard Journal of Law & Public Policy veröffentlicht worden ist.

Autor David H. Thompson argumentiert, dass die Grundrechte für den Bundesstaat Florida im Verfassungskonvent von 1868 festgelegt worden sind. Dort heißt es wörtlich: „Alle Menschen sind von Natur aus frei und gleich und haben bestimmte unveräußerliche Rechte, darunter das Recht, Leben und Freiheit zu genießen und zu verteidigen, Eigentum zu erwerben, zu besitzen und zu schützen sowie Sicherheit und Glück zu suchen und zu erlangen.“


Die Begriffe „Person“ und „natürliche Person“ tauchen erstmals 1868 in den rechtlichen Bestimmungen auf, als die derzeit geltende Verfassung ratifiziert worden ist. In der Verfassung heißt es wörtlich: „Keiner Person darf ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren das Leben, die Freiheit oder das Eigentum entzogen werden.“

Im Jahr 1868 wurde mit dem Begriff „natürliche Person“, wie er in der Verfassung verstanden wird, jedes menschliche Wesen gemeint, einschließlich ungeborener Kinder, schreibt Thompson.

Ebenso müsse geklärt werden, ob der Begriff „alle Menschen“ auch die Ungeborenen umfasst, fährt er fort. Die historischen Aufzeichnungen würden zeigen, dass nach damaliger Auffassung bereits bei der Empfängnis eine Person entsteht, der ein unveräußerliches Recht auf Leben und auf staatlichen Schutz vor Gewalt zukommt.

Die Frage hat einen konkreten Anlass. In Florida hat eine Bürgerinitiative einen Verfassungszusatz vorgelegt, der ein „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung von Florida aufnehmen soll. Der Vorschlag soll im November 2024 zur Abstimmung gelangen. Carlos Muñoz, der Präsident des Obersten Gerichtshofes von Florida, hat bei einer mündlichen Anhörung am 7. Februar festgestellt, dass die Verfassung von Florida die Rechte der „natürlichen Person“ schützt. Die Frage ist, ob der Begriff „natürliche Personen“ auch die Ungeborenen umfasst. Wenn dies der Fall ist, könnte der Vorschlag nicht über die Bürgerinitiative zur Abstimmung gelangen. Der Oberste Gerichtshof muss diese Frage entscheiden.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 lakota 12. April 2024 
 

@Gandalf

Danke, aber manche WOLLEN nicht verstehen.
Alles, was Sie hier aufgeführt haben, habe ich auch meiner Cousine gesagt, die eine totale Abneigung gegen Trump hat, sie hat es gar nicht wissen WOLLEN.

Ich denke, aus Fairnessgründen sollte man das Gute schon anerkennen - auch wenn es von Trump oder der AfD kommt.


0
 
 unbedeutend 10. April 2024 
 

In Österreich sagt §22 des ABGB:

"Selbst ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen."
Dieser gesetzlich verbriefte Anspruch auf den Schutz der Gesetze wird den ungeborenen Kindern aber seit fast einem halben Jahrhundert vorenthalten. Rechtsstaat?


1
 
 Gandalf 10. April 2024 

@heikostir ODER wenn einer es nicht verstanden hat?

Aja, "Pro-Live", genau .. immer amüsant, wenn Jmd. bei Themen mitreden möchte und nicht einmal das Thema richtig benennen kann. Es geht um die Pro-Life-Bewegung, aber zum allerletzten Mal: TRUMP hat 3 US-Höchstrichter ernannt, die haben 2022 das aus Höchstgerichtsurteil dem Jahr 1973 abgeschafft. Alleine dafür werden sämtliche Pro-Life-Mitglieder und Christen in den USA ihn für immer dankbar sein. Erst durch dieses Urteil konnte in den letzten Monaten in etlichen Bundesstaaten Pro-Life-Gesetze eingeführt werden, vorher war das NICHT möglich. Dh. ohne TRUMP keine neuen US-Höchstrichter und ohne Höchstrichter keine Pro-Life-Gesetze. TRUMP hat dies vor 2016 versprochen und sein Versprechen gehalten.

Wenn Du es jetzt nicht verstanden hast, um was es hier geht, dann bist Du hier wirklich im falschen Forum. P.S. Trump hat übrigens schon seit Jahren gesagt, dass die einzelnen Bundesstaaten das entscheiden sollen!


2
 
 heikostir 10. April 2024 
 

Ein interessanter Bericht. Dazu am Rande: Der selbsternannte und von manchen "Pro-live"-Vertretern gefeierte "Lebensschützer" Donald Trump hat sich wieder einmal wahltaktisch verhalten: Er befürwortet in den USA den Status quo, d.h. die einzelnen Bundesstaaten entscheiden darüber, ob und zu welchen Bedingungen Abtreibungen erlaubt sein sollen oder nicht.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. 100. Stadt in den USA verbietet Abtreibungen
  2. US-Demokraten planen Abtreibung bis zur Geburt bei Wahlsieg im November
  3. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  4. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  5. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter

Abtreibung

  1. 100. Stadt in den USA verbietet Abtreibungen
  2. US-Demokraten planen Abtreibung bis zur Geburt bei Wahlsieg im November
  3. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  4. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  5. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen

Politik

  1. Bremer Grünenpolitikerin Görgü-Philipp posiert mit Holocaust-Koffer – Rücktritt nach Eklat!
  2. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'
  3. Interne Grünen-Mail nach Berlin-Blackout: „NICHT Täter*innen/Ermittlungen in den Mittelpunkt ziehen“
  4. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  5. Erfolg für den Lebensschutz – Kein Geld für Planned Parenthood aus US-Bundesbudget







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Was eine Messe wiegt
  3. Das 'Schwert des Heiligen Michael': Eine mysteriöse Linie, die sieben Heiligtümer verbindet
  4. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  5. Papst Leo XIV. entgeht knapp einer Geldstrafe in Peru
  6. Kardinal Müller ruft zum Marsch fürs Leben 2026 in Wien auf: Über 3.000 Teilnehmer erwartet
  7. Australien: 400 Prozent Anstieg von Euthanasiefällen in fünf Jahren
  8. Frankreich: Über 23 Millionen Zuschauer verfolgten die Reise von Papst am Bildschirm
  9. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  10. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  11. ‚Mundus reconciliatus Ecclesia‘ – Die Sendung der Kirche in der Welt
  12. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  13. Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'
  14. Satire aus den USA: Ungeborene tarnen sich als Todestrakt-Häftlinge, um Schutz zu erhalten
  15. Verwandtenheirat: Darwin vs. Heilige Schrift - Die Bibel hat Recht!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz