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| ![]() Haben Ungeborene Grundrechte? Diskussion um die Verfassung von Florida10. April 2024 in Prolife, 4 Lesermeinungen Der konkrete Anlass für die Frage ist eine Bürgerinitiative, die ein ‚Recht auf Abtreibung’ in die Verfassung des US-Bundesstaates aufnehmen will. Cambridge/Tallahassee (kath.net/jg) Autor David H. Thompson argumentiert, dass die Grundrechte für den Bundesstaat Florida im Verfassungskonvent von 1868 festgelegt worden sind. Dort heißt es wörtlich: „Alle Menschen sind von Natur aus frei und gleich und haben bestimmte unveräußerliche Rechte, darunter das Recht, Leben und Freiheit zu genießen und zu verteidigen, Eigentum zu erwerben, zu besitzen und zu schützen sowie Sicherheit und Glück zu suchen und zu erlangen.“ Die Begriffe „Person“ und „natürliche Person“ tauchen erstmals 1868 in den rechtlichen Bestimmungen auf, als die derzeit geltende Verfassung ratifiziert worden ist. In der Verfassung heißt es wörtlich: „Keiner Person darf ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren das Leben, die Freiheit oder das Eigentum entzogen werden.“ Im Jahr 1868 wurde mit dem Begriff „natürliche Person“, wie er in der Verfassung verstanden wird, jedes menschliche Wesen gemeint, einschließlich ungeborener Kinder, schreibt Thompson. Ebenso müsse geklärt werden, ob der Begriff „alle Menschen“ auch die Ungeborenen umfasst, fährt er fort. Die historischen Aufzeichnungen würden zeigen, dass nach damaliger Auffassung bereits bei der Empfängnis eine Person entsteht, der ein unveräußerliches Recht auf Leben und auf staatlichen Schutz vor Gewalt zukommt. Die Frage hat einen konkreten Anlass. In Florida hat eine Bürgerinitiative einen Verfassungszusatz vorgelegt, der ein „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung von Florida aufnehmen soll. Der Vorschlag soll im November 2024 zur Abstimmung gelangen. Carlos Muñoz, der Präsident des Obersten Gerichtshofes von Florida, hat bei einer mündlichen Anhörung am 7. Februar festgestellt, dass die Verfassung von Florida die Rechte der „natürlichen Person“ schützt. Die Frage ist, ob der Begriff „natürliche Personen“ auch die Ungeborenen umfasst. Wenn dies der Fall ist, könnte der Vorschlag nicht über die Bürgerinitiative zur Abstimmung gelangen. Der Oberste Gerichtshof muss diese Frage entscheiden.
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