Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  2. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  3. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  4. Der stumme Gott unserer Zeit
  5. Theologe Thomas Söding: „Es braucht eine katholische Internationale!“
  6. Niedersachsen plant Religionsunterricht ohne Gott!
  7. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  8. Realitätsverlust im Bistum Chur
  9. BDKJ Nordrhein-Westfalen will Verbot der AfD
  10. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  11. Michelle Obama ermutigt Mütter arbeiten zu gehen
  12. Ramadan sorgte für Unfrieden an Wiener Schulen!
  13. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  14. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  15. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen

Frankreich nimmt „Freiheit zur Abtreibung“ in Verfassung auf

5. März 2024 in Prolife, 34 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Viel Jubel darüber, dass nun in Frankreich NOCH MEHR Kinder als bisher getötet werden können – In Frankreich wurden in den letzten Jahren etwa 230.000 Kinder pro Jahr abgetrieben (Dunkelziffer unbekannt)


Paris (kath.net/pl) In Frankreich erhält als erstes Land weltweit die sogenannte „Freiheit zur Abtreibung“ Verfassungsrang . Die Abgeordneten beider Parlamentskammern votierten in einer eilig angesetzten Sondersitzung in Versailles mit 780 gegen nur 72 Gegenstimmen dafür. Abtreibung ist in Frankreich bis einschließlich 14. Schwangerschaftswoche erlaubt, die Kosten übernimmt die Krankenversicherung. IIin den letzten Jahren wurden pro Jahr ungefähr 230.000 Kinder vor ihrer Geburt bewusst getötet – das sind zumindest die offiziellen Angaben, möglicherweise gibt es dazu auch eine nicht unerhebliche Dunkelziffer. Jede vierte Schwangerschaft endet in Frankreich durch Abtreibung.


Derzeit führen allerdings nur drei Prozent der französischen Hebammen und Gynäkologen Abtreibungen durch – offenbar können sich anderen 97 Prozent angesichts der menschlichen Überreste, die sie nach einer Abtreibung gegebenenfalls sehen und beseitigen müssen, nicht zur Durchführung des Menschentötens durchringen. Inwieweit ihre Gewissensfreiheit in Zukunft noch geschützt wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen – Lebensrechtler befürchten starken Zwang auf diese Gewissensentscheidungen.

Gemäß Darstellung der ARD mahnte die Päpstliche Akademie für das Leben: "Im Zeitalter der universellen Menschenrechte kann es kein 'Recht' geben, ein menschliches Leben zu vernichten."

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  4. Realitätsverlust im Bistum Chur
  5. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  6. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  7. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  8. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  9. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  10. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen
  11. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  12. 'Ich verstehe Gott nicht': Ältester Deutscher feiert 110. Geburtstag
  13. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  14. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  15. Junge Katholiken suchen in der Kirche lehramtliche Klarheit und nicht Anpassungsfähigkeit

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz