Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Papa Francesco – ein Papst, der die Menschen liebte
  3. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  4. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  5. US-Präsident Donald Trump reist zum Papst-Begräbnis
  6. "Es gibt nichts Schöneres, als Ihn zu kennen und anderen die Freundschaft mit Ihm zu schenken"
  7. Papst Franziskus nach Überführung im Petersdom aufgebahrt
  8. Kardinal Erdö ist bereits in Rom - "Franziskus war Papst der Völker"
  9. US-Regierung lässt negative Folgen von ‚Geschlechtsänderungen‘ erforschen
  10. Bischof Hanke: „Als Christen und als Staatsbürger für das Lebensrecht der Schwächsten demonstrieren“
  11. Papst Franziskus wird am Samstag beigesetzt
  12. Kardinal Müller: „Es gibt legitim über 20 verschiedene Riten derselben katholischen Messe“
  13. Bischof Voderholzer zum Tod von Papst Franziskus: Ein Zeuge für die „Freude am Evangelium“
  14. Argentinien ruft nach Papst-Tod siebentägige Trauer aus
  15. Nicaragua: Öffentliche Osterfeiern verboten

„Juristisch schwammig und faktisch unnötig“

27. Jänner 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Alexandra Linder/Bundesverband Lebensrecht zur geplanten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zu „Gehsteigbelästigung“: Eine objektive Bedrohungslage in behauptetem Ausmaß ist nicht vorhanden.


Berlin (kath.net/BVL) "Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zur Änderung des SchKG erstaunt in vieler Hinsicht. Beratungsstellen von „Pro Familia“ behaupten, von „Abtreibungsgegnern belagert“ zu werden, schildern eine beängstigende Atmosphäre. Der Begriff Belagerung ist jedoch unangebracht: Weder wird Gewalt angewandt noch findet Bedrängung statt. „Wir beten für dich.“ „Du bist nicht allein.“ So und ähnlich steht es auf den Schildern von verschiedenen Gruppen (von denen keine dem BVL angehört) vor Abtreibungs- und Beratungseinrichtungen, die dort beten und Fotos von Kindern im Embryonalstadium zeigen. Eine objektive Bedrohungslage in behauptetem Ausmaß ist offensichtlich nicht vorhanden. Insofern sind die Aussagen verschiedener Politikerinnen, die von angeblich vielfachen psychischen Übergriffen, körperlichem Bedrängen, Behelligen, Beleidigen etc. reden, sachlich schwer nachvollziehbar." Das sagt Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, zum Beschluss des Bundeskabinetts in Bezug auf das Einfügen einer sogenannten „Gehsteigbelästigung“ in das SchKG, wie einer Pressemeldung zu entnehmen ist.


Weiterhin wird behauptet, Abtreibungsgegner würden Frauen im Schwangerschaftskonflikt vor Beratungs- oder Abtreibungseinrichtungen „auflauern“ und ihre Meinung aufdrängen. Sollte jemand dies tun, wäre es unanständig, doch es bräuchte kein eigenes Gesetz, weil jeder, der sich bedrängt oder bedroht fühlt, die Polizei rufen oder Anzeige erstatten kann. Solche Fälle kommen in Deutschland praktisch nicht vor. Wenn Menschen freundlich und respektvoll ein Gespräch oder Hilfe im Schwangerschaftskonflikt anbieten, kann jeder dies frei annehmen oder ablehnen.

Ebenso wenig gibt es offenbar Vandalismus oder ähnliches gegen staatliche Beratungs- oder gegen Abtreibungseinrichtungen, Angriffe auf Personal oder andere Straftatbestände. Regelmäßig dagegen gibt es, wie Ministerin Paus es ausdrückt, „Hass und Hetze“ gegen sowie Angriffe auf Einrichtungen von Lebensrechtsorganisationen und freie Beratungsstellen. Es gibt massive Gewaltbereitschaft gegen friedliche Pro-Life-Demonstranten, die zum Beispiel beim Marsch für das Leben in Köln und Berlin von bis zu 11 Polizei-Hundertschaften vor aggressiven Abtreibungsverfechtern geschützt werden müssen.

Die Ergänzung des Gesetzes soll Frauen vor „unwahren“ und „verstörenden“ Inhalten schützen. Hier stellt sich die Frage, welche Inhalte von wem als objektiv verstörend definiert werden sollen. In Bezug auf unwahre Inhalte wäre ein solches Gesetz weniger vor, sondern eher hinter der Tür der Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung angemessen: Dort werden vorgeburtliche Kinder häufig unwahr als „Gebärmutterinhalt“, „Zellhaufen“ oder „Schwangerschaftsgewebe“ deklariert.

Pro-Life-Aktivitäten wie Gebete und Hilfsangebote finden oft vor „Pro Familia“ statt. Denn diese Organisation tritt für Abtreibung als Frauenrecht ein, will die bestehende gesetzliche Regelung abschaffen und entmenschlicht vorgeburtliche Kinder. Sie muss aber als staatlich anerkannte Beratungsorganisation gemäß § 219 StGB zum „Schutz des ungeborenen Lebens“ hin beraten. Dieser ideologische Interessenkonflikt führt zu berechtigter Sorge in Bezug auf die Beratungs- und Unterstützungsqualität, was den betroffenen Frauen schadet und Chancen nimmt. Die Aussage von Ministerin Paus, es gehe auch um den Schutz „werdenden“ Lebens – eine unwahre Aussage, denn das Leben, das Kind existiert bereits – wird damit unglaubwürdig, ebenso wie ihr geäußertes Ziel, dass Frauen eine „gute Beratung“ bekommen.

Das Gesetzesvorhaben ist also juristisch schwammig und faktisch unnötig. Viel wichtiger wäre es, sich mit den steigenden Abtreibungszahlen zu beschäftigen: Die gemeldeten Abtreibungszahlen und die Abtreibungsquote sind so hoch wie seit vielen Jahren nicht mehr. Viel wichtiger wäre eine vollständige Abtreibungsstatistik, die sich auch mit Abtreibungs-Gründen und -Motiven beschäftigt. Viel wichtiger wäre die Qualitätsprüfung der staatlich anerkannten Beratungsstellen im Hinblick auf ihre Pflichten gemäß § 219 StGB. Viel wichtiger wäre eine lebensbejahende Politik, die Frauen und Familien eine Zukunfts-Perspektive mit Kindern bietet.

Foto (c) kath.net


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  3. Vatikan veröffentlicht Testament von Papst Franziskus
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Vandalismus in deutschen Kirchen: Beobachtungsstelle OIDAC alarmiert
  6. „In Blut getränkt“
  7. Urbi et Orbi Ostern 2025 - Das Lamm Gottes hat gesiegt! Er lebt, der Herr, meine Hoffnung
  8. Papst trifft US-Vizepräsident Vance im Vatikan
  9. "Klaren Glauben nach dem Credo der Kirche zu haben, wird oft als Fundamentalismus abgestempelt"
  10. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  11. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  12. Jerusalem: Die geheimnisvolle "Liturgie des Heiligen Feuers"
  13. Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. bleibt für uns ein starker Segen!
  14. US-Vizepräsident Vance bei Karfreitagsliturgie im Petersdom
  15. Ostermesse auf dem Petersplatz. Im Staunen des Osterglaubens

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz