Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  2. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  3. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  4. Die Liturgie: das Gebet der Kirche und Atem des Geistes
  5. Erschütterndes Beispiel für die Kultur des Todes: Seniorin wurde gegen ihren Willen euthanasiert
  6. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  7. Fulda: Werbung für Christopher Street Day mit dem heiligen Bonifatius
  8. BILD-Kommentatorin Ruhs fordert „Festung Europa“: „Es geht nicht mehr anders“
  9. Kardinal Burke ruft zu Einsatz für Ehe und Familie auf – bis zum Martyrium
  10. Wenn sich Gratismut in Angst verwandelt
  11. 'Du hast mir den Weg nach Ars gezeigt; ich werde Dir den Weg zum Himmel zeigen'
  12. IRRE! - Moskauer Patriarch Kyrill legitimiert nun auch Atombombe
  13. "Ich würde Kinderbetreuung nicht als Arbeit sehen, sage ich Ihnen ganz ehrlich"
  14. „Größer als [australischer] Football: Die unstoppbare Wiederbelebung des Glaubens“
  15. Frust beim Klima-Kleber-Jesuiten

Grüne Familienministerin Paus will Gesetz gegen sogenannte „Gehsteigbelästigung“ durchdrücken

25. Jänner 2024 in Prolife, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Lisa Paus: Die deutsche Bundesregierung wolle das Selbstbestimmungsrecht betroffener Frauen schützen – Vom Recht des ungeborenen Menschen auf sein Leben ist keine Rede – Gesetzentwurf sieht Strafe bis 5.000 Euro für sogenannte„Ordnungswidrigkeit“ vor


Berlin (kath.net) Gebetsaktionen, Plakatinformationen, Mahnwachen usw. von Lebensschützern in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen (etwa Beratungsstellen, Krankenhäuser, Arztpraxen) sollen nach einem Gesetzentwurf der deutschen Bundesfamilienministerin Lisa Paus künftig als „Ordnungswidrigkeiten“ geahndet werden. Bei Verstößen könnte dann ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Das Kabinett hat diesen Gesetzentwurf nun gebilligt, die Familienministerin hofft, den Gesetzentwurf noch vor dem Sommer durch den Bundestag drücken zu können. Bisher hatten Gerichtsurteile in der Regel so gelautet, dass betroffene Frauen diese Aktionen wegen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit aushalten müssten. Paus verkündet nun, dass hier „Meinungsfreiheit auch ihre Grenzen“ habe.


Allein schon die Abqualifizierung von „Gehsteigbelästigung“ zeigt, dass beim Thema Abtreibung mit der Grünenpolitikerin nicht zu spaßen ist – ähnlich abwertende Begrifflichkeiten wird man bei Aktionen etwa von Klimagegnern vergeblich suchen.

Die ARD erwähnt in ihrem Bericht, dass von den rund „19.000 praktizierenden Frauenärztinnen und –ärzten“ sich nur „aktuell 380“ als bereit zur Durchführung von Abtreibungen haben eintragen lassen.

Lebensschützer setzen sich übrigens für verfassungsmäßige Rechte ein. Vollständig im Einklang mit dem deutschen Grundsetz erinnern sie an das grundlegende „Recht auf Leben“ eines jeden Menschen, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Informationsveranstaltungen von Lebensschützern vor bsp. Beratungseinrichtungen wie Pro Familie und Abtreibungseinrichtungen sind normalerweise freundlich und sogar fröhlich, sie informieren sachlich über die tatsächliche Tragweite einer Abtreibung, es erklingen eventuell christliche Lieder und Statements.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Chris2 26. Jänner 2024 
 

Und wie weit geht das Verbot?

Ich nehme an, wer still in der Nähe betet, muss ebenfalls 5000 Euro bezahlen? Und wird man als Wiederholungstäter verhaftet? Und gilt als bewaffnet, wer betend einen Rosenkranz, die "stärkste Waffe von uns Katholiken", in der Hand hält?
Das Menschenrecht auf Tötung / Ermordung eines absolut wehrlosen und fluchtunfähigen Kindes muss schließlich um jeden Preis durchgesetzt werden.


2
 
 Chris2 26. Jänner 2024 
 

@Uwe Lay

Darum bekommen die von mir schon lange nur ein "mir gäbet nix"...


2
 
 Adamo 25. Jänner 2024 
 

Lisa Paus verstößt mit ihrem Demonstrationsverbot der Lebensschützer gegen das Streikrecht!


2
 
 physicus 25. Jänner 2024 
 

Gesetzentwurfsbelästigung

Könnte man die auch als "Ordnungswidrigkeit" bestrafen?


4
 
 Uwe Lay 25. Jänner 2024 
 

Gib dem Kindertöten eine Chance!

Die "Caritas" begrüßt laut Kath de vom 24.1.2024 das Verbot dieser "Gehsteigbelästigung"! Auch soll sie die jetzige Abtreibungspraxis mit mehr als 100.000 getöteten Kindern als einen akzeptablen Kompromiß zwischen dem Selbstbestimmugsrecht der Frau und dem Lebensrecht des Kindes beurteilen.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


6
 
 Hängematte 25. Jänner 2024 
 

Frau Paus müsste heißen:

Anti-Familienministerin, weil sie alles zur Zerstörung der Grundzelle des Staates tut.


7
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Edith Stein – Ave, Crux, spes unica
  3. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  4. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  5. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  6. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  7. Fulda: Werbung für Christopher Street Day mit dem heiligen Bonifatius
  8. Heute, nicht morgen! Der heilige Expeditus – Patron gegen das Aufschieben
  9. „Größer als [australischer] Football: Die unstoppbare Wiederbelebung des Glaubens“
  10. Erschütterndes Beispiel für die Kultur des Todes: Seniorin wurde gegen ihren Willen euthanasiert
  11. 'Du hast mir den Weg nach Ars gezeigt; ich werde Dir den Weg zum Himmel zeigen'
  12. IRRE! - Moskauer Patriarch Kyrill legitimiert nun auch Atombombe
  13. Karoline Preisler: Islamismus ist die größte Gefahr für Deutschland
  14. Die neue Weltjugendtag-Hymne wurde in Seoul vorgestellt
  15. Kardinal Burke ruft zu Einsatz für Ehe und Familie auf – bis zum Martyrium

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz