Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  2. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  3. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  4. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  5. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  6. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  7. Der Bischof und der Denunziant
  8. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  9. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  10. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  11. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  12. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  13. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  14. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  15. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'

Grüne Familienministerin Paus will Gesetz gegen sogenannte „Gehsteigbelästigung“ durchdrücken

25. Jänner 2024 in Prolife, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Lisa Paus: Die deutsche Bundesregierung wolle das Selbstbestimmungsrecht betroffener Frauen schützen – Vom Recht des ungeborenen Menschen auf sein Leben ist keine Rede – Gesetzentwurf sieht Strafe bis 5.000 Euro für sogenannte„Ordnungswidrigkeit“ vor


Berlin (kath.net) Gebetsaktionen, Plakatinformationen, Mahnwachen usw. von Lebensschützern in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen (etwa Beratungsstellen, Krankenhäuser, Arztpraxen) sollen nach einem Gesetzentwurf der deutschen Bundesfamilienministerin Lisa Paus künftig als „Ordnungswidrigkeiten“ geahndet werden. Bei Verstößen könnte dann ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Das Kabinett hat diesen Gesetzentwurf nun gebilligt, die Familienministerin hofft, den Gesetzentwurf noch vor dem Sommer durch den Bundestag drücken zu können. Bisher hatten Gerichtsurteile in der Regel so gelautet, dass betroffene Frauen diese Aktionen wegen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit aushalten müssten. Paus verkündet nun, dass hier „Meinungsfreiheit auch ihre Grenzen“ habe.


Allein schon die Abqualifizierung von „Gehsteigbelästigung“ zeigt, dass beim Thema Abtreibung mit der Grünenpolitikerin nicht zu spaßen ist – ähnlich abwertende Begrifflichkeiten wird man bei Aktionen etwa von Klimagegnern vergeblich suchen.

Die ARD erwähnt in ihrem Bericht, dass von den rund „19.000 praktizierenden Frauenärztinnen und –ärzten“ sich nur „aktuell 380“ als bereit zur Durchführung von Abtreibungen haben eintragen lassen.

Lebensschützer setzen sich übrigens für verfassungsmäßige Rechte ein. Vollständig im Einklang mit dem deutschen Grundsetz erinnern sie an das grundlegende „Recht auf Leben“ eines jeden Menschen, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Informationsveranstaltungen von Lebensschützern vor bsp. Beratungseinrichtungen wie Pro Familie und Abtreibungseinrichtungen sind normalerweise freundlich und sogar fröhlich, sie informieren sachlich über die tatsächliche Tragweite einer Abtreibung, es erklingen eventuell christliche Lieder und Statements.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  3. Der Bischof und der Denunziant
  4. Wie die deutsche Bundesregierung Ihre Steuergelder verschwendet!
  5. 21 Märtyrer: 20 ägyptische Kopten und ein Wanderarbeiter aus Ghana
  6. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  7. Vor 100 Jahren: Guadalupe-Bild heimlich in Kleiderschrank versteckt
  8. Cardinal Confusione
  9. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  10. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  11. Frau, dein Glaube ist groß! Die Gnade, die Grenzen überschreitet
  12. Studie: Weniger Angststörungen in religiös geprägtem Umfeld
  13. Medjugorje und Papst-Akademie laden zu ersten "Mariologischen Tagen"
  14. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  15. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz