Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Italienischer Erzbischof rügt Gläubige für Mundkommunion
  2. Nicht genug Platz für die Kardinäle in Santa Marta
  3. ‚Tiefe Resonanz‘ mit Prinzipien der Freimaurerei – Großmeister lobt Wirken von Papst Franziskus
  4. „Innerster Grund des Petrus-Dienstes ist die Vereinigung aller Bischöfe und Gläubigen im Bekenntnis“
  5. Evangelischer Kirchentag - weisse Kinder bei einer Veranstaltung unerwünscht
  6. Linke Frauenorden wollen Ford zur Wiederaufnahme von pro-LGBT-Zielen zwingen
  7. Kardinal Müller warnt vor Spaltungsgefahr der Kirche, falls kein rechtgläubiger Papst gewählt wird
  8. Irischer Priester vergibt Mann, der ihn erstechen wollte
  9. „Wie retten wir die Welt?“
  10. Bereits am 8. Mai könnte ein neuer Papst gewählt werden!
  11. Franziskus, (kein) santo subito und keine Handkommunion für Journalisten
  12. Ist die Kirche Sklavin des ‚woken‘ Mainstreams?
  13. Kard. Gerhard Müller: „Wir können keinen der 266 Päpste nachahmen. Das einzige Vorbild ist Petrus“
  14. "Gebet ist die wahre Kraft, die in der Kirche die Einheit aller fördert"
  15. Kardinäle beklagen Spannungen in der Kirche

Nur kurze Einspruchsfrist im Vatikan-Finanzprozess

20. Dezember 2023 in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Italienischer Kardinal Becciu beteuert auch nach Urteilsverkündung seine Unschuld


Rom/Vatikanstadt (kath.net/KAP) Kardinal Angelo Becciu hat nach seiner Verurteilung im Vatikan-Finanzprozess nur wenige Tage Zeit für einen Einspruch. Am Mittwoch läuft die Frist ab, wie die italienische Tageszeitung "Il Messaggero" am Dienstag berichtete. Dann muss der Antrag beim vatikanischen Berufungsgerichtshof eingegangen sein.

Becciu ist der erste Kardinal in der Kirchengeschichte, der von einem Vatikan-Gericht in einer Strafsache verurteilt wurde. Vergangenen Samstag hatte er fünf Jahre und sechs Monate Haft sowie einer Geldstrafe von 8.000 Euro wegen Betrugs und Unterschlagung erhalten. Zudem darf er kein öffentliches Kirchenamt mehr ausüben. Auch acht weitere Angeklagte erhielten vom Vatikan-Gericht unter dem Vorsitz von Richter Giuseppe Pignatone Haft- und Geldstrafen.


Der Kardinal beteuerte nach der Urteilsverkündung erneut seine Unschuld. Er wolle der Welt zurufen, dass er unschuldig sei, "dass ich diese Verbrechen, derer ich beschuldigt werde, absolut nicht begangen habe", sagte er in einem Fernsehinterview. Seine Anwälte kündigten Berufung an, kritisierten einen Mangel an Beweisen und sprachen von einer Intrige gegen ihren Mandanten.

Dem Appellationsgericht, das in zweiter Instanz zuständig ist, gehören ein Präsident und mindestens drei ordentliche Richter an. Sie sind für fünf Jahre vom Papst ernannt und arbeiten mit einem Gremium aus Richtern zusammen, die aufgrund ihrer beruflichen Kompetenz vom Gerichtspräsidenten ernannt werden. Die Rolle des Staatsanwalts übernimmt im Berufungsverfahren ein Richter aus dem Büro von Vatikan-Staatsanwalt Alessandro Diddi.

Neu ist seit 2020, dass der Gerichtspräsident nicht mehr gleichzeitig Dekan der Römischen Rota ist. So soll die Justiz des Vatikanstaats vom Rechtssystem des Heiligen Stuhls unabhängiger werden.

Copyright 2023 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Franziskus, (kein) santo subito und keine Handkommunion für Journalisten
  2. Evangelischer Kirchentag - weisse Kinder bei einer Veranstaltung unerwünscht
  3. ‚Tiefe Resonanz‘ mit Prinzipien der Freimaurerei – Großmeister lobt Wirken von Papst Franziskus
  4. Nicht genug Platz für die Kardinäle in Santa Marta
  5. Kardinal Müller warnt vor Spaltungsgefahr der Kirche, falls kein rechtgläubiger Papst gewählt wird
  6. Kardinal Versaldi: Franziskus nicht wiederholen
  7. Italienischer Erzbischof rügt Gläubige für Mundkommunion
  8. Bereits am 8. Mai könnte ein neuer Papst gewählt werden!
  9. Kardinal Parolin leitet die Papstwahl
  10. Kard. Gerhard Müller: „Wir können keinen der 266 Päpste nachahmen. Das einzige Vorbild ist Petrus“
  11. „Innerster Grund des Petrus-Dienstes ist die Vereinigung aller Bischöfe und Gläubigen im Bekenntnis“
  12. George Weigel: Konklave ist Richtungsentscheidung
  13. Das Konklave beginnt am 7. Mai
  14. „Wie retten wir die Welt?“
  15. Ist die Kirche Sklavin des ‚woken‘ Mainstreams?

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz