Nur kurze Einspruchsfrist im Vatikan-Finanzprozess

20. Dezember 2023 in Aktuelles


Italienischer Kardinal Becciu beteuert auch nach Urteilsverkündung seine Unschuld


Rom/Vatikanstadt (kath.net/KAP) Kardinal Angelo Becciu hat nach seiner Verurteilung im Vatikan-Finanzprozess nur wenige Tage Zeit für einen Einspruch. Am Mittwoch läuft die Frist ab, wie die italienische Tageszeitung "Il Messaggero" am Dienstag berichtete. Dann muss der Antrag beim vatikanischen Berufungsgerichtshof eingegangen sein.

Becciu ist der erste Kardinal in der Kirchengeschichte, der von einem Vatikan-Gericht in einer Strafsache verurteilt wurde. Vergangenen Samstag hatte er fünf Jahre und sechs Monate Haft sowie einer Geldstrafe von 8.000 Euro wegen Betrugs und Unterschlagung erhalten. Zudem darf er kein öffentliches Kirchenamt mehr ausüben. Auch acht weitere Angeklagte erhielten vom Vatikan-Gericht unter dem Vorsitz von Richter Giuseppe Pignatone Haft- und Geldstrafen.

Der Kardinal beteuerte nach der Urteilsverkündung erneut seine Unschuld. Er wolle der Welt zurufen, dass er unschuldig sei, "dass ich diese Verbrechen, derer ich beschuldigt werde, absolut nicht begangen habe", sagte er in einem Fernsehinterview. Seine Anwälte kündigten Berufung an, kritisierten einen Mangel an Beweisen und sprachen von einer Intrige gegen ihren Mandanten.

Dem Appellationsgericht, das in zweiter Instanz zuständig ist, gehören ein Präsident und mindestens drei ordentliche Richter an. Sie sind für fünf Jahre vom Papst ernannt und arbeiten mit einem Gremium aus Richtern zusammen, die aufgrund ihrer beruflichen Kompetenz vom Gerichtspräsidenten ernannt werden. Die Rolle des Staatsanwalts übernimmt im Berufungsverfahren ein Richter aus dem Büro von Vatikan-Staatsanwalt Alessandro Diddi.

Neu ist seit 2020, dass der Gerichtspräsident nicht mehr gleichzeitig Dekan der Römischen Rota ist. So soll die Justiz des Vatikanstaats vom Rechtssystem des Heiligen Stuhls unabhängiger werden.

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