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Hohe Haftstrafen im vatikanischen Finanzstrafprozess

16. Dezember 2023 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen
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Erstmals ist im Vatikan ein ranghoher Kurienkardinal zu einer Haftstrafe verurteilt worden - Angelo Becciu muss wegen Veruntreuung fünfeinhalb Jahre in Haft, doch er will sich damit nicht abfinden


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der italienische Kardinal Angelo Becciu (75) ist am Samstag vom vatikanischen Strafgericht in erster Instanz zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Wie das Gericht nach der Urteilsbegründung schriftlich mitteilte, fanden die Richter Becciu in allen drei Sachbereichen der Anklage, nicht jedoch in jedem einzelnen Unterpunkt für schuldig. In dem am meisten Aufsehen erregenden Kapitel, dem von Becciu verantworteten verlustreichen Investment in eine Luxus-Immobilie in London, erkannte das Gericht, dass Becciu sich der Veruntreuung schuldig gemacht habe. Er habe 2013 und 2014 rund 200 Millionen US-Dollar in ein einziges Investment gesteckt.


Bei der Summe habe es sich damals um etwa ein Drittel des gesamten Vermögens des vatikanischen Staatssekretariats gehandelt. Dennoch habe Becciu nicht überprüft, ob die Voraussetzungen für ein solches Investment überhaupt gegeben gewesen seien. An den weiteren betrügerischen Machenschaften im Zusammenhang mit dieser Investition sei Becciu nicht schuldig. Die daran beteiligten Vermittler, Makler und Finanzberater (Enrico Crasso, Raffaele Mincione, Gianluigi Torzi und Nicola Squillace) erhielten jeweils mehrjährige Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und siebeneinhalb Jahren, unter anderem wegen Geldwäsche und Betrug.

Ebenfalls für schuldig befanden die vatikanischen Strafrichter Kardinal Becciu wegen der Zuwendung von insgesamt 570.000 Euro an seine Bekannte Cecilia Marogna. Sie hätten gemeinsam einen schweren Betrug organisiert, um ihr dieses Geld unter dem Vorwand eines guten Zwecks zuzuschanzen. So hätten sie wahrheitswidrig behauptet, dass es einer Geiselbefreiung diene. Marogna wurde wegen ihrer Mitwirkung daran zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neuen Monaten verurteilt. Eine Straftat hat Becciu nach Überzeugung des Gerichts auch begangen, als er 125.000 Euro aus dem Vatikan an eine von seinem Bruder Antonino geleitete Wohltätigkeitsorganisation überwies.

Auch wenn der Zweck legitim gewesen sei, habe der Kardinal dennoch gegen vatikanische Strafnormen verstoßen, weil er Geld des Heiligen Stuhls an einen nahen Verwandten überwies. Mit seinen Urteilen blieb das vatikanische Gericht unter den von der Anklage geforderten Strafen. Die Verteidiger Beccius und der anderen nun zu Haftstrafen verurteilten Angeklagten hatten Freisprüche gefordert und die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens in Zweifel gezogen. Beccius Anwalt kündigte nach dem Urteil Berufung an

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