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  15. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht

Deutsche Kirchensteuer-Verweigerer können in den Nachbarländern problemlos die Sakramente empfangen

23. Juli 2023 in Aktuelles, 25 Lesermeinungen
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Prager Kardinal Duka macht deutschen Katholiken, die keine Kirchensteuer mehr zahlen wollen, ein unwiderstehliches Angebot und übt scharfe Kritik an den deutschen Bischöfen und dem ZdK


Prag (kath.net)

Der Prager Kardinal Dominik Duka hat angesicht der deutschen "Kirchenaustritte", die theologisch ja gar nicht möglich sind, die Katholiken aus Deutschland ein Angebot gemacht, dass diese von den umliegenden Ländern seelsorgerisch mitbetreut werden können. Dies bericht die polnische Sektion von "Vatican News". Katholiken, die in Deutschland von ihren dortigen Gemeinden ausgeschlossen werden, weil diese nicht mehr Kirchensteuer zahlen wollen können in Ländern wie Tschechien oder auch Polen gerne mitbetreut werden.

Für Duka gehe es hier entgegen der deutschen Berichterstattung nicht um einen tatsächlichen Kirchenaustritt sondern um eine Verweigerung der Kirchensteuerzahlung. Der Grund sei für den Kardinal nicht unbedingt ein Glaubensverlust oder eine Ablehnung der Kirche, sondern ein wachsender Widerstand gegen die Kirchenpolitik des Zentralkomitee der deutschen Katholiken als auch der deutschen Bischöfe. Der Kardinal erinnert in dem Zusammenhang an ein Wort von Papst Franziskus "Wir brauchen keine zweite evangelische Kirche in Deutschland, eine ist genug". Der ehemalige Primas der Tschechischen Republik erinnert auch an die innerkirchlichen Verleumdungen und Intrigen, denen Benedikt XVI. zum Opfer gefallen sei.


Kardinal Duka erinnert auch daran, dass Benedikt XVI. das deutschen Kirchensteuersystem schon als Kardinal Ratzinger klar abgelehnt hat. Während nach Auffassung des Episkopats und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken solche Menschen nicht kirchlich heiraten, Kinder taufen oder mit einer kirchlichen Beerdigung rechnen können, war Kardinal Ratzinger anderer Meinung. Er betonte, dass in diesem Fall keine Rede von Exkommunikation oder Ausschluss aus der Kirche sein könne. In Tschechien, der Slowakei oder Polen können wir diesen Menschen die Sakramente spenden, sie können hier beichten und die Kommunion empfangen", erinnert sich der ehemalige Erzbischof von Prag.

Abschließen sparte Duka auch nicht mit Kritik an der deutschen Kirchenleitung, insbesondere an Bischof Bätzing und Kardinal Marx. Deren Wehklagen über das Sterben der Kirche in Deutschland bezeichnet er als Krokodilstränen vergießen. "Es muss eine Gewissensprüfung stattfinden, wie eine Reihe von Bischöfen, Erzbischöfen und Kardinälen mit ihren Pflichten und ihrem Treueeid umgehen", so Kardinal Duka wörtlich.


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Lesermeinungen

 SCHLEGL 25. Juli 2023 
 

@canis.lupus

Wenn ein Priester, der Urlaubsvertretung des Ortspfarrers ist (also bezahlt wird!) der Meinung ist, das Spital sei zu weit entfernt, und das in einer Zeit, in der er entweder selbst ein Auto besitzt, oder ein Taxi rufen kann,dann muss das dem Ordinariat angezeigt werden! Wenn ich denke, das ich vor Jahren zur Hauptverkehrszeit mit dem Auto durch halb Wien gefahren bin, um im Spital einen Sterbenden die Sakramente zu spenden (der Priester, der für diesen Bereich der Diözese Notdienst hatte,-ein Afrikaner-, war unerreichbar!), dann habe ich nachher diesem Priester einen ordentlichen Krach gemacht und das auch in der Diözese gemeldet.Man sagte mir, es sei leider nicht das erste Mal... Auch im Urlaub vor Jahren, bin ich Jahren 2x in Bergdörfer gefahren,um einen Versehgang durchzuführen.Auch im Auto habe ich immer eine Versehgarnitur mit dabei, die ich 1997, bei einem normalen Spitalsbesuch, sofort holen musste, weil eine Krankenschwester mich zu einem Sterbenden gerufen hat.


3
 
 Benno Faessler-Good 24. Juli 2023 
 

Beim Sakrament der "Krankensalbune" - Dafür braucht es keinen Taufschein aber den Wunsch

mit der Katholishen Kirche ins Reine zu kommen!

Und nur dieser, im Prinzip lezte Wille zählt. Dieser Wille sollte in einem Spital, Alters- oder Pflegeheim schriftlich fixiert werden!

"Herr, ich bin nicht würdig, dass du eingehst unter mein Dach, aber sprich nur ein Wort, so wird meine Seele gesund."

Mehr als nur leere Worte, sondern aus meiner Sicht ein Bekenntnis zum Katholischen Glauben!


1
 
 Finn Zehender 24. Juli 2023 
 

@Karl K

Auch ich finde das Verweigern von Kirchensteuern ganz schlecht, denn das Sparen von Geld um jeden Preis hat bereits heute zu massiven Auswüchsen geführt. Ein Erlebnis von mir heute: Ich wollte meine Bank anrufen, um etwas zu erledigen, was nur mit einem Kundenberater möglich war. Ich landete in einer Warteschleife an Position 87. Langsam ging es vorwärts, Musik und immer mal eine neue Position. Genau 16.00 schaltete allerdings die Automatik um, es ertönte jetzt: "Sie rufen leider außerhalb der Öffungszeit an". Ich hoffe mir bleibt noch reichlich Zeit bis zu Sterbesakramenten und Beerdigung, denn ich bin noch jünger und habe eine Frau und kleine Kinder zu versorgen. Aber so etwas will ich dann nicht erleben, wenn ich mal gehen muss. Man sollte Priester ordentlich bezahlen.


1
 
 canis.lupus 24. Juli 2023 
 

@Msgr. Schlegl

Da hat ein älteres Ehepaar (etwa Mitte 70) in unserer Straße leider ganz andere Erfahrung gemacht. Der Mann (katholisch und Kirchensteuerzahler) war schon eine Zeit schwer krank. Zuletzt ist er noch in ein Krankenhaus in der Kreisstadt gekommen, etwas weiter weg von seinem Wohnort. Die Frau, evangelisch, hat auf die Bitte ihres Mannes hin verzweifelt versucht, einen Priester zu finden. Der Priester am Wohnort des Mannes war im Urlaub, der Vertretung war das Krankenhaus zu weit weg und der Krankenhauspfarrer hatte frei. Die Frau des Sterbenden hat in ihrer Not dann den evangelischen Krankenhausseelsorger gebeten, nach ihrem Mann zu sehen. Der ist dann gekommen und hat mit ihm gebetet.
@Maryria, wenn man ein Patenamt antreten möchte, dann benötigt man eine aktuelle Bescheinigung, da reichen Papiere von vier langer Zeit nicht aus.


1
 
 SCHLEGL 24. Juli 2023 
 

@karl k

In der periculo mortis darf keinem Priester die Absolution und die Krankensalbung verweigern! Abgesehen davon kann der Kranke dabei wieder in die Kirche aufgenommen werden, wenn der Priester das so sieht. Übrigens habe ich noch niemals, wenn ich zu einer Krankensalbung gerufen wurde, den Taufschein kontrolliert, ob da nicht etwa ein Austrittsvermerk vorhanden ist! So etwas wäre absurd.


5
 
 Martyria 24. Juli 2023 

@Benno Faessler-Good

Ein Taufschein hat kein Verfallsdatum. Auf der von Ihnen genannten Seite geht es um eine Kopie (das bedeutet "Auszug aus dem Taufbuch"), die aktuell (d.h. nicht älter als ein halbes Jahr) sein muss. Der Satz, "Sie benötigen Taufscheine, die bei der Trauung nicht älter als 6 Monate sind.", ist nur etwas umgangssprachlich formuliert.

Wenn Sie irgendwo nachweisen wollen, dass Sie katholisch sind, genügt eine mehr oder weniger aktuelle beglaubigte Kopie aus dem Taufregister.


2
 
 karl k 24. Juli 2023 
 

Zwei Dinge an die Sakraltouristen

Sorry wenn ich diese masl so nenne.
Ersten sollte man überlegen, ob ein tschechischer Priester bis nach Deutschland kommt und die Sterbesakramente bringt, wenn es mal soweit ist.
Zweitens, möglicherweise wird man dann in Tschechien auch christlich beerdigt, aber ob die Ehefrau zu einem Grabbesuch bis nach Tschechien fahren möchte? Oder auch kann?


7
 
 Benno Faessler-Good 24. Juli 2023 
 

Aktueller Taufschein darf in der Schweiz nicht älter als 6 Monate sein!

Zitat:

https://www.kath-zug.ch/angebote/kirchliche-feiern/ehe-partnerschaft/faq-haeufige-fragen-zur-ehe

"Taufschein: Ein aktueller Auszug aus dem Taufbuch der Taufpfarrei mit Firmdatum und Ledigenstatus. Bitten Sie das Pfarramt Ihrer Taufpfarrei, Ihnen den entsprechenden Taufschein zuzusenden und bringen Sie ihn zum Gespräch mit. Sie benötigen Taufscheine, die bei der Trauung nicht älter als 6 Monate sind."


1
 
 Benno Faessler-Good 24. Juli 2023 
 

«Bist du würdig dass Du eingehst unter sein Dach»? - Wenn ein Priester diese Frage stellen könnte?

Wie kann ich als «Kirchensteuer-Verweigerer» diesen Beweis erbringen?

Kann die «Heilige Kommunion» von einem Priester an Unbekannte Personen ohne Bedenken ausgeteilt werden?

Für das Erteilen des «Sakraments der Ehe» braucht es dazu nicht einen gültigen Taufschein? Wie lange gilt ein Taufschein als gültig ist eine weitere Frage?

Kann die Bestätigung eines Taufscheines an aus der Katholischen Kirche ausgetretenen Personen verweigert werden?


0
 
 Hängematte 24. Juli 2023 
 

Ich glaube, in dieser Wortmeldung von Kardinal Duka

geht es um die Möglichkeit, in den Nachbarländern das Sakrament der Firmung zu erhalten und um die kirchliche Eheschließung.
Die Kommunion wird in Deutschland bekanntermassen auch Nichtkatholiken oder sogar Nichtchristen angeboten, siehe Katholikentag in Stuttgart.


4
 
 Peter2021 23. Juli 2023 
 

Vielen Dank, Kardinal Duka!

"Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und in wem ich bleibe, der bringt reiche Frucht; denn getrennt von mir könnt ihr nichts vollbringen." (Joh 15,5). Genau das passiert in Deutschland. Die Lösung: eucharistische Anbetung und Rosenkranz - Umkehr und Gebet.

youtu.be/2ENnmt9cRYs


3
 
 Glaubemachtglücklich 23. Juli 2023 
 

Schweizer Bundesgericht und Vatikan haben Kirchenaustritt konkretisiert

In der Schweiz hat das Bundesgericht den Kirchenaustritt konkretisiert. Der Vatikan hat bereits im Jahr 2006 eine Regelung dazu verfasst.

https://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html

https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/religion/bger-2c-406-2011-2012-trotz-kirchenaustritt-katholisch


0
 
 carolus romanus 23. Juli 2023 

Endlich

Danke an Kardinal Duda. Trotz gegenteiliger Behauptungen -besonders bei den Synodal-Reformatorinnen, sie fürchten den Verlust ihrer Fleischtöpfe-, theologisch hat der damalige Kardinal Ratzinger alles gesagt, jetzt wiederholt von Kardinal Duda.


5
 
 Lemaitre 23. Juli 2023 
 

...

Leider wohne ich nicht nahe genug an der Grenze...


3
 
 ThomasR 23. Juli 2023 
 

@edih

formal gültige Sakramente ohne Kirchensteuerpflicht gibt es auf jeden Fall bei den Piusbrüdern

Momentan ist Zugang zu den Sakramenten selbst für die Kirchensteuerzahler oft nicht gesichert - die heilige Messe einmal in zwei Wochen in den Pfarren wo noch von 15 Jahren Sonntags 2 heilige Messen un d werktags eine heilige Messe täglich gab ist keine Sicherung des Zugangs zur heiligen Messe.
Noch vor 15 Jahren hat man den Nichtkirchensteuerzahlern gedroht, keine Beerdigung geleitet durch einen Priester nach dem Tod zu bekommen.#
Jetzt ist Zugang zur Beerdigung mit einem Priester oder wenigstens mit einem Diakon selbst für Kirchensteuerzahler nicht gesichert
Quo vadis Ecclesiae?
alle Strategien wie "Mut zur Lücke" um die Anzahl der Priester zu reduzieren bringen tatsächlich Früchte - es ist auch einfacher die Jugendlichen vom Priesterstand abzuschrecken als über eigene Berufung nachzudenken zu motivieren


3
 
 Joachim Heimerl 23. Juli 2023 
 

Da der "Austritt" vor dem Standesamt ungültig ist,

hat jeder "Ausgetretene" immer die Möglichkeit, die Sakramente zu empfangen, solange er den Glauben der Kirche (nicht der "Synodalkirche"!) teilt. Es gibt keine Bindung des Zugangs zu den Sakramenten an die Entrichtung einer Kirchensteuer! Da können jetzt freilich wieder die wackeren deutschen Kanonisten mit ihrem "ja aber, die deutschen Bischöfe sagen..." daherkommen - lassen Sie sich nicht davon beeindrucken und ignorieren Sie das! Zur Kirche gehört man ausschließlich durch die Sakramente der Taufe und der Firmung sowie durch den katholischen Glauben. Die Erhebung der Kirchensteuer ist ein klarer Fall von Machtmissbrauch und sonst gar nichts. Wohin das führt sieht man am besten bei der Einrichtung des Synodalen Rätesystems, das in Deutschland jetzt beginnt und die Kirche mit sich fortreißen wird, Rom inklusive, wenigstens solange Franziskus Papst ist.


5
 
 girsberg74 23. Juli 2023 
 

@edih

Nein kein Problem, ist alles weltkirchlich geregelt.

Der Punkt ist hier, dass ein nichtdeutscher Prälat die deutschen Prälaten indirekt auf das Kirchenrecht verweist.


3
 
 SCHLEGL 23. Juli 2023 
 

Der Sonderweg der katholischen Kirche Deutschlands ruft Widerspruch hervor

Schon einige Male haben Bischöfe und Bischofskonferenzen aus Osteuropa Kritik am "Synodalen Weg" in Deutschland geführt. Nicht nur in Tschechien, sondern auch in der Slowakei, Slowenien, Kroatien und Polen regt sich Widerstand gegen den "Alleingang" der katholischen Kirche in Deutschland. Der Papst hat in dem bekannten Zitat, dass wir keine zweite Evangelische Kirche in Deutschland brauchen, ebenfalls gegen diesen Weg Stellung bezogen. Ich glaube die kommenden Weltsynode hält eine kalte Dusche für den Deutsch-katholischen Weg, nicht nur durch Osteuropa, sondern auch durch Afrika, Asien und die östlichen Kirchen bereit.


3
 
 Chris2 23. Juli 2023 
 

Wieso nur in den Nachbarländern?

Warum sollte jemand den Herrn nicht empfangen dürfen, der in einem teilhäretischen Bistum aus Gewissensgründen keine Kirchen(d)steuer mehr entrichtet, aber mindestens entsprechende Ersatzzahlungen leistet, der den Glauben der Kirche bejaht, sich keiner schweren Sünde (und nicht zu vieler kleinerer Sünden) bewusst ist? Warum sollte er weniger würdig sein, als z.B. vorsätzliche Ehebrecher, die Frau/Mann und Kinder skrupellos und unter gravierenden Umständen im Stich lassen? Nein. Und wenn sich der Pfarrer weigern sollte: Was spricht dagegen, den Herrn in einer anderen Pfarrei zu empfangen?


5
 
 musikus75 23. Juli 2023 
 

Balsam für die Seele

Dieser Artikel ist Balsam für die Seele, für alle katholischen Christen, die unter dem Zustand und vor allem der Führungsriege der Kirche in Deutschland leiden.


4
 
 Freude an der Kirche 23. Juli 2023 
 

Bravo, lieber Kardinal Duka!

Jeder Priester sollte den Gläubigen, die austreten wegen des schismatischen Weges und nicht wegen des Glaubens, weiterhin die Sakramente spenden.

Einmal katholisch, immer katholisch!

Wenn viele Gläubige austreten, bricht das antichristliche System schneller zusammen und Christus kann durch die gereinigte kleine Herde neu anfangen im wahren kirchlichen Glauben!

Siehe Entweltlichung laut Papst Benedikt XVI!!!


4
 
 Chris2 23. Juli 2023 
 

Touché

Mitten ins Schwarze getroffen. Die deutsche Definition Kirchensteuer = Katholisch ist absurd (Luther: "Der Groschen in der Kasse klingt, die Seele in den Himmel springt") und muss baldmöglichst reformiert oder ganz abgeschafft werden. Wer Glaubensabfall und Häresien bei Synodalem Weg & Co nicht mehr mitfinanzieren kann, braucht Alternativen. Ideal wäre die Anerkennung direkter Zahlungen an Pfarreien, Orden, Priesterbruderschaften, kirchliche Jugendgruppen oder caritative Einrichtungen. Die Zahlung über eine Treuhand, die umstrittene Geldflüsse ausschließt (SündWeg, ZdK, BDKJ, Altarraumverwüstungen etc.) würde allein schonndeswegen nicht funktionieren, weil man dann einfach viel mehr reguläre Kirchensteuer in glaubenszerstörende Projekte abzweigen würde. Weh tut ihnen nur das, worüber sie gar nicht mehr verfügen können...


3
 
 Verborgen vor der Welt 23. Juli 2023 
 

"Kirchenaustritt" - ist das überhaupt möglich?

Ganz unabhängig vom deutsch-synodalen Weg: Der sog. "Kirchenaustritt" kann, muss aber nicht Apostasie sein. Es ist grundsätzlich eher ein behördlicher Vorgang, der in Deutschland die Exkommunikation zur Folge hat. Wer das Sakrament der Taufe empfangen hat, kann ungläubig sein oder werden - aber das Sakrament lässt nicht zurückgeben.


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 SCHLEGL 23. Juli 2023 
 

Die Situation klärt sich!

Schon einige Male haben Bischöfe und Bischofskonferenzen aus Osteuropa Kritik am "Synodalen Weg" in Deutschland geführt. Nicht nur in Tschechien, sondern auch in der Slowakei, Slowenien, Kroatien und Polen regt sich Widerstand gegen den "Alleingang" der katholischen Kirche in Deutschland. Der Papst hat in dem bekannten Zitat,dass wir keine zweite Evangelische Kirche in Deutschland brauchen, ebenfalls gegen diesen Weg Stellung bezogen. Ich glaube die kommenden Weltsynode hält eine kalte Dusche für den Deutsch-katholischen Weg nicht nur durch Osteuropa, sondern auch durch Afrika, Asien und die östlichen Kirchen bereit.


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 edih 23. Juli 2023 
 

Kichensteuer und Sakramente

aus eigener Erfahrung: Auch in der BRD ist es möglich die Sakramente ohne Kirchensteuer zu empfangen. Alles kein Problem. In 99% haben die Ortspfarrer sogar Verständnis dafür.


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