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| ![]() Fünf Strafanzeigen wurden gegen Freiburger Alterzbischof Robert Zollitsch gestellt4. Mai 2023 in Deutschland, 6 Lesermeinungen Sowohl die weltliche Justiz wie der Heilige Stuhl überprüfen die Vorwürfe gegen den früheren DBK-Vorsitzenden - Zollitsch hatte seinerzeit sich für den sogenannten „Dialogprozess“ stark gemacht, Vorläufer des heutigen (deutsch-)Synodalen Wegs Freiburg i.Br. (kath.net) Fünf Privatpersonen haben Strafanzeige gegen Alt-Erzbischof Robert Zollitsch gestellt. Dies teilte die Freiburger Staatsanwaltschaft mit und ließ dabei offen, ob darunter auch Anzeigen von Missbrauchsopfern sind. Die Anzeigen erfolgten zeitlich nach der Veröffentlichung des Missbrauchsberichts des Erzbistums Freiburg. Medienangaben zufolge scheint auch der Vorwurf der Strafvereitelung zur Anzeige gebracht worden zu sein. Hintergrund: Zollitsch war von 2003-2013 Erzbischof von Freiburg und obendrein von 2008-2014 der Vorsitzende der Bischofskonferenz (DBK) gewesen, Zollitsch hatte seinerzeit sich für den sogenannten „Dialogprozess“ stark gemacht, der als ein Vorläufer des heutigen (deutsch-)Synodalen Weges gilt. Gegen Zollitsch läuft auf Betreiben seines Nachfolgers als Erzbischof von Freiburg, Erzbischof Stephan Burger, auch ein kirchliches Verfahren, das beim Heiligen Stuhl in Rom eingeleitet wurde. Der Abschlussbericht über sexuellen Missbrauch durch Geistliche im Erzbistum Freiburg, der im April veröffentlichte worden war, listet in der Amtszeit von Zollitsch erhebliche Versäumnisse auf. Zollitsch hat daraufhin jüngst sogar sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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