Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  2. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  3. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  4. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  5. Papstprediger: KI zeigt „gewisses Etwas auf, das nur wir tun können“
  6. Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
  7. Latein nicht mehr erste Amtssprache im Vatikan
  8. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  9. „Welt“-Kolumnist Gideon Böss: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  10. Cantare amantis est. Der Chor: Ikone der Kirche. Die Freilegung des Glaubensgeheimnisses im Gesang
  11. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  12. R.I.P. Martin Lohmann
  13. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  14. "Hassprediger und Hofnarr"
  15. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“

Deutsche Rechtsexperten: Autofahrer dürfen sich gegen 'Klima-Terroristen' wehren

22. November 2022 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht: "Die Klima-Blockaden sind ein rechtswidriger Angriff auf die Fortbewegungsfreiheit, gegen den Betroffene sich im Rahmen der Notwehr verteidigen dürfen."


Berlin (kath.net)

Deutsch Rechtsexperten haben jetzt aufgeklärt, dass sich Autofahrer in Deutschland gegen die Klima-Blockaden auf den Straßen wehren dürfen. "Die Klima-Blockaden sind ein rechtswidriger Angriff auf die Fortbewegungsfreiheit, gegen den Betroffene sich im Rahmen der Notwehr verteidigen dürfen.". Dies stellt Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht an der Universität Würzburg, laut "Welt" fest. Auch gegen verhältnismäßig geringfügige Angriffe dürfe man sich "mit robusten Mitteln" zur Wehr setzen.. Elisa Hoven, eine Juristin betont dem Zusammenhang, dass man auch Aktivisten von der Fahrbahn loszureißen und wegzutragen dürfe. Dies sei eindeutig zulässig, auch wenn das wegen des Klebers zu erheblichen Handverletzungen führen sollte. Es sei auch nicht entscheidend, wie lange die Blockade dauere. Das Recht auf Notwehr ende allerdings, sobald die Polizei vor Ort sei oder ihr Eintreffen erkennbar kurz bevorstehe.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Martin Lohmann
  2. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  3. Fairer Streiter für die Wahrheit – Ein Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann (14.3.1957-24.11.2025)
  4. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  5. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  6. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  7. „Welt“-Kolumnist Gideon Böss: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  8. „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen
  9. Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
  10. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  11. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  12. Papst Leo XIV. erholt sich mit Tennis, Schwimmen und Lektüre
  13. "Hassprediger und Hofnarr"
  14. Pro-Life-Sängerin im Halbfinale von 'The Voice of Germany'
  15. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz