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‚Religiöse Grundlage’ – Richter hebt Abtreibungsverbote in Kentucky auf1. August 2022 in Prolife, 12 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Abtreibungsverbote hätten ihre Grundlage in der ‚religiösen Überlieferung’, dass das Leben des Menschen mit der Befruchtung beginnt, behauptet der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Frankfort (kath.net/Aleteia/jg)
Ein Richter im US-Bundesstaat Kentucky hat zwei Gesetze aufgehoben, mit denen das Parlament des Bundesstaates Abtreibungen verboten hat. Das Gesetz habe die Ansicht religiöser Überlieferungen übernommen, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt, behauptete er in seiner Begründung.
Der Richter erlaubte mit seinem Urteil zwei Kliniken, weiterhin Abtreibungen durchzuführen, obwohl mit Aufhebung des Urteils „Roe v. Wade“ ein Gesetz in Kraft getreten ist, das Abtreibungen verbietet. Das Parlament von Kentucky hatte bereits 2019 ein Gesetz beschlossen, welches praktisch alle Abtreibungen für den Fall verbietet, dass „Roe v. Wade“ aufgehoben wird. Zusätzlich wurde ein Abtreibungsverbot ab der sechsten Schwangerschaftswoche verabschiedet. Beide Gesetze lassen Ausnahmen nur zu, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder ihre Gesundheit bei Fortführung der Schwangerschaft dauerhaft schaden nehmen würde, nicht aber bei Vergewaltigung oder Inzest.
Auf Antrag der Abtreibungskliniken erließ der Richter eine einstweilige Verfügung. Am 6. Juli fand eine Anhörung statt, am 22. Juli erließ er sein Urteil. Die Abtreibungsverbote würden „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Selbstbestimmung verletzen. Diese Rechte seien von der Verfassung von Kentucky geschützt.
Er ging in seiner Begründung auch davon aus, dass die Gesetze eine religiöse Grundlage haben. Das Parlament habe nicht das Recht, die Lehren einer bestimmten Glaubensrichtung bevorzugt zu behandeln und diese zu unterstützen. Indem die Abtreibungsverbote diese Ansichten zur Grundlage machen, würden sie die unterschiedlichen religiösen Ansichten vieler Einwohner des Bundesstaates missachten, deren Glaube ihnen einen andere Sicht auf den Beginn des Lebens vermittle.
Christen waren von Anfang an in der Lebensschutzbewegung engagiert, um das Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu verteidigen. Das bedeutet aber nicht, dass sie rein religiöse Argumente in die Auseinandersetzung einbringen. Die Ultraschalltechnologie und die Fortschritte in der Genetik haben gezeigt, dass das Leben des Menschen mit der Empfängnis beginnt. Ab diesem Zeitpunkt ist ein neuer Mensch mit seiner eigenen DNA vorhanden, die sich von jener seiner Eltern unterscheidet. Darauf hat schon Papst Johannes Paul II. 1995 in seiner Enzyklika „Evangelium vitae“ hingewiesen (EV 60).
Joseph Naumann, der Erzbischof von Kansas City, hat in einem Gastkommentar für den Wichita Eagle festgestellt, dass viele Gesetze mit religiösen Lehren übereinstimmen. Das bedeute aber nicht, dass mit diesen Gesetzen den Menschen ein bestimmter Glaube aufgezwungen werde. Aus katholischer Sicht sei Abtreibung nicht primär ein religiöses Thema, sondern ein Menschrechtsthema. Der Glaube helfe dabei, die Würde jedes Menschen zu erfassen, der von Gott nach seinem Abbild geschaffen worden sei. Die natürliche Vernunft sei aber ausreichend, um zu erkennen, dass das Töten eines unschuldigen Menschen falsch sei, betonte Naumann.
Der Attorney General von Kentucky, Daniel Cameron von der Republikanischen Partei, hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
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Lesermeinungen | Ulrich Motte 2. August 2022 | | | Danke für Hinweise auf Texte zum Naturrecht Ich werde die lesen und bedenken. |  0
| | | lakota 2. August 2022 | | | @AngelView Sehr gut!
Und hoffentlich lehnt er es in Zukunft auch ab, für seine Arbeit bezahlt zu werden.
Wenn er Gesetze ablehnt, weil sie eine "religiöse Grundlage" haben, soll er mal seine Geldscheine anschauen, auf denen steht "In God we trust". |  0
| | | Zeitzeuge 1. August 2022 | | | Auch in der Gegenwart gibt es Neuerscheinungen zum Naturrecht und dessen korrekter Auslegung, wie im Link vom
Verlag editiones scholasticae!
Die Bücher, Neuerscheinungen und Reprints, dieses
Verlages sind gerade in unserer krisenhaften
Zeit höchst aktuell! www.editiones-scholasticae.de/artikel/nach-dem-naturrecht/ |  0
| | | Zeitzeuge 1. August 2022 | | | Vertreter des Naturrechts gab es bereits in vorchristlicher Zeit, als Paradebeispiel sei die Tragödie "Antigone"
von Sophokles genannt (Naturrecht vs. positives
Recht!); ernsthaft am Naturrecht interessierten
empfehle ich, die von mir verlinkte Website
der Johannes-Messner-Gesellschaft gründlich zu
studieren.
Dank sei Hochw. Msgr. Schlegl für die präzise
Kurzfassung gesagt!
Ich wünsche gute Lesefrüchte und Herrn Motte
gute Besserung! johannes-messner-gesellschaft.org/johannes-messner/ |  0
| | | Xaverflo 1. August 2022 | | | @Ulrich Motte Zum Naturrecht ist die Rede Benedikts XVI. im dt. Bundestag lesenswert (siehe link, dort bes. die letzten vier Absätze). www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/benedict/rede-250244 |  2
| | | Ulrich Motte 1. August 2022 | | | Schlegl: Was ist Naturrecht? Der engagierte Katholik und mit einem päpstlichen Orden ausgezeichnete Rechtsprofessor Bernd Rüthers verwirft es völlig. Die scharfen Gegner des Ns-Regimes Karl Barth und Dietrich Bonhoeffer (den die Nazis umbrachten) nannten beide Abtreibung Mord. Barth war Anfang der 50-er (!) Jahre den beiden deutschen Großkirchen mangelnden Widerstand gegen den Massenmord (seine Wortwahl) vor. Barth und Bonhoeffer waren scharfe Gegner "des" Naturrechts.
Ich meine, daß eine Art von Naturrecht Sinn macht, die Kritik von Rüthers am üblichen Naturrecht der Katholischen Kirche und mancher Evangelischen Kirche aber stimmt. Bitte dazu im Internet lesen. Ich bin noch krank, kann nur wenig schreiben und lesen. |  0
| | | SCHLEGL 1. August 2022 | | | Problematisches Urteil Das Hauptproblem der ganzen Auseinandersetzung liegt in der Missachtung,des NATURRECHTS!
Dieses hat nichts mit einer religiösen, oder konfessionellen Grundsatzentscheidung zu tun. Oberste sittliche Prinzipien (Recht auf Leben, Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit, Recht auf Eigentum und Recht auf eigene Familie) können nicht außer Kraft gesetzt werden,ohne dass eine UNRECHTSORDNUNG anstelle der Rechtsordnung entsteht.
Das ungeborene Kind ist eben KEIN Körperteil seiner Mutter,sondern ein menschliches Wesen, das nach manchen Rechtsordnungen sogar schon VOR der Geburt "erbberechtigt" ist.
Vor vielen Jahren in Australien sind die Eltern eines eingefrorenen Embryos ums Leben gekommen, der Embryo war MILLIONENERBE! Auf einmal wollten VIELE FRAUEN den Embryo austragen, warum wohl? Leider weiß ich nicht, wie die ganze Sache ausgegangen ist.Auf jeden Fall werden die Grenzen des "RECHTSPOSITIVISMUS"sichtbar, nicht nur bei den Kriegsverbrecherprozessen gegen Milosevic usw. |  4
| | | elmar69 1. August 2022 | | | 10 Gebote Die solle der sich mal durchlesen und dann entscheiden, ob er die darauf basierenden Gesetze wirklich aufheben möchte. |  3
| | | kleingläubiger 1. August 2022 | | |
Kreative Begründung eines Kirchenhassers(?), aber doch grundfalsch. Sogar Mediziner können dies bestätigen, dass das Leben unmittelbar nach der Zeugung beginnt. Beten wir, dass diese diabolischen Entscheidungen rückgängig gemacht werden! |  3
| | | girsberg74 1. August 2022 | | | Dieser Richter und sein Urteil kriegen soch hoffentlich etwas auf seinen Deckel. |  2
| | | Marcus, der mit dem C 1. August 2022 | | | Dieser Richter läßt einen verstehen, wie es... zu einem Urteil wie US Supreme Court Dred Scott vs. Sandford kommen konnte. Dieses Urteil schloß jeden Afrikanisch-stämmigen von der Bürgerschaft aus und verweigerte der Person so die verfassungsgemäßen Bürgerrechte, da sie keine Bürger im Sinne der Verfassung seien. Die Abtreibungslobby will uns ja weiß machen, daß erst mit der Geburt ein Mensch ein Mensch wird und vorher ein Zellklumpen ohne Rechte ist. Jedem Menschen mit Verstand müßte klar sein, daß das Recht auf Leben höchstrangig vor allen anderen Rechten ist, denn ein Toter kann keine Rechte einfordern. Eine Verweigerung des Rechts auf Leben ist daher eine Entmenschlichung. |  6
| | | AngelView 1. August 2022 | | | Anregung an den Richter Er sollt die Terminierung seiner Verhandlungen zwingend ab sofort als ungültig oder als unmöglich erklären. Schließlich basieren seine Termine auf einem Kalender, der als Maßstab die Geburt Jesu hat, also zwangsläufig auf einem religiösen Hintergrund basiert.
Wäre interessant, wie er dann ab sofort Termine festlegt in seiner Welt. |  4
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