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Suizidbeihilfe - Ethikerin Kummer warnt vor drohender Ausweitung24. Oktober 2021 in Prolife, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Kummer mahnt: "In den Niederlanden wurden innerhalb weniger Jahre die für 'Sterbehilfe' berechtigten Personengruppen ausgeweitet und schließen heute nicht nur physisch Schwerkranken, sondern auch psychisch Kranke, Minderjährige und Demenzkranke ein"
Wien (kath.net/KAP) Für Susanne Kummer vom Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) gleicht das neue Sterbeverfügungsgesetz einer "Quadratur des Kreises": Anlass dafür sei die VfGH-Entscheidung im vergangenen Dezember, die den Gesetzgeber vor eine schwierige Aufgabe gestellt habe. Mit der Aufhebung der Schranken des Tötungsverbots sei ein "grundlegender Wertebruch" erfolgt, erinnerte die Ethikerin in einer Stellungnahme gegenüber Kathpress und sagte: "Erstmals hatte damit der Staat Suizid als akzeptable Möglichkeit definiert, Leiden zu beenden, in dem man frühzeitig sein Leben beendet."
Der nun vorliegende Gesetzesentwurf sollte laut Kummer "Suizidverfügung" heißen, was präziser wäre, denn: "Wünsche für das Lebensende waren bis jetzt gut aufgehoben in den Instrumenten der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Hier geht es um ein Regelwerk zur Selbsttötung mit Hilfe Dritter." 
Positiv ist laut der IMABE-Geschäftsführerin die Absicherung der Gewissensfreiheit: "So ist laut Gesetz niemand verpflichtet, Sterbehilfe zu leisten. Auch Apotheker dürfen nicht zur Abgabe des tödlichen Präparats verpflichtet werden. In keinem Fall darf ihnen daraus ein Nachteil erwachsen. Wirtschaftlicher Nutzen aus der Beihilfe zum Suizid wird ebenso verboten wie Werbung. Gemeinnützige Vereine, die wie in der Schweiz das Prozedere abwickeln, sind nicht per se ausgeschlossen."
Wie auch andere lobte Kummer das klare Bekenntnis, den seit Jahrzehnten geforderten flächendenkenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung nun endlich in Angriff zu nehmen. Zwar habe der Bund eine Aufstockung der Mittel dafür bereits zugesagt. Allerdings würden die Zusagen der Länder und Sozialversicherung im Sinne der geplanten Drittelfinanzierung noch ausstehend. Solange dies noch nicht Realität sei, könne man daher "nicht von einer echten Wahlfreiheit" sprechen. Nun stehe man in den kommenden Monaten in der paradoxen Situation, "dass es einen Zugang zur Beihilfe zur Suizid gibt, aber noch nicht für jeden, der es braucht, einen Zugang zur mobilen palliativen Versorgung."
Positiv wertete Kummer, dass laut Gesetzesentwurf "Beihilfe zur Selbsttötung keine ärztliche Tätigkeit" sei. Grund zur Sorge bereite allerdings die Definition des "dauerhaften Entschlusses" zum Suizid, der nur eine dreimonatige Frist vorsieht. "Hier geht es um Leben und Tod - da sind drei Monate definitiv zu kurz." Außerdem würden Faktoren wie der Druck von Angehörigen oder innerer emotionaler Druck "als Last zu fallen" zu wenig erfasst. "Das sind Dinge, die der Betroffene vermutlich aus Scham gar nicht offen ausspricht", gab Kummer zu bedenken.
"Bedauerlich" sei zudem, dass der Gesetzgeber die Chance vergeben habe, die Tötung auf Verlangen rechtlich besser abzusichern. "Dazu hat offensichtlich der politische Wille gefehlt." Nun sei sicherzustellen, dass es in Österreich nicht über kurz oder lang zu Ausweitungen der Sterbehilfe-Regelung kommt. "In den Niederlanden wurden innerhalb weniger Jahre die für 'Sterbehilfe' berechtigten Personengruppen ausgeweitet und schließen heute nicht nur physisch Schwerkranken, sondern auch psychisch Kranke, Minderjährige und Demenzkranke ein", erinnerte Kummer und mahnte: "Entsolidarisierung unter dem Deckmantel der Diskriminierung geht schneller, als man denkt."
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Lesermeinungen| | Zeitzeuge 26. Oktober 2021 | | | | Unter gläubigen Katholiken ist unstrittig, daß Beihilfe zum Selbstmord immer unerlaubt ist und eine schwere Sünde mit
allen Konsequenzen vor GOTT darstellt!
Keine "Volksabstimmung" der Welt kann das Natur-
recht oder die Zehn Gebote regulär "ausser Kraft
setzen" - auch das ist gläubigen Katholiken klar!
Mehr Infos zum Thema aus kath. Sicht im Link! www.kath-info.de/euthanasie.html |  1
| | | | | Wiederkunft 25. Oktober 2021 | | | | Psychisch Kranke Psychisch Kranke fließen auch in dieses Gesetz mit hinein!!!!! Hatten mal einen Fall in der Verwandschaft. Ein junger Mann erkrankte sehr schwer an Depressionen. 2 Selbstmordversuche, Einweisung in eine Klinik, Behandlung. Es tauerte ein halbes Jahr, bis das richtige Medikament gefunden war. Er hatte 6 Monate den sehnlichsten Wünsch zu sterben. Jetzt lebt er schon 30 Jahre ziemlich zufrieden sein Leben, dank der medizinischen Hilfe!! Mit diesem neuem Gesetz wäre er wahrscheinlich schon Tod! |  2
| | | | | Fink 25. Oktober 2021 | | | | Etwas Positives zum Thema Vor kurzem habe ich in der Zeitung gelesen (ich habe den Artikel aufgehoben): In Deutschland gibt es inzwischen 13848 Mediziner mit der Zusatzausbildung in Palliativmedizin, Inzwischen gibt es 1500 ambulante Hospizdienste, etwa 250 stationäre Hospize für Erwachsene und 18 stationäre Hospize für Kinder. Es gibt etwa 340 Palliativstationen in den Krankenhäusern.
All das wurde in den letzten 25 Jahren geschaffen! |  2
| | | | | MariaMutterDerKirche 25. Oktober 2021 | | | | Gewissensfreiheit? wie lange wohl? bis der neue Bundestag etabliert ist? Was Gewissensfreiheit wert ist, was unsere früher im GRUNDGESETZ verankerten RECHTE WERT WAREN, haben wir doch jetzt hinlänglich in der Corona-Pandemie erleben dürfen.
Erinnert sich noch jemand an die Aussage, es würde keine Impfpflicht geben? Und ?
Wie sieht es in der Bundes- Republik (res publica = Sache des Volkes! )denn in der gelebten Wirklichkeit aus?
Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis auch dieser Baum gefällt wird... |  3
| | | | | Diadochus 25. Oktober 2021 | | | | Versorgung Der "Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung" hätte längst in Angriff genommen werden müssen. Da hätte das Sterben und die Sterbebegleitung in das Leben prima eingebettet werden können. Dazu wird es jetzt nicht mehr kommen, denn dazu ist wegen des maroden Gesundheitssystems kein Geld mehr vorhanden. Das Geld fließt vollkommen in die Versorgung der massenhaft eingewanderten Migranten. Die Hospiz- und Palliativversorgung hätte unabhängig von staatlicher Seite schwerpunktmäßig in Krankenhäusern in christlicher Trägerschaft längst eingeführt werden können. Man hat es dem Staat und privaten Initiativen überlassen mit den Folgen, die wir jetzt sehen. |  4
| | | | | Dr Feingold 25. Oktober 2021 | | | | bedauerlicherweise war die Forderung der Kirche einfach das Verbot in den Verfassungsrang zu erheben absolut nicht förderlich für eine breite Diskussion
Eine Ausweitung im Sinne der Sterbehilfe ist absolut immer möglich.Aber jetzt ein Gesetz vorzulegen, das schon Anfang Jänner in Kraft treten soll, ist katastrophal da keine Zeit für Änderungen im Parlament bleibt, die beste Lösung wäre eine Volksabstimmung gewesen |  2
| | | | | Bernhard Joseph 25. Oktober 2021 | | | | Dehumanisierung der Gesellschaft Wir erleben eine immer weiter fortschreitende Zersetzung von Humanität. Galt dem frühen heidnischen Menschen die Welt in all ihren Erscheinungen als beseelte, ist für den neuheidnischen Menschen die Welt zu einer vollständig entseelten geworden.
Alles wird zum bloßen Objekt funktionaler Verwertung, auch der Mensch. Wo der Mensch nicht oder nicht mehr im Sinne des ökonomischen Nutzens funktioniert, da wird der Mensch zum überflüssigen Objekt, das man entsorgen kann und darf.
Unsere Welt wird so zunehmend zu einer teuflischen Lebenswirklichkeit, in der Mitmenschlichkeit restlos pervertiert ist. So ist schon der Ausdruck Sterbe"hilfe"(!) eine Verschleierung dessen, was wirklich dahinter steht; Mord an denen, die man für überflüssig erachtet. |  7
| | | | | athanasius1957 25. Oktober 2021 | | | | Töten oder sterben lassen? Das holländische Experiment und seine Auswirkungen sowie Auswüchse werden eindrucksvoll im u.a. Buch von Spaemann und Fuchs geschildert.
Nicht umsonst heißt es im Dekalog "Ehre Vater und Mutter, damit es Dir wohlergehe.". Dies ist die stille Versicherung, daß das Leben von Zeugung bis zum natürlichen Tod geschützt ist. Wenn jedoch das Alter nicht geehrt wird, wer definiert Jugend?
Robert Spaemann, Thomas Fuchs: Töten oder sterben lassen? Worum es in der Euthanasiedebatte geht, Herder, Freiburg, 1997 |  5
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