Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  3. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  4. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  7. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  12. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  13. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  14. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  15. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“

Vorwürfe gegen Schönstatt-Gründer - Berliner Gericht lehnt Unterlassungsantrag ab

20. September 2021 in Deutschland, 19 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Landgericht Berlin hat vergangene Woche einen Unterlassungsantrag auf einstweilige Verfügung der Schönstätter Marienschwestern gegen eine Buch der Historikerin Alexandra von Teuffenbach abgelehnt,


Berlin (kath.net)

Das Landgericht Berlin hat vergangene Woche einen Unterlassungsantrag auf einstweilige Verfügung der Schönstätter Marienschwestern gegen eine Buch der Historikerin Alexandra von Teuffenbach abgelehnt, in dem der Gründer der katholischen Schönstatt-Bewegung, Pater Josef Kentenich Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden. Ob die Schwestern gegen das Urteil berufen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. In dem Buch kommen auch Schwestern mit schweren Anschuldigungen zu Wort.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Gnadenakt 24. September 2021 
 

@mhesemann

Wer sind Sie, daß Sie mit solchen Einsichten sich hier hervortuen. Diese Unterlagen sind sicherlich nicht allgemein zugänglich. Wieso sollten Sie hier Zugang haben? Und wenn es so wäre, wieso sind Sie mit Ihren Unterlagen nicht den Schwestern beigesprungen. Wenn das alles so simpel und ungefährlich wäre, was der P. Kentenich gesagt hat, hätten die Schwestern die einstweilige Verfügung durchgebracht. Doch selbst in dem was Sie für harmlos halten, steckt eine gehörige Portion Sexismus, die niemanden, und schon gar keinem Priester zustehen. Die explizite Benennung von Geschlechtsmerkmalen, ist übergriffig und ekelhaft, da muß es zu keiner Berührung kommen.


2
 
 mphc 21. September 2021 

Ich warte auf die Offenlegung von MonteCristo,

woher er seine Informationen hat.


3
 
 Montfort 21. September 2021 

@mhesemann - Ich habe mehrere junge Frauen gefragt,

wie Sie es empfänden, würde ein Priester in dieser Weise mit ihnen sprechen.

"Dem Pater wird lediglich vorgeworfen, mit den Worten "Wem gehört diese Brust? Dem Vater!" (gemeint war natürlich Gottvater!) auf selbige gezeigt zu haben, ohne dass es zu einer Berührung kam."

Wenn stimmt, was @MonteCristo sagt, wäre das nicht bloß "berührend", sondern "übergriffig, ekelig und beschämend"!

"Leider hat Pfr. Kentenich unstrittigerweise auch regelmäßig weitere ähnlich gelagerte Fragen gestellt, z.B. "Wem gehören die Geschlechtsorgane?". Die Antwort dazu kennen Sie bereits und auch die aufgeführte Frage kannten Sie. Haben Sie kein Problem damit? Ist das die Art von Fragen, die man einer Frau stellt?"

Welcher Mann weiß nicht, was er oder andere mit solchem Reden anrichtet - noch dazu als Geistlicher!?

Es ist typisch, dass in Gemeinschaften mit Potential der Gemeinschaftskultur zum Missbrauch der Gründer nur "der Padre/Pater" genannt und zum Übervater hochstilisiert wird.


5
 
 mphc 21. September 2021 

@MonteCristo

Es hätte mich sehr interessiert, woher Sie Ihre Informationen bezogen haben?


4
 
 MonteCristo 20. September 2021 
 

Sichtweisen

@mhesemann
Leider hat Pfr. Kentenich unstrittigerweise auch regelmäßig weitere ähnlich gelagerte Fragen gestellt, z.B. "Wem gehören die Geschlechtsorgane?". Die Antwort dazu kennen Sie bereits und auch die aufgeführte Frage kannten Sie. Haben Sie kein Problem damit? Ist das die Art von Fragen, die man einer Frau stellt? Was geht in dem Kopf vor, der solche Fragen formuliert?


3
 
 stephanus2 20. September 2021 
 

Nachtrag,und @mhesemann

@Lämmchen hatte das als Erste gepostet mit der sog Wissenschaftsfreiheit.
Doch vor allem: Sehr geehrter Herr Hesemann !Allerbesten Dank für Ihren Beitrag !Fragt hier keiner, wie Sie an die 2.500 Seiten zur Causa Kentenich aus den Vatikanarchiven kommen, die Ihnen vorliegen, die Sie studieren dürfen ? Weil Sie ein hervorragender, vertrauenswürdiger Fachmann sind und ZUGANG zum Vatikan haben und an der Quelle sitzen, nehme ich an.Ich bin für Ihr klares Urteil sehr dankbar. Es wäre nicht das erste und nicht das letzte Justizversagen.


4
 
 stephanus2 20. September 2021 
 

Das Gericht führte in seiner mündlichen Begründung aus...

(nach @Montfort), das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit müsse weit gefasst werden und lasse auch i r r a t i o n a l e Rückschlüsse und e i n s e i t i g e Quellenauslegung zu.Das muss man sich mal vorstellen. Das ist doch einfach Quatsch.
Es geht halt gegen die katholische Kirche und d a fallen immer mehr Masken und vieles wird erlaubt , was nicht erlaubbar ist.-Aus meiner Sicht, in dieser höllischen Zeit,bewerfen die Unreinen die Reinen mit Schmutz. Leider tun sich da besonders Frauen hervor, die mit der Anklage "sex.Übergriff"sofort als Opfer dastehen und mit allergrößter Aufmerksamkeit bedacht werden und das kann verführerisch sein. Ich rede nicht von wirklichen Betroffenen.


7
 
 Montfort 20. September 2021 

Zweierlei Maß?

"In der mündlichen Verhandlung führte das Gericht aus, dass die betreffenden Ausführungen und Behauptungen in dem Buch von der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes gedeckt seien. Nach Ansicht des Gerichtes sei das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit weit auszulegen und umfasse sogar einseitige Deutungen von Quellen und irrationale Rückschlüsse."

Vor kurzer Zeit wurde doch ein polnischer Priester in Abwesenheit in Deutschland verurteilt, weil er in "Theologisches" einen wissenschaftlichen Artikel über die kirchlichen Homolobbies veröffentlicht hatte. Für den gab es kein Urteil zugunsten der wissenschaftlichen Freiheit.

Zweierlei Maß?


7
 
 Lämmchen 20. September 2021 
 

Urteilsbegründung liegt noch nicht vor

"In der mündlichen Verhandlung führte das Gericht aus, dass die betreffenden Ausführungen und Behauptungen in dem Buch von der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes gedeckt seien. Nach Ansicht des Gerichtes sei das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit weit auszulegen und umfasse sogar einseitige Deutungen von Quellen und irrationale Rückschlüsse. "

Mit der Begründung kann man schreiben was man will...

Was will man aus Berlin auch anderes erwarten....

www.s-ms.org/2021/09/17/information-ueber-den-stand-der-juristischen-auseinandersetzung-betreffend-aussagen-in-der-publikation-vater-darf-das/


5
 
 mphc 20. September 2021 

Wieviel ist über Pater Pio von Pietrelcina

geredet und verleumdet worden?
Inzwischen ist er der moderne Nationalheilige von Italien.
Im angehängten Link berichtet der Zeitzeuge P. Alberto Eronti anlässlich seines Goldenen Priesterjubiläums

www.schoenstatt.org/de/kentenich-de/2021/08/pater-josef-kentenich-und-mein-priestertum/


4
 
 chorbisch 20. September 2021 
 

@ mHesemann

Wenn der Fall so eindeutig ist, wie Sie schreiben, dann hätte es doch für die klagende Partei ein Leichtes sein müssen, die Unwahrheit der Aussagen von Frau Teuffenbach klar zu belegen.

Liegt hier also möglicherweise kein "Justizversagen" vor, sondern unsauberes Arbeiten der Schönstatter und/oder ihrer Anwälte?

Ich bin kein Jurist, aber ich denke, ein Gericht entscheidet in solchen Fällen nur anhand der ihm vorgelegten Beweise.
Und was ist mit den im Beitrag genannten Aussagen einiger Schwestern? Wenn die nicht stimmen, müsste es doch dazu einen Vermerk im vatikanischen Archiv geben (?)


3
 
 Monika32 20. September 2021 
 

@mhesemann

Danke! Ich würde es nicht als Justizversagen bezeichnen. Das ist ein zu schwerer Vorwurf. Aber sicher ist, dass man so lange suchen kann, bis man irgendetwas findet, was sich für eine zweideutige Interpretation eignet.
Das ist es ja auch, was mich an der Veröffentlichung und dem plötzlichen großen Erfolg dieser ehem. Schwester Doris Wagner so hellhörig macht.

Natürlich auch, dass diese ganzen Dinge jetzt "mit geballter Macht" an die Öffentlichkeit drängen, wo schon 2010 mit dem "Aloysiuskolleg" hätte weiter geforscht und veröffentlicht werden müssen.
Man scheint es bewusst jetzt zu bringen, weil andere Chancen einer Zielerreichung nicht von Erfolg gekrönt waren.


3
 
 mhesemann 20. September 2021 
 

Justizversagen!

Ein Versagen der Justiz! Mir liegen sämtliche Dokumente aus den Vatikanarchiven (rund 2500 Seiten aus dem Apostolischen Archiv und Archiv der Glaubenskongregation) zur causa Kentenich vor. Es gibt in diesen Dokumenten nicht einen einzigen Beleg für einen sexuellen Missbrauch durch Pater Kentenich. Dem Pater wird lediglich vorgeworfen, mit den Worten "Wem gehört diese Brust? Dem Vater!" (gemeint war natürlich Gottvater!) auf selbige gezeigt zu haben, ohne dass es zu einer Berührung kam. Die offenbar hysterisch veranlagte Schwester hat dies als übergriffig empfunden. Das ist alles und rechtfertigt natürlich nicht den Abbruch des Seligsprechungsverfahren einer der großen, prophetischen Persönlichkeiten der katholischen Kirche des 20. Jahrhunderts. Sich auf für den gewöhnlichen Leser unzugängliche Dokumente zu berufen, die es gar nicht gibt, ist wissenschaftlich und menschlich höchst unredlich und disqualifiziert diese "Dame" als ernstzunehmende Historikerin.


9
 
 Monika32 20. September 2021 
 

Klar,

ich bin auch dafür, dass Missstände aufgeklärt werden. Doch kommt mir das alles nach Rücktritt eines deutschen Papstes zu spät. Es passt für mich - Achtung: Eigenmeinung ;-) - zu sehr in die Historie. Dem Adel war der Papst schon immer ein Dorn im Auge. Versuchte man mit Luther eine erste Abspaltung gegen den Papst? Wollte man es jetzt über einen deutschen Papst erreichen, indem man dachte diesen mit Zurückhalten von Mißbrauchsfällen erpressen zu können?
Ist dies jetzt der letzte Versuch den Papst unglaubwürdig zu machen, um eine eigene deutsche kath. Kirche im Verbund mit diesem ev.-luth. Verwaltungskirchensystem gründen zu können?


0
 
 J. Rückert 20. September 2021 
 

Klein-Hochhuth?

@Lämmchen: Wie wurde Hochhuth berühmt?
Wer Artemistempel anzündet macht sich einen Namen, wer Tempel schmückt bleibt unbekannt. So ist die Welt.


6
 
 Lämmchen 20. September 2021 
 

@Elmar69

Sie vermischen Äpfel mit Birnen. Rom hat zu dem Zeit einige Gründer von ihrem Werk getrennt.due Scjönstattbewegung war viel zu neuartig für die alten Strukturen der Kirche.

Diese Frau Teuffenbach erscheint mir recht dubios. Lange Zeit war von der rein gar nichts wahrzunehmen, keine Veröffentlichung, kein Vortrag, nix.
Sie scheint an der Anima in Rom persona non grata zu sein.
Und dann veröffentlicht sie ein Buch...
Erinnert mich irgendwie an Doris Wagner...


6
 
 elmar69 20. September 2021 
 

Einstweilige Anordnung

Die Grundlage müsste hier sein, dass deutliche Indizien für die Unwahrheit der Behauptungen vorliegen. Das scheint nicht der Fall zu sein, deshalb kann die Publikation nicht im Schnellverfahren verboten werden. Anscheinend handelt es sich nicht um längst widerlegte alte Vorwürfe.

Die "Berufung" wäre hier die Aufnahme eines regulären Gerichtsverfahrens, wo dann beide Seiten die Gelegenheit haben, Indizien vorzulegen.

Nach dem Wikipedia-Eintrag war er aber von Rom aus Europa verbannt worden, das Buch bezieht sich auf diese Vorwürfe. Die in dem Buch erhobenen Vorwürfe sind sicherlich auch deshalb für das Gericht nicht offensichtlich falsch.


1
 
 Winrod 20. September 2021 
 

Ich will nicht sagen, dass nichts dran ist.

Aber ich gebe zu bedenken, dass man heutzutage Meinungen auch "kaufen" kann.


4
 
 Dr Feingold 20. September 2021 
 

in der Sache ist das zu begrüssen

da man sich solchen Diskussionen stellen muß
eine kleine Korrektur die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung ist kein Urteil, sondern nur eine Maßnahme, die bis zu einem Urteil den Schaden minimieren soll
Ich denke nicht, dass man dagegen berufen kann


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  4. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  5. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  6. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  7. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  8. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  9. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Der Teufel sitzt im Detail
  12. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  13. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  14. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie ,The Baxters‘ sehen‘
  15. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz