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| ![]() Unparteilichkeit des Gerichtshofs für Menschenrechte gefährdet26. Jänner 2021 in Prolife, 5 Lesermeinungen Das Straßburger Gericht entschied nun endgültig für den Tod eines im Koma liegenden Polen. Die Vergangenheit des zuständigen Richters wirft ein schiefes Licht auf dessen Unbefangenheit. Straßburg (kath.net/ECLJ/mk) Der Fall des im Koma liegenden Polen, der in Großbritannien verhungern soll, (kath.net hat berichtet, siehe Link), wurde nun auch juristisch endgültig entschieden: Nachdem die britischen Gerichte beschlossen hatten, dass der Mann in Großbritannien sterben solle und nicht nach Polen zu verlegen sei, hat kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als letzte juristische Instanz die Beschwerde der Familienangehörigen zurückgewiesen. Anders als im Fall von Vincent Lambert, der im Juli 2019 in Frankreich sterben „musste“, hat sich der Gerichtshof hier nicht einmal inhaltlich mit dem Fall beschäftigt und seine Entscheidung nicht begründet. Diese wurde nur durch einen einzelnen Richter gefällt, Yonko Grozev, der - ein pikantes Detail - früher für George Soros’ Open Society gearbeitet hat, wie die Straßburger NGO „European Centre for Law and Justice“ (ECLJ) berichtet. Als dies der Familie des Polen bekannt wurde, forderten die Angehörigen den Gerichtspräsidenten zu einer Untersuchung des Falles auf, denn die Open Society habe eine lange Geschichte aktiver Unterstützung der Sterbehilfe, einschließlich millionenschwerer finanzieller Unterstützung von einschlägigen Organisationen. Die Unparteilichkeit des ehemaligen leitenden Angestellten der Open Society sei daher nicht gewahrt. Der Gerichtspräsident befand jedoch diese Behauptungen vor wenigen Tagen als unbegründet. Dies obwohl ECLJ im Februar 2020 einen Bericht veröffentlicht hat, wonach 22 der 100 ständigen Richter des Gerichtshofs für Menschenrechte in den letzten zehn Jahren für NGOs gearbeitet hätten, die beim Gerichtshof als Parteien auftreten. 18 von ihnen hätten sogar über Fälle entschieden, die „ihre“ ehemaligen NGOs vor das Gericht gebracht haben. Yonko Grozev befinde sich auch darunter, er habe etwa vergangenen November in einem Akt entschieden, der eine von ihm gegründete (!) NGO betraf. Foto: Denkmal für Menschenrechte vor dem Europapalast in Straßburg Mehr dazu auf kathtube:Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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