Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  4. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  5. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  6. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  7. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  8. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  9. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  10. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  11. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  12. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  13. Kardinal Parolin: Es wird keine Kehrtwende in der Kirche geben
  14. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  15. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!

Berliner Gericht: Aufhängen von Bibelzitaten erfüllt nicht Tatbestand der Volksverhetzung

25. November 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Hausdurchsuchung im Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig


Berlin (kath.net) Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, wie "idea" berichtet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, bei dem die sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals sogar die Durchsuchung des Lokals angeordnet.


Parks Anwalt reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Laut dem Gericht habe Park durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei inzwischen zur Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Chris2 26. November 2020 
 

Gut so. Aber das Ganze hat einen Haken.

Demnächst werden dann Islamisten reihenweise Koranstellen an ihrem "Halal"-Laden aufhängen, in denen das Töten von "Ungläubigen" oder Homosexuellen gefordert wird und sich auf das Urteil berufen. Ist zwar absolut nicht vergleichbar, aber ich bin sicher: Ein Land, dass seinen eigenen Bürgern weitaus weniger Rechte zugesteht, als jedem meist muslimischen Asylbewerber (Stichworte: "Köterrasse", Hartz IV bei Vielweiberei, falsche Namen, Passfreiheit, Meinungsfreiheit, Einreise während Lockdown ..) und das es z.B. erlaubt, gegen die eigene Polizei hemmungslos als Nazis, Bombenleger und Mörder zu hetzen, wird auch das erlauben. Immerhin kann dann jeder die bittere Wahrheit erkennen, leider aber auch die kommende Generation der Terroristen...


1
 
 lakota 25. November 2020 
 

JA!

Gott sei Dank!


4
 
 DamianBLogos 25. November 2020 
 

“zeitgemäß?“

Seit wann ist Zeitgemäßheit ein juristisches Kriterium?


4
 
 Dr Feingold 25. November 2020 
 

@Simon Tolon

Entschuldigung ich habe den letzten Absatz übersehen
Danke für den Hinweis
Ihr Dr. Feingold


3
 
 Simon Tolon 25. November 2020 
 

Staatsanwaltschaft ist umgeschwenkt

Steht im Beitrag. Wer also, @Dr Feingold, sollte nun in die nächste Instanz gehen? Die Sache ist erledigt.


5
 
 stat crux dum volvitur orbis 25. November 2020 
 

Ja, es stimmt: "nicht [...] zeitgemäß" - denn

das Wort GOTTES ist an keine "Zeit" von menschlichen Dimensionen gebunden. Es ist ewig, immer gültig und, wie wir mit Johannes bekennen, 'Fleisch geworden'.
Das Landgericht hatte in seiner Urteilsbegründung diese Sicht der Dinge sicher nicht im Auge, gibt aber dennoch davon Zeugnis - GOTT schreibt hier im wahrsten Sinne des Wortes "auf krummen Zeilen gerade".
Ansonsten ist der gesamte Vorfall ein weiterer dramatischer Beweis für den völligen Verfall unserer Gesellschaft, nicht zuletzt was Wissen und das Erkennen von Zusammenhängen anbelangt. Sozusagen das Römische Reich im Endstadium. Offen ist, wer diesmal die Goten sein werden: der Islam oder China ...


7
 
 Dr Feingold 25. November 2020 
 

eine Frage

Ist dieses Urteil bereits rechtskräftig oder geht es in die nächste Instanz ?
Danke für Die Auskunft
Ihr Dr. Feingold


1
 
 maran atha 25. November 2020 
 

Hier handelt es sich um Christenverfolgung!


9
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  4. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  7. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  8. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  9. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  10. Taylor sei mit Euch
  11. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  12. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  13. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  14. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  15. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz