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Corona-Verbote von Gottesdiensten in Österreich keine gesetzliche Grundlage

19. Juni 2020 in Österreich, 9 Lesermeinungen
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Der Verbot von öffentlichen Gottesdiensten während der Corona-Zeit hatte in Österreich keine gesetzliche Grundlage


Wien (kath.net)

Der Verbot von öffentlichen Gottesdiensten während der Corona-Zeit hatte keine gesetzliche Grundlage. Dies zeigt eine Juristen-Gruppe aus Kärnten jetzt auf, die nun diverse Grundrechtsverletzungen in Östereich während der letzten Wochen aufzeigt. Dies berichtet die "Presse".  Diese Maßnahmen wurden von der Regierung nur per Verordnung festgemacht, eine derart weitreichende Einschränkung der Religionsfreiheit hätte aber nur durch ein Gesetz angeordnet werden können. Das erklärte der Vizepräsident des Klagenfurter Landesgerichts, Manfred Herrnhofer, gegenüber der Zeitung. Keine gesetzliche Grundlage gab es auch für die Limitierung der Anzahl der Personen bei Begräbnissen, Hochzeiten oder auch Taufen.


 

Auch der Kärntner Anwalt Bernhard Fink, der Vizepräsident des Anwaltskammertags, der ein Mitglied der Gruppe ist, erklärt, dass es das Verbot von Messen für Gläubige als "kollektive Kontaktsperre" zu werten sei und so etwas das Potenzial habe, Freiheitsrechte „teilweise völlig aus der Verankerung zu hebeln“. Betroffene Kirchen hätten sich gegen die Maßnahmen vor dem Verfassungsgerichtshof wehren können. Dort langten bereits 70 Beschwerden ein, keine aber von der Religionsgemeinschaft.


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Lesermeinungen

 Hilfslegionär 19. Juni 2020 
 

Eine Verfassungsklage einreichen erfordert juristische Kenntnis,

oder einiges an Geldeinsatz - das kann kaum ein Einzelner stemmen, es ist am Besten wenn es eine Institution/Kirche macht, die mit eigenen Rechtsanwälten ausgestattet ist.

Ich habe zwar eine solche Klage erwogen, nachdem ich mich über das Inkraftsein der Verfassung vergewissert habe (nichteinmal dies schien mir sicher zu sein), bin dann aber diesen Weg nicht gegangen weil es zu jenem Zeitpunkt dann bereits Erleichterungen gab.


1
 
 Cosmas 19. Juni 2020 
 

Die Grundhaltung der Bischöfe erschien und erscheint elend

@SCHLEGL
Sicher stimmt das mit dem Zeitdruck, ABER: das Elende war doch der vorauseilende "Gehorsam". Zum gleichen Zeitpunkt, wo die Bischöfe die Zahl der Teilnehmer bei einem Begräbnisse auf 5 reduziert hatten, durften sich im Gasthaus noch 50 Leute treffen!!!Beim Begräbnis meines Vaters waren sogar die "Pompfüneberer" (so heißen in Wien die Bestattungsbeamten) nachsichtiger als die Bischöfe, sonst hätten nicht einmal die Enkelkinder teilnehmen können. (No, kumman's her. Woaten's no auf wen, oder kömma anfangen") Diese völlig unangebrachte Streberbubenmentalität fand ich so elend, und sie zog sich durch. Statt bei der ersten Lockerung nach Ostern - wo kein Zeitdruck mehr war - Daten einzufordern, Druck zu machen, auf die Grundrechtssituation überhaupt hinzuweisen - kam gar nichts. Man hatte permanent das Gefühl, dass die wichtigste bischöfliche Sorge war, dass irgendwo im kirchl. Bereich ein Corona fall auftritt. Diese Angst zog sich durch und sie war u. ist ein schlechter Berater!!


7
 
 elisabetta 19. Juni 2020 
 

Und sie bewegt sich doch...

die neue österr. Bischofskonferenz. Halleluja!


3
 
 elisabetta 19. Juni 2020 
 

Und wie steht es mit den noch immer vorhandenen Einschränkungen?

Ist der Mundschutz für den Priester bei der Spendung der Hl. Kommunion noch gerechtfertigt? Wann endlich darf die Mundkommunion wieder gespendet werden? Wenn das "nur" von unseren Bischöfen abhängig ist, dann würde ich mir gegenüber der neuen österr. Bischofskonferenz einen Proteststurm wünschen, damit sich dort in dieser Angelegenheit endlich etwas bewegt.


2
 
 SCHLEGL 19. Juni 2020 
 

@Seeker2000

Es ist möglich, dass Sie juristisch Recht haben! Die Verordnungen wurden unter Zeitdruck im Hinblick auf die Ausbreitung von Corona und den teilweise katastrophalen Folgen im Ausland gemacht.Da muss man jetzt einiges untersuchen. An einen Deal zwischen Staat und Kirche glaube ich nicht, auch die orthodoxen und altorientalischen Kirchen, von denen einige sogar Staatskirchen (Griechenland, Rumänien, Russland zwar nicht gesetzlich,aber de facto)sind,haben die gleichen Richtlinien durchgeführt.Sogar der Islam (der Platz um die Kaaba in Mekka war auf Fotos völlig menschenleer zu sehen). Auf einer orthodoxen Website habe ich gelesen, dass die orthodoxen Autoritäten derzeit die Kommunion mit dem Löffel als undurchführbar bezeichnen und z.B. der serbische Metropolit für Westeuropa die uralte Praxis der Jakobusliturgie(4.Jh)verordnet hat,wobei ein Stück konsekrierten Weißbrotes mit 1 Tropfen eucharistischen Weines auf ein Tuch auf der Hand des Kommunikanten gelegt wird.


3
 
 Zsupan 19. Juni 2020 
 

@Herbstlicht

Ihr Wort in Gottes Ohr!

Aber offen gestanden bin ich etwas pessimistisch, was die Aufarbeitung der Coronakrise in D anbelangt. Nach Ostern gab es den Ansatz einer öffentlichen Diskussion, der ziemlich schnell erstickt worden ist. Jetzt versucht die Regierung, die Gesellschaft mit Unmengen an Geld ruhigzustellen.

In der Kirche kann ich bislang zwei mutige Pfarrer identifizieren, die sich geäußert haben.

Stellt Euch vor, es ist Ostern und niemand darf hingehen.

Deutschland 2020.


2
 
 Seeker2000 19. Juni 2020 
 

Überall sehr dünn!

@ Priska u. Allgemein:
Auch, wenn die Gesetzestexte nicht einfach zu lesen sind, wenn Sie diese angeschaut hätten und das mit gesundem Menschenverstand überlegt, hätten Sie gemerkt, dass da etwas schief ist. Ich möchte Sie nicht kritisieren, aber es wird allgemein zu wenig hinterfragt, was das an Gesetzen (ob Corona oder andere) in die Welt geworfen werden.

Die rechtliche Grundlage ist überall sehr sehr dünn! Da werden jetzt nach und nach die ganzen Klagen bei den Gerichten abgearbeitet. Aber das tragische ist, dass weder in D, noch A noch CH die Bischöfe das erkennen und prüfen lassen wollten, sondern die staatlichen Maßnahmen einfach abgenickt haben. Ich glaube immer noch, dass es da einen Deal gab!
Und:Entweder die Juristen in den Ordinariaten sind qualitativ so schlecht, dass sie das nicht erkennen können, zu hörig als dass sie die Hirten darauf hinweisen würden oder werden einfach ignoriert. Dass Bischöfe profunde Kenner des staatlichen Rechts sind, ist ja bekann! (war´n Scherz)


1
 
 Herbstlicht 19. Juni 2020 
 

@priska

Es gibt sicher noch mehr, was (hoffentlich!) einmal ans Tageslicht kommen wird, in Österreich wie auch hierzulande.


1
 
 priska 19. Juni 2020 
 

Wieso erfahren wir das erst jetzt?


6
 

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