Corona-Verbote von Gottesdiensten in Österreich keine gesetzliche Grundlage

19. Juni 2020 in Österreich


Der Verbot von öffentlichen Gottesdiensten während der Corona-Zeit hatte in Österreich keine gesetzliche Grundlage


Wien (kath.net)

Der Verbot von öffentlichen Gottesdiensten während der Corona-Zeit hatte keine gesetzliche Grundlage. Dies zeigt eine Juristen-Gruppe aus Kärnten jetzt auf, die nun diverse Grundrechtsverletzungen in Östereich während der letzten Wochen aufzeigt. Dies berichtet die "Presse".  Diese Maßnahmen wurden von der Regierung nur per Verordnung festgemacht, eine derart weitreichende Einschränkung der Religionsfreiheit hätte aber nur durch ein Gesetz angeordnet werden können. Das erklärte der Vizepräsident des Klagenfurter Landesgerichts, Manfred Herrnhofer, gegenüber der Zeitung. Keine gesetzliche Grundlage gab es auch für die Limitierung der Anzahl der Personen bei Begräbnissen, Hochzeiten oder auch Taufen.

 

Auch der Kärntner Anwalt Bernhard Fink, der Vizepräsident des Anwaltskammertags, der ein Mitglied der Gruppe ist, erklärt, dass es das Verbot von Messen für Gläubige als "kollektive Kontaktsperre" zu werten sei und so etwas das Potenzial habe, Freiheitsrechte „teilweise völlig aus der Verankerung zu hebeln“. Betroffene Kirchen hätten sich gegen die Maßnahmen vor dem Verfassungsgerichtshof wehren können. Dort langten bereits 70 Beschwerden ein, keine aber von der Religionsgemeinschaft.


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