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CDL: Ein Staat ist nicht „modern“, wenn er Abtreibung befürwortet

29. Mai 2018 in Prolife, 11 Lesermeinungen
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Susanne Wenzel/Christdemokraten für das Leben: „Ist es tatsächlich ‚modern‘, die Legalisierung der Tötung von Menschen zu propagieren?“


Nordwalde (kath.net/CDL) Bei der Volksabstimmung in Irland haben sich 64,1 Prozent von Wähler beteiligt und damit über die Legalisierung der Abtreibung abgestimmt. Dank der geringen Beteiligung gelangt der hochmotivierten Abtreibungslobby in Irland mit 66,4 Prozent Stimmen von Unterstützern eine völlige Umkehr in der bisherigen Lebensschutzpolitik: Bislang war im 8. Verfassungszusatz Abtreibung nur im Falle der Lebensgefahr für die Mutter erlaubt, ansonsten generell verboten und wurde mit einer Haftstrafe von bis zu 14 Jahren belegt. Die irische Regierung will bis zum Jahresende nun ein entsprechendes Gesetz vorlegen, in dem die Abtreibung bis zu 12. Woche legal ist.

Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt Pressesprecherin Susanne Wenzel wie folgt Stellung: „Mit einer Mehrheit von rund 66 Prozent hat die irische Bevölkerung nun entschieden, dass in Irland künftig die Abtreibung legal ist. Das ist ein fatales Signal für das Lebensrecht in Europa. Der irische Premierminister Varadkar bezeichnete nach der Entscheidung sein Land als ‚modern‘. Ist es tatsächlich ‚modern‘, die Legalisierung der Tötung von Menschen zu propagieren? Ist es tatsächlich ‚modern‘ in Europa Abtreibung als einfache, problemlose und schnelle Lösung die ‚Entsorgung‘ von ungeborenen Menschen anzubieten? Hierzu sagt die CDL klar und entschieden ‚Nein‘. Ein Staat ist nicht modern, wenn er Schwangere in meist sozial bedingten Konflikten nicht schützt, sondern die Abtreibung als „Lösung“ anbietet.


Aber so bedrückend das Ergebnis der Abstimmung auch ist, so muss jetzt in Irland versucht werden, die zahlreichen negativen Auswirkung soweit wie möglich zu verhindern oder wenigstens einzuschränken. Das geplante Gesetz zur Einführung einer Fristenlösung liegt offenbar erst in seinen Grundzügen vor. So kommt es jetzt noch auf die Ausgestaltung des Gesetzes an, damit der nun zu befürchtende Anstieg der Abtreibungszahlen in Irland etwa auf das traurige europäische Niveau verhindert wird. Hierfür müssten vom Staat und Pro-Life-Organisationen ein umfassendes und komplexes Beratungs- und Hilfsangebot errichtet werden, das Frauen im Schwangerschaftskonflikt tatsächlich unterstützt, lebensbejahend und für das Leben der Mutter mit dem Kind arbeitet. Es sollte jetzt wenigstens verhindert werden, dass wie etwa in Deutschland eine bloß formale Kurzberatung mit Erteilung einer Bescheinigung ausreicht, um jedes Kind abzutreiben.

Eine Frau im Schwangerschaftskonflikt, und das ist in Irland nicht anders als anderswo auf der Welt, braucht nicht die vermeintlich einfache und schnelle Lösung der Abtreibung. Denn jede Abtreibung hat mindestens zwei Opfer: das Kind und die Mutter. Physische und auch psychische Nachwirkungen der Abtreibung bleiben, sie rettet meist auch keine Beziehung, sondern belastet oder zerstört sie dauerhaft. Dies wird jedoch von den Abtreibungsbefürwortern und selbsternannten Kämpfern für ein „Recht auf Abtreibung“ nicht erwähnt und schlicht negiert. Auch für die tatsächlichen Rechte von Frauen ist das Ergebnis des Referendums kein gutes Signal. Denn nun werden auch hier Männer – durch die Legalisierung der Abtreibung offiziell aus der Verantwortung für ihr Kind entlassen – ihrerseits Druck auf Frauen zur Abtreibung ausüben. Es ist leider zu erwarten, dass künftig auch in Irland die Mehrheit der Abtreibungen aufgrund sozialer Umstände, wie sie z. B. durch die schlechte wirtschaftliche Situationen entstehen, erfolgen werden. Von einer Stärkung für Frauen und Familien ist bislang nicht gesprochen worden, im Gegenteil. Echte Hilfe für Frau und Kind zeichnet sich aber nicht dadurch aus, dass man Frauen ein nicht existierendes „Menschenrecht auf Abtreibung“ einredet und sie dann allein lässt. Wirkliche Hilfe für Frau und Kind bedeutet, alles zu tun, um die Abtreibung zu verhindern und den Frauen einen Weg zu zeigen, mit ihrem Kind zu leben und diesen Weg wo nötig zu ebnen: durch finanzielle Hilfen und Unterstützung über die Geburt des Kindes hinaus. Echte Hilfe bedeutet eine ernstgemeinte und verantwortungsvolle Familienpolitik, die die Familie nicht gefährdet, sondern fernab von allen Sonntagsreden konkret unterstützt.“


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Lesermeinungen

 pjka 30. Mai 2018 

Liebe Frau Wenzel

warum unterstützt die CDU dann nicht den Entwurf eines Lebensschutz-Informationsgesetzes der AFD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag? Christliche Positionen sind in der CDU und auch der CSU selten geworden. Das zwingt einen Christen ja geradezu, AfD zu wählen.


3
 
 leibniz 30. Mai 2018 
 

Grundsätzliche Klarstellung geschichtlicher Fakten:
1. Die Demokratie in Griechenland war keine wirkliche Volksherrschaft, da nur eine kleine Gruppe das Sagen hatte. Die Ursache dafür war:
2.Viele Menschen hatten gar keine Rechte, z. B. Frauen und Sklaven.
3. Die Menschenrechte beruhen auf der Würde des Menschen, diese wiederum auf dem Glauben daran, dass der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen worden ist. (Schöpfungsbericht). Diese Gleichheit aller Menschen vor Gott wurde von Christen in ihrem Kampf gegen die Sklaverei als Argument eingebracht. Diese Gleichheit fand Eingang in die demokratischen Verfassungen nebst den dazugehörigen Menschenrechten.
Diese Rechte werden nun wieder abgebaut, indem sie nur derjenige besitzen soll, der sich wehren kann.
Wir fallen in die Barbarei zurück-so einfach ist das!


3
 
 Henry_Cavendish 29. Mai 2018 
 

@Stanie: Im konkreten Fall

machen Sie in Ihrer Beweisführung allerdings einen entscheidenden Fehler:

Wenn wir Ihre Aussage > Referendum nur gültig, wenn 50% + 1 Stimme der Wahlbürger zustimmen < als wahr betrachten, dann muss man sie auch anwenden auf das Referendum von 1983, mit dem dieser Verfassungszusatz eingeführt wurde.
Damals nahmen 53,7% der Wahlbevölkerung teil und von jenen stimmten 66,9% für den Verfassungszusatz.
Wie Sie sehen, wäre er also nicht eingeführt worden, also hätte man auch kein Referendum zu seiner Abschaffung abhalten müssen und die Situation heute wäre unverändert.

Daneben sei noch angemerkt: Das grundlegende Konzept von "Demokratie" stammt schon aus vorchristlicher Zeit.

In moderner Zeit wird allgemein - und soweit mir bekannt auch durch das Lehramt der RKK - die Freiheit der Religion, Weltanschauung und des Gewissens als konstituierendes Element betrachtet. Dann können aber ("keine Götter neben mir haben") einige der Zehn Gebote nicht verfassungsrechtlich verbindlich sein.


1
 
  29. Mai 2018 
 

@ Stanie

JEDES Gesetz das gegen das Leben von Menschen gerichtet ist ist ein Unrechtsgesetz und kenn nicht für sich in Anspruch nehmen das es Recht ist, sondern das es Unrecht ist. Auch eine Mehrheit in einer sogenannten Demokratie kann sich nicht anmaßen andere Menschen zu ermorden oder ermorden zu lassen. In gewissen Sinne stehen solche Abgeordnete die so etwas durch einen Mehrheitsbeschluss entscheiden auf einer Stufe mit Hitler, Stalin u.s.w. Mord ist und bleibt Mord, auch wenn eine Mehrheit diesen ermöglicht durch Mehrheitsentscheidungen!!!


2
 
  29. Mai 2018 
 

Gottlose Gesetze

"In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber daß in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig: Jeder Verantwortliche muß sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen. Im 3. Jahrhundert hat der große Theologe Origenes den Widerstand der Christen gegen bestimmte geltende Rechtsordnungen so begründet: „Wenn jemand sich bei den Skythen befände, die gottlose Gesetze haben, und gezwungen wäre, bei ihnen zu leben …, dann würde er wohl sehr vernünftig handeln, wenn er im Namen des Gesetzes der Wahrheit, das bei den Skythen ja Gesetzwidrigkeit ist, zusammen mit Gleichgesinnten auch entgegen der bei jenen bestehenden Ordnung Vereinigungen bilden würde …“ auf https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/benedict/rede/250244 Und Gesetze die die Ermordung von Menschen regeln sind gottlos!


1
 
 Stanie 29. Mai 2018 
 

@Stephaninus

Was ist denn Ihrer Meinung nach der Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Tyrannenherrschaft bezogen auf dieses unsägliche "Referendum" in Irland?
Wenn Demokratie nicht mehr an Werten oder besser an den 10 Geboten Gottes orientiert ist, dann ist Demokratie nichts als eine verkappte brutale Diktatur oder in den Worten des hl. Augustinus ist eine solcher "demokratischer" Staat eine gut, eine bestens organisierte Räuberbande.
Aber wie gesagt: es gab keine Mehrheit in Irland, denn die Befürworter der Abtreibung hätten mehr als 50% der Gesamtwählerschaft für sich mobilisieren müssen. Persönlich wäre ich nicht wählen gegangen, denn ein solches Referendum ist für sich genommen schon verwerflich. Finden Sie nicht?


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 Stephaninus 29. Mai 2018 
 

@Stanie

Ich verstehe Sie zwar in Ihrem Anliegen. Aber so funktioniert die Abstimmungsdemokratie - auch in Irland - nun mal nicht. In der Schweiz, die die direkte Demokratie lebt wie kein anderes europäisches Land, werden in Abstimmungen über Initiativen und Referenden kaum je Beteiligungen von über 60% erreicht. Das irische Referendum ist nicht von Rechts wegen ungültig sondern - leider - gültig. Wir können auch nicht die Daheimgebliebenen als Gegner der Liberalisierung rechnen sondern es gelten nur die Zahlen der Beteiligten. Bei einer Beteiligung von 80% wäre vielleicht der Sieg für die Abtreibung geringer ausgefallen, aber nicht grundsätzlich anders.


1
 
 Just 29. Mai 2018 
 

@Stanie

Sie sprechen in Ihren Beiträgen von "rechtlichen Erfordernissen", von "ungültig" und von ganz konkreten Prozentzahlen der Wahlbeteiligung, die für eine Gültigkeit des Referendums hätten erreicht werden müssen (80% in Ihren ersten Beitrag).

In Ihrem zweiten Beitrag behaupten Sie, eine zahlenmäßige Mehrheit müsse für ein solches Referendum vorhanden sein.

Diese Behauptungen entsprechen jedoch, wie ich anhand der irischen Verfassung belegen kann, nicht den Tatsachen. Ich folgere daher, dass es sich dabei um Ihre Privatmeinung handelt.

Allerdings verweisen Sie in Ihrem zweiten Beitrag auch auf das Naturrecht. Es mag daher sein, dass naturrechtstheoretisch Ihren Ausführungen zuzustimmen ist. Nur würde mich auch hier interessieren, aus welchen naturrechtstheoretischen Erwägungen Sie diese konkreten Zahlen herleiten.


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 Stanie 29. Mai 2018 
 

geehrter @Just

All das, was in einer Verfassung oder in anderen Gesetzestexten steht, muß noch nicht gut oder wahr sein. Das Recht auf Leben ist vorstaatlich und jedem Menschen vom Schöpfer ins Gewissen geschrieben.
Für eine so wichtige Entscheidung, ein zutiefst unmoralisches und gottwidriges Referendum zumal- es geht doch um Leben und Tod Unschuldiger- muß tatsächlich eine zahlenmäßige Mehrheit mindestens vorhanden sein. Etwa 56% aller wahlberechtigten Iren aber stimmten nicht im Sinne der Abtreibungsbefürworter. Diese Mehrheit fehlt also im Sinne derer, die Abtreibung befürworten.
Und selbst wenn es diese zahlenmäßige Mehrheit gäbe, widerstrebt sie dem göttlichen Gesetzt wie dem Naturrecht.


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 goegy 29. Mai 2018 
 

In der Zeit der "Selbstverwirklichung über Alles" wird der Katholizismus mit seinen ethischen Werten weiterhin auf der Verliererliste stehen. Darauf müssen wir uns einrichten. Wir werden noch weitere Schlappen erleben.

Allierte, die uns zur Seite stehen könnten, gibt es kaum, weder bei Liberalen noch Sozialisten oder Rechtspopulisten. Auch der offizielle Protestantismus lässt uns im Regen stehen. Durch seine stillschweigende Zustimmung zur aufgeschlossenen "Elternschaftsplanung" hofft man beim Jungvolk zu punkten. Bei uns gibt es keine Zwänge, heisst es.
Der nächste Schritt liegt bei der utilitaristischen Denkschule, welche das persönliche Wohlergehen von Individuen und Gruppen über alles stellt.

Sollte jenes durch störende Nachkommenschaft irgendwie beeinträchtigt werden, so muss eine straffreie Eliminierung erlaubt werden, bis zum Zeitpunkt, da sich ein Kind seiner eigenen Existenz bewusst wird, also irgendwo zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr. Eine Art Spätabtreibung!


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 Stanie 29. Mai 2018 
 

Von Rechts wegen ungültig

Eine Abtreibung betrifft, und das wird meist auch von Bischöfen nicht klar gemacht, auch das ewige Leben. Diejenigen Frauen (und Männer), die ein Kind töten lassen, laufen auch in große Gefahr auf ewig verloren zu gehen.
Im Grunde genommen ist dieser Volksentscheid angesichts der sehr geringen Beteiligung in dieser Thematik von Leben und Tod jedoch ungültig. Weniger als 2 Drittel betrug die Beteiligung und dann gab es weniger als 2 Drittel Zustimmung im Sinne der Referendumsbefürworter. Jetzt von diesen Befürwortern so zu tun als sei das Referendum erfolgreich in ihrem Sinne, entspricht nicht den rechtlichen Erfordernissen. Die Wahlbeteiligung hätte wenigstens bei 80% liegen müssen und eine Befürwortung bei mehr als 2 Dritteln. Das ist nicht der Fall. Das Referendum ist von Rechts wegen ungültig und darauf sollte insistiert werden.


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