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Kardinal Müller: Papst kann Lehre von ‚Humanae vitae’ nicht ändern

13. März 2018 in Weltkirche, 8 Lesermeinungen
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Die Inhalte der Enzyklika Pauls VI. gehörten zur christlichen Anthropologie. Kein Papst könne diese ändern, sagte der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation.


Rom (kath.net/LSN/jg)
Der Papst habe nicht die Macht, das kirchliche Verbot künstlicher Verhütungsmittel aufzuheben oder zu lockern. Das sagte Gerhard Kardinal Müller, der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation, bei einer Buchpräsentation an der Lateranuniversität in Rom am 7. März.

Müllers Ausführungen wurden von Professor Livio Melina, der von 2006 bis 2016 Präsident des Päpstlichen Institutes Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie war, bestätigt. Die Inhalte der Enzyklika „Humanae vitae“ seien zwar nicht ex cathedra definiert und auf diesem Weg zum unveränderbaren Glaubensgut der Kirche erklärt worden.

Die Ablehnung von Verhütungsmitteln sei von Paul VI. mit der Autorität des obersten Lehramtes des Bischofs von Rom erfolgt, dem die Dogmatische Konstitution des II. Vatikanischen Konzils über die Kirche „Lumen gentium“ in Absatz 25 Unfehlbarkeit zuspreche.


Papst Johannes Paul II. habe wiederholt klar gemacht, dass nach „Humanae vitae“, der Synode von 1980, dem nachsynodalen Schreiben „Familiaris consortio“ und anderer Erklärungen die Lehre der Enzyklika Pauls VI. nicht mehr länger „Gegenstand möglicher theologischer Diskussionen“ sei, sagte Melina.

Kardinal Müller bestätigte Melinas Worte. Eine ex cathedra Definition sei „absolut nicht notwendig“, betonte er. Die Inhalte von „Humanae vitae“ gehörten zur christlichen Anthropologie. „Gott ist der Schöpfer und die Eltern sind Diener der göttlichen Vorsehung, welche die Existenz von Menschen einschließt“, sagte Müller wörtlich. Dies könne kein Papst ändern, erinnerte er.

Bei der Veranstaltung, zu der das Päpstliche Theologische Institut Johannes Paul II. für Ehe- und Familienwissenschaften eingeladen hatte, wurde das Buch „Karol Wojtyla und Humanae vitae“ des polnischen Priesters Pawel Stanislaw Galuszka vorgestellt, welches die Beiträge des damaligen Erzbischofs von Krakau und der polnischen Bischöfe zur Enzyklika „Humanae vitae“ untersucht.

Das Buch enthält unter anderem einen Brief, den Kardinal Wojtyla 1969 an Papst Paul VI. geschrieben hatte, nachdem sich viele Bischöfe kritisch gegenüber „Humanae vitae“ geäußert hatten. In dem Brief schlug er dem Papst eine Reihe von Maßnahmen vor, die es Priestern und Laien erleichtern sollte, mit den Schwierigkeiten umzugehen, die bestimmte Interpretationen der Enzyklika mit sich brachten. Woytyla hatte seinem Brief zu diesem Zweck eine Reihe detaillierter Vorschläge für Instruktionen beigelegt, die insbesondere für Beichtpriester, Katecheten und Prediger gedacht waren.

Archivfoto Kardinal Müller


© Foto: kath.net/Markus Gehling



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